Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 345

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 345 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 345); Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 2. Juni 1972 345 (2) Die Überweisung der dem Haushalt aus dem Konto gemäß Abs. 1 zustehenden Beträge hat durch das Bezirksbauamt auf der Grundlage der speziellen Rechtsvorschriften auf das bei der zuständigen Filiale der Industrie- und Handelsbank für den jeweiligen Rat des Bezirkes geführte Gesamthaushaltskonto zu erfolgen. (3) Das Konto gemäß Abs. 1 unterliegt nicht dem obligatorischen monatlichen Ausgleich durch die Industrie-und Handelsbank. §11 (1) Die den Bezirksbauämtern unterstehenden VEB haben ihre produktgebundenen Abgaben auf das bei der zuständigen Filiale der Industrie- und Handelsbank zu führende Haushaltsunterkonto des Rates des Bezirkes mit der Konto-Nummer 4072 und der Konto-Bezeichnung Bezirksbauamt Produktgebundene Abgaben abzuführen. (2) Das Haushaltsunterkonto gemäß Abs. 1 ist monatlich am drittletzten Werktag mit dem Gesamthaushaltskonto des Rates des Bezirkes auszugleichen. §12 Die Bezirksbauämter wickeln ihre Einnahmen und Ausgaben, die nicht entsprechend den §§ 9 bis 11 zu behandeln sind, über das Gesamthaushaltskonto des Rates des Bezirkes ab. §13 Kontoführung der zentralen Staatsorganen direkt unterstellten VEB (1) Sofern nicht spezielle Festlegungen durch die zuständigen zentralen Staatsorgane getroffen worden sind, führen die zentralen Staatsorganen direkt unterstellten VEB Konten entsprechend den Erfordernissen im Rahmen der Festlegungen gemäß § 2. (2) Zentralen Staatsorganen direkt unterstellte VEB überweisen ihre Abführungen an den Staatshaushalt unmittelbar auf das Haushaltskonto des zentralen Staatsorgans bzw. erhalten Zuführungen aus dem Staatshaushalt von diesem Konto, soweit in anderen Rechtsvorschriften keine besonderen Festlegungen getroffen worden sind. §14 Kontoführung der örtlichgeleiteten VEB (1) Sofern nicht spezielle Festlegungen durch die zuständigen wirtschaftsleitenden Organe getroffen worden sind, führen die örtlichgeleiteten VEB des Handels und des Verkehrswesens Konten entsprechend den Erfordernissen im Rahmen der Festlegungen gemäß § 2. Zur Abwicklung der Haushaltsbeziehungen haben die für diese VEB zuständigen wirtschaftsleitenden Organe § 3 entsprechend anzuwenden. (2) Für die im Abs. 1 nicht genannten VEB, die den örtlichen Räten unterstehen, entscheiden die Leiter der Abteilung Finanzen der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Stadtbezirke in eigener Verantwortung, welche der im § 2 genannten Konten zu führen sind und über welche Haushaltskonten die Haushaltsbeziehungen dieser VEB entsprechend § 3 abgewickelt werden, soweit nicht für einzelne Bereiche gesonderte Festlegungen getroffen worden sind. §15 Anwendung der EDV für die Kontoführung (1) Die Kontonummem für die Konten werden von der kontoführenden Filiale der Industrie- und Handelsbank auf der Grundlage der EDV-Kontonummemsyste-matik festgelegt. (2) Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Erfassung der Abführungen an den Staatshaushalt in Rechnungsführung und Statistik Sind bei Überweisung der Abführungen an den Staatshaushalt durch die VEB an die WB bzw. durch die VEB und WB an zentrale Staatsorgane die von der Bank herausgegebenen Spezialvordrucke verbindlich anzuwenden. SchluBbestimmungen §16 In anderen Rechtsvorschriften getroffene Festlegungen über die Führung von Sonderbankkonten werden durch diese Anordnung nicht berührt. §17 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 4. Januar 1964 über die Kontoführung und Abrechnung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Wirtschaftsräte der Bezirke, deren volkseigene Betriebe und staatliche Einrichtungen (GBl. III Nr. 6 S. 61), Anordnung vom 30. Juni 1965 über die Kontenführung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Staatlichen Kontore des Produktionsmittelhandels und deren volkseigene Betriebe (GBl. III Nr. 18 S. 90), Anordnung vom 1. Oktober 1966 über die Kontoführung und Abrechnung der Bezirksbauämter, deren volkseigene Betriebe sowie staatliche Einrichtungen (GBl. III Nr. 15 S. 57), Anordnung vom 27. Dezember 1967 über die Kontoführung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe und anderen Wirtschaftsorgane Kontoführungsanordnung (GBl. III 1968 Nr. 1 S. 1). Berlin, den 8. Mai 1972 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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