Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 289

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 289 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 289); Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 18. Mai 1972 289 2. die Durchführung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches mit den Sonderbauaufsichten gemäß §31, 3. den internationalen Erfahrungsaustausch mit der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern in Fragen der bauaufsichtlichen Tätigkeit, 4. die Standardisierungsarbeit der Staatlichen Bauaufsicht gemäß § 3 Absätze 3 bis 5, 5. die Zulassung von Erzeugnissen der Bauwirtschaft in Serienfertigung gemäß § 3 Abs. 6, 6. Garantiefestlegungen für Erzeugnisse der Bauwirtschaft gemäß § 3 Abs. 7, 7. Grundsatzregelungen für die Qualitätssicherung gemäß § 4, 8. die Mitwirkung bei Forschung, Entwicklung und Rationalisierung gemäß § 5, 9. die Zulassung von Bausachverständigen, 10. die Zulassung von Kadern der Staatlichen Bauaufsicht für die Organe gemäß § 14 Abs. 1 Ziffern 1 und 2. (2) Die Abteilungen für Industrie- und Spezialbau sind verantwortlich für die 1. bauaufsichtliche Kontrolle von Bauwerken der zentralgeleiteten Industrie, des zentralgeleiteten Bauwesens und des zentralgeleiteten Produktionsmittelhandels sowie von anderen Bauwerken nach Festlegung des Leiters der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen, 2. Organisierung des Erfahrungsaustausches zur Durchsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualifizierung der Leiter und Mitarbeiter der TKO in den volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinaten und Baubetrieben, 3. staatliche Qualitätskontrolle in der Vorfertigung bei den volkseigenen zentralgeleiteten Baukombinaten und Baubetrieben gemäß § 4 Abs. 3, 4. Erteilung von Sondergenehmigungen für die von ihnen kontrollierte Produktion gemäß § 4 Abs. 4, 5. Mitwirkung bei Forschung, Entwicklung und Rationalisierung gemäß § 5 innerhalb ihres Verantwortungsbereiches, 6. Vorprüfung von zulassungspflichtigen Serienerzeugnissen der Bauwirtschaft. § § 16 Verantwortung der Staatlichen Bauaufsicht in den Bezirken Die Staatliche Bauaufsicht in den Bezirken ist verantwortlich für die 1. bauauf sichtliche Kontrolle von Bauwerken des Woh-nungs-, Gesellschafts- und Landwirtschaftsbaues und der anderen Bereiche außerhalb der zentralgeleiteten Industrie, des zentralgeleiteten Bauwesens und des zentralgeleiteten Produktionsmittelhandels. Die Staatliche Bauaufsicht in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin und den Bezirken Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Magdeburg ist außerdem verantwortlich für die bau-aufsichtliche Kontrolle von Bauwerken der zentralgeleiteten Industrie, des zentralgeleiteten Bauwesens und des zentralgeleiteten Produktionsmittelhandels, 2. bauaufsichtliche Kontrolle anderer Bauwerke im Territorium sowie spezieller Bauwerke außerhalb des Territoriums nach Festlegung des Leiters der Staatlichen Bauaufsicht im Ministerium für Bauwesen, 3. Anleitung und Kontrolle der Staatlichen Bauaufsicht in den Kreisen, 4. Organisierung des Erfahrungsaustausches zur Durchsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualifizierung der Leiter und Mitarbeiter der TKO in den volkseigenen bezirksgeleiteten Baukombinaten und Baubetrieben, 5. staatliche Qualitätskontrolle in der Vorfertigung bei den volkseigenen bezirksgeleiteten Baukombinaten und Baubetrieben gemäß § 4 Abs. 3, 6. Erteilung von Sondergenehmigungen gemäß § 4 Abs. 4 für die von ihnen kontrollierte Produktion, 7. Mitwirkung bei Forschung, Entwicklung und Rationalisierung gemäß § 5 innerhalb ihres Verantwortungsbereiches, 8. Vorprüfung von zulassungspflichtigen Serienerzeugnissen der Bauwirtschaft, 9. Zulassung von Kadern der Staatlichen Bauaufsicht für die Organe gemäß § 14 Abs. 1 Ziff. 3. § 17 Verantwortung der Staatlichen Bauaufsicht in den Kreisen Die Staatliche Bauaufsicht in den Kreisen ist verantwortlich für die 1. bauaufsichtliche Kontrolle von Bauwerken der Bevölkerung gemäß § 8 sowie von Baureparaturen, 2. bauaufsichtliche Kontrolle von Bauwerken nach Festlegung des Leiters der Staatlichen Bauaufsicht im Bezirk, 3. Anleitung und Kontrolle der Räte der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke, denen bauaufsichtliche Befugnisse übertragen wurden, 4. Organisierung des Erfahrungsaustausches zur Durchsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualifizierung der Leiter und Mitarbeiter der TKO in den kreisgeleiteten Baukombinaten und Baubetrieben, 5. staatliche Qualitätskontrolle in der Vorfertigung bei den kreisgeleiteten Baukombinaten und Baubetrieben gemäß § 4 Abs. 3, 6. Erteilung von Sondergenehmigungen gemäß § 4 Abs. 4 für die von ihnen kontrollierte Produktion, 7. Mitwirkung bei Forschung, Entwicklung und Rationalisierung gemäß § 5 innerhalb ihres Verantwortungsbereiches, 8. Registrierung von Bauvorlagen gemäß § 13. § 18 Verantwortung der Räte der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke, denen bauaufsichtliche Befugnisse übertragen wurden Die Räte der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke, denen bauaufsichtliche Befugnisse übertragen wurden, sind in dem von den Räten der Kreise festgelegten Umfang verantwortlich für die bauaufsichtliche Kontrolle;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zuständig sind. Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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