Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 313

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 313 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 313); Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 29. Mai 1972 313 nähme zuständigen örtlichen Rat den Verpflegungssatz ebenfalls um täglich 0,50 M erhöhen. Die Kosten hierfür werden aus Mitteln des Staatshaushaltes finanziert. (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden in Heimen für förderungsfähige oder pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, in denen der Verpflegungssatz im Jahre 1972 bereits erhöht wurde. §8 Diese Verordnung tritt am 1. September 1972 in Kraft. Berlin, den 10. Mai 1972 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. med. habil. Mecklinger Verordnung über die Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche und die Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit mehreren Kindern vom 10. Mai 1972 Zur Verwirklichung des gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. April 1972 über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Diese Verordnung gilt für die in einem Arbeits-rechtsverhältnis stehenden vollbeschäftigten werktätigen Mütter mit mehreren Kindern in Betrieben und Einrichtungen aller Eigentumsformen, staatlichen Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen (im folgenden Betriebe genannt). §2 (1) Ab 1. Juli 1972 wird die 40-Stunden-Arbeitswoche für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren gehören, die im Zwei-, Drei- oder durchgehenden Schichtsystem (im folgenden Mehrschichtsystem genannt) arbeiten und zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, eingeführt. (2) Der Abs. 1 gilt auch für werktätige Mütter, die infolge schwerer oder gesundheitsgefährdender Arbeit nach der Anordnung Nr. 4 vom 20. Juli 1967 zur Verordnung über Arbeitszeit und Erholungsurlaub (GBl. II Nr. 70 S. 483) verkürzt arbeiten, soweit nicht bereits eine wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden festgelegt ist. §3 (1) Ab 1972 wird der Mindesturlaub für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit mehreren Kindern erhöht. Er beträgt 21 Werktage, wenn 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren zum eigenen Haushalt gehören, 24 Werktage, wenn diese Mütter im Mehrschichtsystem arbeiten, 18 Werktage, wenn 2 Kinder bis zu 16 Jahren zum eigenen Haushalt gehören, 21 Werktage, wenn diese Mütter im Mehrschichtsystem arbeiten. (2) Für die Ermittlung des jährlichen Erholungsurlaubs sind die Rechtsvorschriften der Verordnung vom 3. Mai 1967 über die Einführung eines Mindesturlaubs von 15 Werktagen im Kalenderjahr (GBl. II Nr. 39 S. 253) entsprechend anzuwenden. §4 (1) Mit der Einführung der 40-Stunden-Arbeits-woche sind in den Betrieben solche Arbeitszeitregelungen zu treffen, die den Interessen der werktätigen Mütter am besten entsprechen. Dabei sind die technischen, technologischen und organisatorischen Bedingungen der Produktion sowie die Gestaltung des Berufsverkehrs zu berücksichtigen. (2) Die durch Einführung der 40-Stunden-Arbeits-woche eintretende Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit soll im Ein- und Zweischichtsystem in der Regel durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, bei Arbeiten im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem durch Wegfall der sogenannten Füll- oder Bringeschichten wirksam werden. (3) Die Leiter der Betriebe haben die neuen Arbeitszeitregelungen mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen unter Mitwirkung der werktätigen Mütter und Frauenausschüsse auszuarbeiten. Die Arbeitszeitpläne sind entsprechend zu ergänzen. (4) Die Betriebe haben die sich aus der Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche ergebenden Fragen der Gestaltung des Berufsverkehrs mit den zuständigen örtlichen Staatsorganen abzustimmen. (5) Sollen in begründeten Fällen von den Grundsätzen des Abs. 2 abweichende betriebliche Arbeitszeitregelungen getroffen werden, bedürfen diese der Zustimmung des den Betrieben übergeordneten Organs und des zuständigen Gewerkschaftsorgans.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen Gewaltentwicklungen betrachtet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltbezuges nachweisbar ist. Die Suche nach Merkmalen der Entstehung und Entwicklung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

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