Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 235

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 235 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 235); Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 28. April 1972 235 schließlich der zu bewässernden Flächen sind die planmäßigen Flächenvorgaben des Territoriums, die staatlichen Aufgaben für den zu bewässernden Gemüseanbau und die durchschnittlichen Hektarerträge des Lieferers zugrunde zu legen. Die Flächen sind im Vertrag zu vermerken und werden Bestandteil des Planes des Lieferers. In gemeinsamen Flurbegehungen sind ständig die Realisierungsbedingungen für die Erfüllung der abgeschlossenen Verträge und die Einhaltung der im Vertrag vermerkten Anbaufläche zu kontrollieren. In Auswertung dieser Flurbegehungen sind zur Sicherung der Vertragserfüllung geeignete Maßnahmen (wie Zusatz- oder Ersatzanbau) zu vereinbaren. §5 V ertragsän derung (1) Auf Grund der Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktion sind auf Antrag des Lieferers Verträge beim Nachweis von witterungsbedingten Mehraufkommen, witterungsbedingten Ertragsausfällen, Ernteverfrü-hungen oder -Verzögerungen, drohender Verschlechterung eingelagerter Erzeugnisse auf Grund witterungsbedingter Umstände hinsichtlich Menge, Qualität und Leistungszeit zu ändern. (2) Der Antrag auf Vertragsänderung muß dem Besteller spätestens 14 Tage vor Beginn der vertraglichen Leistungszeit vorliegen. Eine Unterschrei tung der 14-Tage-Frist ist zulässig, wenn es sich um Ertragsausfälle, Ernteverfrühungen oder -Verzögerungen handelt, die auf unabwendbare Gewalt zurückzuführen sind. (3) In den Fällen des Abs. 1 sind die §§ 23 und 24 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107) nicht anwendbar. §6 Erzeugerpreise für Lieferungen ohne Vertrag und nicht vertragsgerechte Lieferungen Für nicht vertraglich gebundene Ware, nicht vertragsgerechte Lieferungen (Mengen über Vertrag, Lieferungen zu nicht vertragsgerechten Zeiträumen), soweit keine Vertragsänderungen gemäß § 5 erfolgten, gelten die entsprechend den preisrechtlichen Bestimmungen* festgelegten Erzeugerpreise. §7 Voranmeldung, Abruf (1) Die Konkretisierung des Zeitpunktes der Lieferung innerhalb der vertraglichen Leistungsfrist erfolgt durch die Voranmeldung. Sie ist durch den Lieferer spätestens Zur Zeit gilt § 1 Abs. 8 der Anordnung Nr. Pr. 27/2 vom 17. November 1989 - Erzeugerpreise für frisches Obst und Gemüse - (GBl. II Nr. 94 S. 579) 48 Stunden vor dem Liefertag gegenüber dem Besteller abzugeben und muß Liefertag, Mengen, Arten und gegebenenfalls Sorten enthalten. Die Voranmeldungen für Lieferungen am Sonntag und Montag müssen spätestens am Freitag bis 14.00 Uhr erfolgen. Die Partner können andere Fristen für die Voranmeldung sowie besondere Anforderungen an ihre Form oder ihren Inhalt vereinbaren. (2) Die im Rahmen des Vertrages erfolgte fristgemäße Voranmeldung ist für die Vertragspartner verbindlich, wenn ihr Inhalt den Anforderungen entspricht. (3) Der Besteller ist berechtigt, eine Änderung der Voranmeldung zu fordern, wenn das die Versorgungslage erfordert oder die kontinuierliche Erfüllung des Vertrages erheblich gefährdet ist. Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Änderung der Voranmeldung zu verlangen, wenn der Lieferer mit der Erfüllung der Lieferpflichten für die vorangemeldete Menge begonnen hat oder wenn nachweislich der Vegetationsgrad eine spätere oder frühere Lieferung nicht zuläßt. Die Partner können eine Frist vereinbaren, innerhalb deren der Besteller die Änderung der Voranmeldung fordern kann. (4) Gelten zu dem in der Voranmeldung genannten Liefertermin und dem auf Verlangen des Bestellers davon abweichenden tatsächlichen Liefertag unterschiedliche Preise, so ist der höhere Preis zu zahlen. (5) Beinhaltet die für einen Tag oder zwei aufeinanderfolgende Tage abgegebene Voranmeldung eine größere Menge als die für die jeweilige Leistungsfrist (Woche) vereinbarte (einschließlich der Toleranzen des §8 Abs. 4), ist der Besteller berechtigt, eine Lieferung dieser Menge an zwei nichtaufeinanderfolgenden Tagen zu verlangen. In diesem Falle stehen dem Lieferer die Ansprüche aus Abs. 4 nicht zu. (6) An Stelle der Voranmeldung können die Partner den Abruf vereinbaren. Dieser hat spätestens 48 Stunden, bei Bahnversahd 96 Stunden vor Beginn der Leistungsfrist zu erfolgen und muß Liefertag, Mengen, Qualität, Arten und gegebenenfalls Sorten enthalten. Bei nicht rechtzeitiger Erteilung bzw. Nichterteilung des Abrufs bis zum Ende der Leistungsfrist gerät der Besteller in Abnahmeverzug. Der Lieferer ist berechtigt, die Erzeugnisse für den Besteller auf dessen Kosten und Gefahr einzulagem oder bei Verderbgefahr über die Verwertung zu entscheiden und Rechnung zu erteilen. Er hat den Besteller über die Einlagerung oder Verwertung zu benachrichtigen. §8 Qualität, Menge und Leistungsort (1) Beide Partner sind verpflichtet, ständig gemeinsam die Realisierungsmöglichkeiten des Vertrages ein-' zuschätzen und die zur Sicherung der Vertragserfüllung notwendigen Maßnahmen zu vereinbaren. Der Lieferer hat an Vor-, Haupt- und Nacheinschätzungen im Schätzeraktiv mitzuarbeiten, die Voreinschätzung des voraussichtlichen Marktaufkommens der kommenden Woche zu erarbeiten.,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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