Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 228

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 228 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 228); 228 Gesetzblatt Teil II Nr. 20 Ausgabetag: 24. April 1972 ist derjenige Rat des Kreises zuständig, in dessen Territorium sich die betriebliche Betreuungseinrichtung befindet. §8 Sonderregelungen (1) Besonderheiten der Wirtschaftszweige und zweigbedingte Ergänzungen werden auf der Grundlage dieser Anordnung durch die Minister, anderen Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane bzw. den Präsidenten des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften geregelt. (2) Zur Sicherung der einheitlichen Anwendung der Bestimmungen dieser Anordnung können die Leiter der den Betrieben übergeordneten Organe unter Berücksichtigung der gemäß Abs. 1 erlassenen Ergänzungen für ihren Bereich Einzelheiten in speziellen Richtlinien regeln. §9 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 23. Dezember 1964 über die vorläufige Regelung der Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Arbeiterversorgung und die Betreuung der Werktätigen in der volkseigenen Wirtschaft Finanzierung der betrieblichen Betreuung (GBl. II Nr. 129 S. 1051) außer Kraft. Berlin, den 28. März 1972 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär Anlage 1 zu § 2 vorstehender Anordnung I. Einrichtungen und Maßnahmen der betrieblichen Betreuung 1. Zu den betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Arbeiterversorgung gehören: Einrichtungen für die gastronomische Versorgung im Betrieb und in betrieblichen Betreuungseinrichtungen sowie für die Schicht- und Pausenversorgung, wie Werkküchen, Betriebsgaststätten, Kantinen, Kaffee- und Imbißstuben, Speiseräume, rollende Büffets, Automaten usw., Einrichtungen für die Versorgung mit Nahrungsund Genußmitteln sowie Industriewaren im Betrieb zur Erleichterung des Einkaufs, Dienstleistungen aller Art, einschließlich betrieblicher Annahmestellen, Nebenbetriebe, die zur rationellen Verwertung von Abfällen bzw. im Interesse einer besseren Versorgung unterhalten werden, wie Schlachtviehmästereien und Gemüsegärtnereien. 2. Zu den betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens der Werktätigen gehören: Kulturhäuser, Klubs, Bibliotheken und andere kulturelle Einrichtungen, einschließlich deren Einrichtung und Ausstattung, Arbeitertheater, Volkstanzgruppen, Laienspielgruppen, Werkkapellen, Musikgruppen, Betriebschöre und andere kulturelle sowie technische Zirkel und Interessengemeinschaften, einschließlich der notwendigen Einrichtungen, Instrumente und Ausstattungen. 3. Zu den betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die gesundheitliche und soziale Betreuung der Werktätigen gehören: Polikliniken, Ambulatorien, Nachtsanatorien, Krankenstationen für Kinder werktätiger Mütter, Arztsanitätsstellen, Schwestersanitätsstellen, medizinische Bäder, Räume und Geräte für Heilgymnastik, Ruheräume und ähnliche Einrichtungen. 4. Zu den betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die sportliche Betätigung und Jugendbetreuung gehören: Sportplätze, Sportheime, Bootshäuser und andere Sportanlagen, Sportgeräte, Übungsplätze und Ausrüstungen für die GST, Jugendheime, Jugendklubs und sonstige Betreuungseinrichtungen für die Jugend, jedoch ohne die im Zusammenhang mit der Berufsbildung stehenden besonderen Einrichtungen. 5. Zu den betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Kinderbetreuung gehören: Kinderkrippen mit Tages- und Wochenbelegung und Dauerheime für Säuglinge und Kleinkinder, Kindergärten und -Wochenheime, Kinderhorte, Kinderferienlager und Pionierlager. 6. Zu den betrieblichen Einrichtungen für die Ferienbetreuung und Naherholung gehören: Ferien- und Erholungsheime, Bungalows und Zeltlager, Zelte und Wohnwagen, Wochenendheime. 7. Zu den betrieblichen Einrichtungen der Wohnungswirtschaft gehören: Werkwohnungen, Arbeiterwohnheime, Übernachtungsräume, die in der Regel gegen Entgelt überlassen werden (mit Ausnahme von Wohnunterkünften für Baustellen und solchen Wohnunterkünften in anderen Bereichen der Wirtschaft, die zur Vermeidung längerer Anfahrtzeiten und zur Einsparung hoher Fahrtkosten bereitgestellt werden).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu informieren, damit sie in die Lage verse tzen, bei Einsätzen im Operationsgebiet die vorgetäuschte gesellschaftliche Stellung glaubwürdig darzustellen; die operative Aufgabenstellung im Vorgang in konkrete Maßnahmen zur Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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