Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 205

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 205 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 205); Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. April 1972 205 Solche Ankündigungen von Inspektionen enthalten die Namen der Inspektoren und die zu besuchenden Anlagen und Materialbilanzbereiche außerhalb von Anlagen sowie die Zeiten, während der sie aufgesucht werden. Wenn die Inspektoren von außerhalb der DDR anreisen, teilt die Organisation auch den Ort und die Zeit ihrer Ankunft in der DDR mit. Artikel 84 Ungeachtet der Bestimmungen des Artikels 83 kann die Organisation als zusätzliche Maßnahme einen Teil der im Artikel 80 vorgesehenen Routineinspektionen nach dem Prinzip von Stichprobenentnahmen ohne Vorankündigung durchführen. Bei der Durchführung von unangekündigten Inspektionen berücksichtigt die Organisation in vollem Maße Betriebsprogramme, die von der Regierung der DDR gemäß Artikel 64 (b) mitgeteilt wurden. Außerdem unterrichtet sie, wann immer dies durchführbar ist, sowie auf der Grundlage des Betriebsprogramms, die Regierung der DDR regelmäßig über ihr allgemeines Programm an angekündigten und unangekündigten Inspektionen und gibt dabei in großen Zügen die Zeiträume an, in denen Inspektionen geplant sind. Bei der Durchführung unangekün-digter Inspektionen unternimmt die Organisation alle Anstrengungen, um die praktischen Schwierigkeiten für die Regierung der DDR und für die Betreiber von Anlagen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wobei die diesbezüglichen Bestimmungen der Artikel 44 und 89 berücksichtigt werden. Ebenso unternimmt die Regierung der DDR alle Anstrengungen, um die Aufgabe der Inspektoren zu erleichtern. Benennung von Inspektoren Artikel 85 Für die Benennung von Inspektoren gelten die folgenden Verfahren: (a) Der Generaldirektor teilt der Regierung der DDR schriftlich den Namen, die Qualifikation, Staatsangehörigkeit, den Rang und alle anderen zweckdienlichen Angaben jedes Beamten der Organisation mit, den er als Inspektor für die DDR vorschlägt. (b) Die Regierung der DDR teilt dem Generaldirektor innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines solchen Vorschlages mit, ob sie den Vorschlag akzeptiert. (c) Der Generaldirektor kann jeden von der Regierung der DDR akzeptierten Beamten als einen der Inspektoren für die DDR benennen und teilt der Regierung der DDR diese Benennungen mit. (d) Der Generaldirektor teilt der Regierung der DDR unverzüglich den Widerruf der Benennung eines Beamten als Inspektor für die DDR mit, der auf Ersuchen der Regierung der DDR oder auf seine eigene Initiative erfolgt ist. Im Hinblick auf Inspektoren, die für die im Artikel 48 vorgesehenen Tätigkeiten und für die Durchführung von ad hoc-Inspektionen gemäß Artikel 71 (a) und (b) benötigt werden, sind jedoch die Benennungsverfahren, wenn möglich, innerhalb von dreißig Tagen nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens abzuschließen. Wenn eine solche Benennung innerhalb dieser Frist unmöglich erscheint, werden Inspektoren für solche Zwecke zeitweilig benannt. , Artikel 86 Die Regierung der DDR erteilt oder erneuert bei Bedarf so schnell wie möglich die entsprechenden Visa für jeden für die DDR benannten Inspektor. Verhalten und Besuche von Inspektoren Artikel 87 Bei der Wahrnehmung ihrer Funktionen gemäß Artikel 48 und 71 -75 üben die Inspektoren ihre Tätigkeiten so aus, daß eine Behinderung oder Verzögerung des Baus, der Inbetriebnahme oder des Betriebes von Anlagen und eine Beeinträchtigung ihrer Betriebssicherheit vermieden wird. Inspektoren dürfen insbesondere selbst keine Anlage bedienen oder das Personal einer Anlage nicht anweisen, irgendeinen Arbeitsgang vorzunehmen. Wenn Inspektoren der Ansicht sind, daß gemäß Artikel 74 und 75 in einer Anlage vom Betreiber bestimmte Arbeitsgänge ausgeführt werden sollten, stellen sie ein entsprechendes Ersuchen. Artikel 88 Wenn Inspektoren im Zusammenhang mit der Durchführung von Inspektionen Dienstleistungen benötigen, die in der DDR vorhanden sind, einschließlich der Benutzung von Geräten, erleichtert die Regierung der DDR die Beschaffung solcher Dienstleistungen und die Benutzung solcher Geräte durch Inspektoren. Artikel 89 Die Regierung der DDR hat das Recht, die Inspektoren bei ihren Inspektionen von Vertretern der Regierung der DDR begleiten zu lassen, vorausgesetzt, daß die Inspektoren dadurch nicht bei der Ausübung ihrer Funktionen aufgehalten oder anderweitig behindert werden. MITTEILUNGEN ZUR NACHPRÜFUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANISATION Artikel 90 Die Organisation informiert die Regierung der DDR über: (a) die Ergebnisse der Inspektionen, und zwar in Zeitabständen, die in den Zusatzvereinbarungen festzulegen sind, und (b) die Schlußfolgerungen, die sie aus ihrer Nachprüfungstätigkeit in der DDR gezogen hat, insbesondere durch Mitteilungen zu jedem Materialbilanzbereich, die sobald wie möglich nach einer Materialbestandsaufnahme und der Nachprüfung durch die Organisation und nach der Aufstellung einer Materialbilanz zu übermitteln sind. INTERNATIONALE ÜBERFÜHRUNGEN Allgemeine Bestimmungen Artikel 91 Kernmaterial, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt oder unterliegen muß und das international überführt wird, wird für die Zwecke dieses Abkommens als unter der Verantwortlichkeit der Regierung der DDR stehend betrachtet: (a) bei Importen in die DDR von dem Zeitpunkt an, an dem diese Verantwortung nicht mehr beim exportierenden Staat liegt, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, an dem das Material an seinem Bestimmungsort eintrifft, und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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