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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 249

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 249 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 249); 249 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1972 Berlin, den 5. Mai 1972 Teil II Nr. 23 Tag Inhalt Seite 17.4.72 Anordnung über die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Zentralen Warenkontors Großhandel „Waren täglicher Bedarf“ 249 18. 4. 72 Anordnung über die Berechnung des natürlichen Schwundes bei Obst, Gemüse und Speisekartoffeln 254 20. 4. 72 Anordnung über die Ausgabe von Münzen zu 5 Mark der Deutschen Demokratischen Republik 256 \ Anordnung über die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Zentralen Warenkontors Großhandel „Waren täglicher Bedarf“ vom 17. April 1972 Im Einvernehmen mit dem Vorstand des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften wird angeordnet: I. Stellung und Aufgaben §1 Grundsätze (1) Das Zentrale Warenkontor Großhandel „Waren täglicher Bedarf“ nachstehend ZWK WtB genannt ist das Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Koordinierung des bezirklich geleiteten Großhandels „Waren täglicher Bedarf“ nachstehend Großhandel WtB genannt mit den Erfordernissen der zentralen Leitung und Planung der Versorgung der Bevölkerung mit den Waren des täglichen Bedarfs und des Handelstransportes im Konsumgüterbinnenhandel. (2) Das ZWK WtB hat durch seine Tätigkeit die Räte der Bezirke bei der Leitung des Großhandels WtB nach einheitlichen Grundsätzen zu unterstützen und die Übereinstimmung seiner territorialen Einordnung mit der zentralen Leitung und Planung der Versorgung der Bevölkerung mit den Waren des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Es hat insbesondere darauf Einfluß zu nehmen, daß die Bezirksdirektionen Großhandel „Waren täglicher Bedarf“ nachstehend Bezirksdirektion WtB genannt und ihre Großhandelsbetriebe sowie der Handelstransport eine mit dem Einzelhandel und der Produktion koordinierte exakte Bedarfsforschung betreiben und ihre Aufgaben aus der ihnen von den Räten der Bezirke übertragenen Verantwortung für die Planung, Ab- rechnung und Kontrolle des Warenbezuges von der Produktion erfüllen; ihre Funktion als Organisator der Kooperation und eines rationellen Waren Vertriebes wahrnehmen und ihre Aufgaben auf den Gebieten der sozialistischen Rationalisierung, der sozialistischen Betriebswirtschaft, des Handelstransportes sowie der Aus- und Weiterbildung verwirklichen. (3) Das ZWK WtB verwirklicht seine Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates, der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie anderer Rechtsvorschriften und normativer Regelungen des Ministers für Handel und Versorgung. Leitung der Versorgung §2 (1) Das ZWK WtB organisiert die Bedarfsforschung, indem es Methodiken erarbeitet und die besten Erfahrungen verallgemeinert sowie ihre Ergebnisse für die Planung auswertet und sie der Entwicklung zentraler Sortimentsmodelle sowie langfristiger und zugleich flexibler Absatzkonzeptionen zugrunde legt. (2) Auf dem Gebiet der Leitung und Planung der Versorgung und des Handels mit den Waren des täglichen Bedarfs hat das ZWK WtB die Funktion des zentralen Fondsträgers wahrzunehmen. (3) Das ZWK WtB ist im Rahmen des vom Minister für Handel und Versorgung festgelegten Warenfondsprogramms „Waren des täglichen Bedarfs“ für die Planung, Sicherung, Realisierung und Abrechnung des gesamten Warenfonds seines Handelsprogramms verantwortlich, unabhängig davon, ob die Waren über den Großhandel WtB umgeschlagen oder vom Einzelhandel und von den anderen Versorgungseinrichtungen (z. B. Großverbraucher) unmittelbar von der Produktion bezogen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

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