Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 313

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 313 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 313); Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 29. Mai 1972 313 nähme zuständigen örtlichen Rat den Verpflegungssatz ebenfalls um täglich 0,50 M erhöhen. Die Kosten hierfür werden aus Mitteln des Staatshaushaltes finanziert. (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden in Heimen für förderungsfähige oder pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, in denen der Verpflegungssatz im Jahre 1972 bereits erhöht wurde. §8 Diese Verordnung tritt am 1. September 1972 in Kraft. Berlin, den 10. Mai 1972 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. med. habil. Mecklinger Verordnung über die Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche und die Erhöhung des Mindesturlaubs für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit mehreren Kindern vom 10. Mai 1972 Zur Verwirklichung des gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. April 1972 über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Diese Verordnung gilt für die in einem Arbeits-rechtsverhältnis stehenden vollbeschäftigten werktätigen Mütter mit mehreren Kindern in Betrieben und Einrichtungen aller Eigentumsformen, staatlichen Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen (im folgenden Betriebe genannt). §2 (1) Ab 1. Juli 1972 wird die 40-Stunden-Arbeitswoche für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren gehören, die im Zwei-, Drei- oder durchgehenden Schichtsystem (im folgenden Mehrschichtsystem genannt) arbeiten und zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, eingeführt. (2) Der Abs. 1 gilt auch für werktätige Mütter, die infolge schwerer oder gesundheitsgefährdender Arbeit nach der Anordnung Nr. 4 vom 20. Juli 1967 zur Verordnung über Arbeitszeit und Erholungsurlaub (GBl. II Nr. 70 S. 483) verkürzt arbeiten, soweit nicht bereits eine wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden festgelegt ist. §3 (1) Ab 1972 wird der Mindesturlaub für vollbeschäftigte werktätige Mütter mit mehreren Kindern erhöht. Er beträgt 21 Werktage, wenn 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren zum eigenen Haushalt gehören, 24 Werktage, wenn diese Mütter im Mehrschichtsystem arbeiten, 18 Werktage, wenn 2 Kinder bis zu 16 Jahren zum eigenen Haushalt gehören, 21 Werktage, wenn diese Mütter im Mehrschichtsystem arbeiten. (2) Für die Ermittlung des jährlichen Erholungsurlaubs sind die Rechtsvorschriften der Verordnung vom 3. Mai 1967 über die Einführung eines Mindesturlaubs von 15 Werktagen im Kalenderjahr (GBl. II Nr. 39 S. 253) entsprechend anzuwenden. §4 (1) Mit der Einführung der 40-Stunden-Arbeits-woche sind in den Betrieben solche Arbeitszeitregelungen zu treffen, die den Interessen der werktätigen Mütter am besten entsprechen. Dabei sind die technischen, technologischen und organisatorischen Bedingungen der Produktion sowie die Gestaltung des Berufsverkehrs zu berücksichtigen. (2) Die durch Einführung der 40-Stunden-Arbeits-woche eintretende Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit soll im Ein- und Zweischichtsystem in der Regel durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, bei Arbeiten im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem durch Wegfall der sogenannten Füll- oder Bringeschichten wirksam werden. (3) Die Leiter der Betriebe haben die neuen Arbeitszeitregelungen mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen unter Mitwirkung der werktätigen Mütter und Frauenausschüsse auszuarbeiten. Die Arbeitszeitpläne sind entsprechend zu ergänzen. (4) Die Betriebe haben die sich aus der Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche ergebenden Fragen der Gestaltung des Berufsverkehrs mit den zuständigen örtlichen Staatsorganen abzustimmen. (5) Sollen in begründeten Fällen von den Grundsätzen des Abs. 2 abweichende betriebliche Arbeitszeitregelungen getroffen werden, bedürfen diese der Zustimmung des den Betrieben übergeordneten Organs und des zuständigen Gewerkschaftsorgans.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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