Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 3

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 3 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 3); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 14. Januar 1972 3 3. Abschnitt Die Entwicklung der Neuererbewegung im Betrieb §6 Die Aufgaben der Neuerer im Betrieb (1) Mit ihrer schöpferischen Arbeit leisten die Neuerer im sozialistischen Wettbewerb einen bedeutsamen Beitrag zur sozialistischen Rationalisierung. Sie decken betriebliche Reserven auf und setzen sich für die Übernahme bewährter Neuerungen aus anderen Betrieben, aus der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern ein. Durch ihre Tätigkeit als Neuerer und die aktive Teilnahme an Plandiskussionen, Beratungen und Neuererkonferenzen sowie an der Tätigkeit der gesellschaftlichen Organisationen tragen sie zur effektiven Gestaltung der Leitung und Planung im Betrieb bei. (2) Die Frauen und Mädchen nehmen durch ihre schöpferische Arbeit in bedeutendem Maße an der Neuererbewegung teil. Durch ihr Beispiel als Neuerer fördern sie die Entwicklung der gesellschaftlichen und beruflichen Stellung der Frauen. Die Leiter haben hierfür alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. (3) Die schöpferische Initiative der Arbeiterjugend und aller Jugendlichen als Neuerer entwickelt sich in hervorragendem Maße in der Bewegung „Messe der Meister von morgen“. Die Leiter fördern die Neuerertätigkeit der Jugendlichen und die Bewegung „Messe der Meister von morgen“. Sie übertragen an Kollektive von Jugendlichen Neuereraufgaben vor allem als Jugendobjekte. (4) Die schöpferische Initiative der Neuerer wird vor allem in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit auf vielfältige Weise wirksam. Die Neuerer lösen Aufgaben im Rahmen von Neuerervereinbarungen, unterbreiten Neuerervorschläge und wirken aktiv an deren planmäßiger Verwirklichung mit. Die Werktätigen unterbreiten Ideen und Anregungen, die eine Aufgabenstellung, insbesondere auf dem Gebiet der sozialistischen Rationalisierung, zum Inhalt haben. § 7 Die Aufgaben der Leiter (1) Die Leiter der Betriebe, die leitenden Mitarbeiter und die Meister (im folgenden Leiter genannt) sind für eine ständige Erhöhung der bewußten Teilnahme von Arbeitern und anderen Werktätigen an der Neuererbewegung und für die Einhaltung der Rechte der Neuerer verantwortlich. Die Leiter haben dazu die politisch-ideologische Arbeit zu entwickeln und die Werktätigen über die Aufgaben und die weitere Entwicklung des Betriebes, insbesondere über die betrieblichen Aufgaben der sozialistischen Rationalisierung und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie über die Aufgaben der Neuererbewegung, zu informieren. Die Leiter sichern, daß Neuererkonferenzen, Tage der Neuerer und andere bewährte Formen für die Teilnahme von Werktätigen an der Leitung und Planung der Neuererbewegung umfassend genutzt werden. (2) Die Leiter gewährleisten eine umfassende Unterstützung der Neuerer bei der Erarbeitung und Durchsetzung von Neuerungen. Sie haben zu sichern, daß den Neuerern die wissenschaftlich-technische Literatur, einschließlich der Patentliteratur, sowie Informationen über die Erfahrungen der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Länder zur Verfügung gestellt werden. (3) Die Leiter analysieren regelmäßig den Entwicklungsstand der Neuererbewegung, die Ergebnisse der Neuerertätigkeit und die Anliegen der Neuerer. Die Ergebnisse dieser Analyse und die zur Weiterentwicklung der Neuererbewegung getroffenen Maßnahmen sind Bestandteil der Rechenschaftslegungen der Leiter der Betriebe. Vor den Werktätigen des Betriebes berichtet der Leiter des Betriebes in den Rechenschaftslegungen über die Erfüllung der Pläne und Wettbewerbsverpflichtungen regelmäßig über die Neuererbewegung. (4) Die Leiter der Betriebe sichern nach den Richtlinien des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in den BfN und der Mitglieder der Neuererbrigaden sowie die Qualifizierung der betrieblichen Leiter auf dem Gebiet der Neuererbewegung. Sie gewinnen geeignete Kader zur Ausbildung als nebenberufliche Fachlehrkräfte und gewährleisten deren Einsatz innerhalb des jeweiligen Betriebes sowie in den Kollektiven nebenberuflicher Fachlehrkräfte der staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen. (5) Zur Beratung der Meister, Abteilungsleiter und anderen Leiter von Arbeitskollektiven bei der Aufgabenstellung für die Neuerer sowie bei der Benutzung und Anerkennung von Ergebnissen der Neuerertätigkeit werden unter deren Leitung Neuererbrigaden tätig. Den Neuererbrigaden gehören erfahrene Neuerer, Arbeiter, Ingenieure und Vertreter der Gewerkschafts-Organisation des jeweiligen Bereiches an. (6) In den sozialistischen Genossenschaften obliegen die Aufgaben der Leiter der Betriebe jeweils dem Vorstand der Genossenschaft. Die Planung der Neuerertätigkeit § 8 (1) Die Initiative der Neuerer, im sozialistischen Wettbewerb über ihre Arbeitsaufgaben hinaus schöpferische Leistungen für die sozialistische Rationalisierung zu vollbringen, ist planmäßig zu lenken. Die in der Neuererbewegung liegenden Reserven für die Intensivierung der Produktion sind bei der Planung der Aufgaben des Betriebes voll zu nutzen. Zur Lösung von Neuereraufgaben ist die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen Arbeitern und Angehörigen der Intelligenz, zwischen Jugendlichen und erfahrenen Arbeitern zu organisieren. (2) Die in Neuerervereinbarungen thematisch erfaßten Aufgaben sind in den betrieblichen Plänen, insbesondere im Plan Wissenschaft und Technik, zu planen und mit ihnen abzurechnen. Darüber hinaus sind diese Neuereraufgaben beim BfN zum Zwecke der Kontrolle und zur Sicherung der Rechte der Neuerer als Plan der Neuerer zusammenzufassen. Die Pläne sind entsprechend den Erfordernissen zu ergänzen. Der im Planjahr für die Lösung von Neuereraufgaben und für die Vorbereitung der Benutzung der Ergebnisse der Neuerertätigkeit (im folgenden Überleitung genannt) erforderliche Aufwand ist in den entsprechenden Plänen zu bilanzieren. (3) Die Leiter fördern planmäßig die Initiative der Werktätigen, im Prozeß der Plandurchführung Aufgaben der sozialistischen Rationalisierung selbst zu erkennen und durch Neuerertätigkeit zu lösen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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