Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 310

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 310 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 310); 310 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 29. Mai 1972 (2) Alleinstehende werktätige Mütter, die mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, beantragen die Zahlung der Unterstützung bei ihrer zuständigen Dienststelle der Sozialversicherung. (3) Besteht Versicherungspflicht zur Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und zur Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik, ist der Antrag auf Zahlung der Unterstützung bei der zuständigen Dienststelle der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten zu stellen. (4) Die Auszahlung der Unterstützung erfolgt durch die Stelle, bei der der Antrag gestellt wurde. §9 (1) Mit dem Antrag auf Zahlung der Unterstützung ist eine Bescheinigung des für die Zuweisung des Kinderkrippenplatzes zuständigen staatlichen Organs vorzulegen, daß ein Kinderkrippenplatz nicht zur Verfügung steht. (2) Erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Dienststelle der Sozialversicherung, ist außerdem eine Bescheinigung des Betriebes vorzulegen über den Beginn der Unterbrechung der Berufstätigkeit, den im Berechnungszeitraum erzielten Nettodurchschnittsverdienst bzw. beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst, die Dauer der tatsächlich geleisteten sowie der gesetzlichen Arbeitszeit im Berechnungszeitraum bei Teilbeschäftigten. Für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften bzw. freiberuflich oder andere selbständig Tätige ist eine Bescheinigung mit den entsprechenden Angaben von der Genossenschaft bzw. vom Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, auszustellen. §10 (1) Die Unterstützung wird ab ersten Tag der Unterbrechung der Berufstätigkeit gezahlt, wenn der Antrag auf Zahlung der Unterstützung bis zum Ablauf des folgenden Kalendermonats gestellt wird. Wenn der Antrag später gestellt wird, beginnt die Zahlung mit dem Ersten des Monats der Antragstellung. (2) Die Zahlung der Unterstützung für den jeweiligen Kalendermonat erfolgt a) in den Betrieben und Genossenschaften am ersten Lohn- oder Gehaltszahltag (Zahltag der Vergütung) im Monat, b) durch die zuständige Dienststelle der Sozialversicherung zu Beginn des Monats. (3) Der Anspruch auf Unterstützung endet mit dem Tage des Wegfalls der Voraussetzungen. §11 Die auszahlende Stelle trägt Beginn und Ende der Zahlung der Unterstützung im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung bzw. Versicherungsausweis der alleinstehenden werktätigen Mutter auf den Seiten „Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsverhältnisse“ unter der Bezeichnung „Mütterunterstützung“ ein. §12 Die alleinstehende werktätige Mutter ist verpflichtet, alle Veränderungen, die sich auf die Gewährung oder die Höhe der Unterstützung auswirken, unverzüglich der für die Auszahlung der Unterstützung zuständigen Stelle mitzuteilen. §13 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1972 in Kraft. Berlin, den 10. Mai 1972 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat Rademacher Sechste Verordnung* über die Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung vom 10. Mai 1972 Zur Verwirklichung des gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei-Deutschlands, des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. April 1972 über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünf jahrplanes wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Dauer der Zahlung von Krankengeld (1) Die Dauer der Zahlung von Krankengeld bzw. erhöhtem Krankengeld wird bis zum Ablauf der 78. Woche der Arbeitsunfähigkeit verlängert, wenn ärztlich festgestellt wird, daß die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bis zum Ablauf dieser Frist zu erwarten ist. Das gilt bei stationärer Behandlung auch für die Zahlung von Hausgeld. 5. VO vom 10. Mal 1972 (GBl. II Nr. 27 S. 307);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 310 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 310) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 310 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 310)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X