Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 258

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 258 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 258); 258 Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 10. Mai 1972 Hierfür gelten gesonderte Regelungen. Die Bestimmungen dieser Anordnung sind ebenfalls nicht anzuwenden bei der Bildung von Exportpreisen (Valutapreisen) für Erzeugnisse und Leistungen (einschließlich internationale Transport- und Dienstleistungen). (7) Die in dieser Anordnung für Erzeugnisse getroffenen Regelungen gelten entsprechend auch für Leistungen (einschließlich der Dienstleistungen und Reparaturleistungen). II. Ausarbeitung von Preisanträgen §2 Preisantragspflicht (1) Der Betrieb hat einen Preisantrag zur zentralen staatlichen Preisbestätigung oder zur Preiseinstufung zu stellen, wenn er vorsieht, ein Erzeugnis, für das ihm kein gesetzlicher Preis vorliegt, in die Produktion aufzunehmen oder auf Verkaufshandlungen bzw. Messen anzubieten. Sind dem Betrieb vorliegende Preise nur bei Lieferung an bestimmte Abnehmergruppen oder für bestimmte Verwendungszwecke anzuwenden, so ist von ihm erneut Preisantrag zu stellen, wenn er erstmalig vorsieht, an andere Abnehmergruppen oder für andere Verwendungszwecke zu liefern. (2) Der Betrieb hat keinen Preisantrag zu stellen, wenn er nach den für das jeweilige Erzeugnis geltenden Rechtsvorschriften berechtigt ist, die Preiseinstufung selbst vorzunehmen durch Anwendung staatlicher Preislisten und Preiskataloge* soweit die festgelegten Obergrenzen nicht überschritten werden, auf der Grundlage von staatlichen Preiserrechnungsvorschriften (Preisbildungsvorschriften mit Teilpreisnormativen), durch Bildung von Kalkulationspreisen oder von Vereinbarungspreisen unter Anwendung der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie und zweigspezifischen Kalkulationsrichtlinien sowie weiterer spezieller preisrechtlicher Bestimmungen. (3) Liegen dem Betrieb nicht alle zur Preiseinstufung gemäß Abs. 2 erforderlichen Teilpreisnormative oder Kalkulationselemente vor, so ist er verpflichtet, Preisantrag nach den Bestimmungen dieser Anordnung zu stellen. Liegen nur die Kalkulationselemente nicht vor, die zur Ermittlung des Einzelhandelsverkaufspreises erforderlich sind, dann hat der Betrieb den Betriebspreis selbst einzustufen und Antrag auf die Einstufung des Einzelhandelsverkaufspreises zu stellen, soweit hierzu in den branchenbezogenen staatlichen Richtlinien zur Bildung der Einzelhandelsverkaufspreise entsprechende Festlegungen getroffen sind. (4) Der Betrieb kann Preisantrag stellen, wenn er bei Kooperationslieferungen und -leistungen, für die Vereinbarungspreise zu bilden sind, mit seinem Kooperationspartner zu keiner Preisvereinbarung entsprechend den Rechtsvorschriften gelangt. (5) Bei Verlagerung der Produktion ist nach den Bestimmungen des § 12 zu verfahren. (6) Anträge auf die Bestätigung von Teilpreisnormativen und Kalkulationselementen sind nach den Bestimmungen der §8 14, 15 und 16 zu stellen. §3 Anforderungen an den Preisantrag (1) Der Betrieb hat den Preisantrag nach dem in der Anlage 1 zu dieser Anordnung aufgeführten verbindlichen Gliederungsschema auszuarbeiten. Dazu gehören insbesondere: die Definition des Erzeugnisses und seiner Gebrauchseigenschaften; dabei sind die staatlichen Festlegungen über die Standardisierung und Güteklassifizierung zugrunde zu legen; Angaben darüber, ob das Erzeugnis die Kriterien für neue, weiterentwik-kelte Erzeugnisse gemäß den Beschlüssen des Ministerrates vom 17. November 1971 erfüllt oder ob es sich um ein nach diesen Beschlüssen einzustufendes Erzeugnis handelt; Angaben über das Produktionsvolumen, den vorhandenen volkswirtschaftlich begründeten Bedarf und den Grad der Bedarfsdeckung; in die Ermittlung des Bedarfs und des Grades der Bedarfsdek-kung sind gegebenenfalls entsprechend den Festlegungen des § 15 der Bilanzierungsverordnung vom 20. Mai 1971 (GBl. II Nr. 50 S. 377) die bilanzierenden Organe einzubeziehen; Nachweis über die Einhaltung des vereinbarten bzw. bestätigten Preislimites; der Kostennachweis Er ist mit Hilfe der Kosten- und Industriepreiskalkulation nach den Bestimmungen der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie zu führen, soweit nicht Abs. 3 Anwendung findet; der Preisvorschlag Bei seiner Ausarbeitung sind zugrunde zu legen: die für die jeweilige Erzeugnisgruppe geltenden preisrechtlichen Bestimmungen (Anordnungen, Direktiven, zweigspezifische Kalkulationsrichtlinien sowie Preiskarteiblätter) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie; die Preisfoildungsprinzipien entsprechend den Beschlüssen des Ministerrates vom 17. November 1971 (dabei sind Produktionsvolumen, bestehender Bedarf und Bedarfsdeckung zu berücksichti- - gen). Der Preisvorschlag ist für das gesamte Preisbild wie folgt auszuarbeiten: Betriebspreis, Industrieabgabepreis bzw. Erzeugerpreis, Großhandelsabgabepreis, Einzelhandelsverkaufspreis (soweit das Erzeugnis als Konsumgut für den Bedarf der Bevölkerung bestimmt ist oder als Konsumgut und als Produktionsmittel Verwendung finden soll). Soweit nach den Rechtsvorschriften für Erzeugnisse der inländischen Produktion die Festlegung einer produktgebundenen Abgabe bzw. Preisstützung (Subvention) vorgesehen ist, ist diese Abgabe bzw. Preisstützung (Subvention) bei der Ausarbeitung des Preisvorschlages mit zu berücksichtigen. Bei importierten Erzeugnissen sind die dafür getroffenen speziellen Regelungen anzuwenden. Die in der Anlage 1 getroffenen Festlegungen sind Mindestanforderungen. Sie können durch das mit der Prüfung und Koordinierung der Preisanträge beauftragte Organ der Industrie bzw. das mit dieser Funktion beauftragte andere Organ (nachfolgend Preiskoordinierungsorgan der Industrie genannt) oder durch das;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des schrittweisen Vorgehens, über die notwendigen Realisierungsetappen und deren terminliche Festlegung sowie über die konkreten Verantwortlichkeiten, soweit mehrere Mitarbeiter an der Lösung dieses Auftrages beteiligt sind.

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