Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 206

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 206 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 206); 206 Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. April 1972 (b) bei Exporten aus der DDR bis zu dem Zeitpunkt, an dem der empfangende Staat diese Verantwortung übernimmt, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, an dem das Kernmaterial an seinem Bestimmungsort eintrifft. Der Punkt, an dem die Verantwortung übertragen wird, wird im Einklang mit geeigneten Vorkehrungen, die von den beteiligten Regierungen zu treffen sind, festgelegt. Weder die Regierung der DDR noch irgendeine andere Regierung gelten als für das Kernmaterial verantwortlich allein auf Grund der Tatsache, daß sich das Kernmaterial im Transit auf oder über ihrem Territorium befindet oder es auf einem ihre Flagge führenden Schiff oder in einem ihrer Flugzeuge befördert wird. Überführungen aus der DDR Artikel 92 (a) Die Regierung der DDR teilt der Organisation jede beabsichtigte Überführung von Kernmaterial, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt, aus der DDR mit, wenn die Sendung ein effektives Kilogramm überschreitet oder wenn innerhalb von drei Monaten mehrere Einzelsendungen an den gleichen Staat abgehen sollen, von denen jede weniger als ein effektives Kilogramm wiegt, alle zusammen genommen jedoch ein effektives Kilogramm überschreiten. (b) Eine solche Mitteilung wird an die Organisation nach Abschluß der vertraglichen Vereinbarungen über die Überführung gegeben, und zwar normalerweise mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem das Kernmaterial zum Versand vorbereitet werden soll. (c) Die Regierung der DDR und die Organisation können andere Verfahren der vorherigen Benachrichtigung vereinbaren. (d) In der Mitteilung wird angegeben: (i) die Kennzeichnung und, wenn möglich, die erwartete Menge und Zusammensetzung des zu überführenden Kernmaterials sowie der Materialbilanzbereich, aus dem es kommt; (ii) der Staat, für den das Kernmaterial bestimmt ist; (iii) die Zeitpunkte und Stellen, an denen das Kernmaterial zum Versand vorbereitet werden soll; (iv) die ungefähren Zeitpunkte für den Versand und die Ankunft des Kernmaterials und (v) an welchem Punkt der Überführung der empfangende Staat die Verantwortung für das Kernmaterial im Sinne dieses Abkommens übernehmen wird und der wahrscheinliche Zeitpunkt, an dem dieser Punkt erreicht wird. Artikel 93 Die im Artikel 92 erwähnte Mitteilung ist von der Art, daß sie es der Organisation ermöglicht, wenn notwendig, eine ad hoc-Inspektion zur Feststellung der Identität und, wenn möglich, zur Nachprüfung der Menge und Zusammensetzung des Kernmaterials durchzuführen, bevor es aus der DDR überführt wird, und, wenn die Organisation dies wünscht oder die Re- I gierung der DDR darum ersucht, am Kernmaterial Siegel anzubringen, nachdem es zum Versand vorbereitet worden ist. Die Überführung des Kernmaterials darf jedoch in keiner Weise durch eine von der Organisation auf Grund einer solchen Mitteilung ergriffene oder beabsichtigte Maßnahme verzögert werden. Artikel 94 Wenn das Kernmaterial im empfangenden Staat keiner Sicherheitskontrolle durch die Organisation unterliegen wirdsorgt die Regierung der DDR dafür, daß die Organisation innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem der empfangende Staat von der DDR die Verantwortung über das Kernmaterial übernimmt, vom empfangenden Staat die Bestätigung über die Überführung erhält. Überführungen in die DDR Artikel 95 (a) Die Regierung der DDR teilt der Organisation jede erwartete Überführung von Kernmaterial in die DDR mit, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt, wenn die Sendung ein effektives Kilogramm überschreitet oder wenn innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten mehrere Einzelsendungen aus dem gleichen Staat eingehen sollen, von denen jede weniger als ein effektives Kilogramm wiegt, alle zusammen genommen jedoch ein effektives Kilogramm überschreiten. (b) Der Organisation wird das erwartete Eintreffen von Kernmaterial soweit wie möglich im voraus und in jedem Fall nicht später als zu dem Zeitpunkt, an dem die Regierung der DDR die Verantwortung über das Kernmaterial übernimmt, mitgeteilt. (c) Die Regierung der DDR und die Organisation können andere Verfahren der vorherigen Benachrichtigung vereinbaren. (d) In der Mitteilung wird angegeben: (i) die Kennzeichnung und, wenn möglich, die erwartete Menge und Zusammensetzung des Kernmaterials; (ii) an welchem Punkt der Überführung die Regierung der DDR im Sinne dieses Abkommens die Verantwortung über das Kernmaterial übernimmt und der wahrscheinliche Zeitpunkt, an dem dieser Punkt erreicht wird, und (iii) der voraussichtliche Zeitpunkt der Ankunft des Kernmaterials, der Ort und der Zeitpunkt, an dem die Sendung geöffnet werden soll. Artikel 96 Die im Artikel 95 genannte Mitteilung ist von der Art, daß sie es der Organisation ermöglicht, wenn notwendig eine ad hoc-Inspektion zur Feststellung der Identität und, wenn möglich, zur Nachprüfung der Menge und Zusammensetzung des Kernmaterials zum Zeitpunkt der Öffnung der Sendung durchzuführen. Das öffnen der Sendung darf jedoch durch keine von der Organisation auf Grund einer solchen Mitteilung ergriffene oder beabsichtigte Maßnahme verzögert werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern; jede Verbindungsaufnähme Inhaftierter von und nach außen rechtzeitig aufzuklären; jede Wahrnehmung und Feststellung von Gefahren oder Störungen der Ordnung und Sicherheit der.

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