Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 296

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 296 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 296); 296 Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 18. Mai 1972 Sie ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto Nr.: bei der zu überweisen. , den Rat Unterschrift Verteiler: Antragsteller Rat Kreisbauamt Staatliche Bauaufsicht des Kreises Kreisdirektion der Staatlichen Versicherung Rechtsmittelbelehrung: Gegen Auflagen zu dieser Zustimmung sowie die Festsetzung der Höhe der Gebühr ist gemäß Verordnung vom 22. Mär? 1972 über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke, Städte und Kreise bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken der Bevölkerung (GBl. II Nr. 26 S. 293) Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb vier Wochen nach Zugang der Zustimmung schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe bei dem Ratsmitglied einzulegen, das die Entscheidung getroffen hat. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das für die Entscheidung jeweils zuständige Ratsmitglied kann jedoch die Durchführung der ausgesprochenen Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig aussetzen. Anordnung Nr. 11* über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Mai 1972 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1967 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 17 S. 132) mit Wirkung vom 18. Mai 1972 neue Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. Die Ausgabe erfolgt anläßlich des 500. Geburtstages von Lucas Cranach. (2) Die Gedenkmünzen haben folgendes Aussehen: a) Vorderseite Darstellung des Künstlerzeichens Lucas Cranachs, bestehend aus einer geflügelten Schlange mit Krone und Ring. Im oberen Teil seitlich von den Flügeln die Jahreszahlen „1472“ und „1553“. Unterhalb der Schlange der zweizeilige Text „LUCAS CRANACH“. b) Rüdeseite Stilisierte Darstellung des Staatswappens der Deutschen Demokratischen Republik und Umschrift „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK 1972 20 MARK“. c) Rand Glatt, mit vertiefter Inschrift „20 MARK * 20 MARK * 20 MARK §2 Die Gedenkmünzen bestehen aus einer Legierung von 625 Teilen Silber und 375 Teilen Kupfer, haben einen Durchmesser von 33 mm und ein Gewicht von 20,9 g. * Anordnung Nr. 10 vom 12. Oktober 1971 (GBl. II Nr. 69 S. 601) §3 Diese Anordnung tritt am 18. Mai 1972 in Kraft. Berlin, den 8. Mai 1972 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Wittkowski Anordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Fonds Handelsrisiko Fisch und Fischwaren vom 27. April 1972 Zur Sicherung einer optimalen Verwertung des Fischfanges für die menschliche Ernährung und einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Fisch und Fischwaren ist der Einsatz eines Fonds Handelsrisiko notwendig. Zur Gewährleistung eines vollständigen und saisongerechten Umsatzes Fisch und Fischwaren wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für a) den VE Fischhandel Berlin, b) VEB Fischwirtschaft Rostock, c) Erfüllungsgehilfen der unter Buchstaben a und b genannten Fischgroßhandelsbetriebe (z. B. sozialistische und private Handelsbetriebe, Teichwirte, Produktionsgenossenschaften und Betriebe der volkseigenen Binnenfischerei), d) Kommissionshändler der unter Buchstaben a und b genannten Fischgroßhandelsbetriebe (nachfolgend Großhandelsbetriebe genannt). (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die Sortimente der Warengruppe 16 der „Binnenhandelsschlüsselliste zum Warenumsatz und Warenfonds“. § 2 Planung und Bildung des Fonds Handelsrisiko (1) Der Fonds Handelsrisiko ist in den Fischgroßhandelsbetrieben auf der Grundlage des geplanten jährlichen Warenumsatzes nach Einkaufspreisen (EKP) für Fisch und Fischwaren in Höhe von 1,1 % zu planen und zu bilden. (2) Für die Einzelhandelstätigkeit der Fischgroßhandelsbetriebe ist der Fonds Handelsrisiko auf der Grundlage des geplanten jährlichen Einzelhandelsumsatzes für Fisch und Fischwaren nach Endverbraucherpreisen (EVP) in Höhe von 0,6 % zu planen und zu bilden. (3) Die Leiter der Großhandelsbetriebe sind berechtigt, entsprechend der Umsatzstruktur ihrer nachgeord-neten Betriebsteile differenzierte Sätze festzulegen. Dabei darf das auf der Grundlage dieses Satzes zu bildende Gesamtvolumen des Betriebes weder überschritten noch unterschritten werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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