Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 202

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 202 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 202); 202 Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. April 1972 Artikel 65 Die Regierung der DDR meldet jede Bestandsänderung, Angleichung und Berichtigung entweder periodisch in einer zusammengefaßten Liste oder einzeln. Die Bestandsänderungen werden postenweise gemeldet. Gemäß den Festlegungen der Zusatzvereinbarungen können kleine Änderungen des Kernmaterialbestandes, wie die Übermittlung von analytischen Proben, zu einem Posten zusammengefaßt und als eine Bestandsänderung gemeldet werden. Artikel 66 Die Organisation stellt der Regierung der DDR für jeden Materialbilanzbereich halbjährlich eine Aufstellung über den Buchbestand an Kernmaterial, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt, zur Verfügung, und zwar auf der Grundlage der Bestandsänderungsberichte über den jeweiligen Berichtszeitraum. Artikel 67 Falls die Regierung der DDR und die Organisation nichts anderes vereinbart haben, enthalten die Materialbilanzberichte die folgenden Eintragungen: (a) den Ausgangsmaterialbestand; (b) Bestandsänderungen (zuerst die Zunahmen, dann die Abnahmen); (c) den Endbuchbestand; (d) Mengendifferenzen zwischen Versender und Empfänger; (e) den berichtigten Endbuchbestand; (f) den Endmaterialbestand und (g) nachweismäßig nicht erfaßtes Material. Jedem Materialbilanzbericht wird eine Aufstellung über den Materialbestand beigefügt, bei der alle Posten getrennt aufgeführt und Materialkennzeichnungs- und Postendaten für jeden Posten angegeben werden. Sonderberichte Artikel 68 Die Regierung der DDR fertigt unverzüglich Sonderberichte an: (a) Wenn irgendein ungewöhnlicher Zwischenfall oder ungewöhnliche Umstände die Regierung der DDR zur Annahme veranlassen, daß ein Verlust von Kernmaterial vorliegt oder vorgekommen sein kann, der die dafür in den Zusatzvereinbarungen festgelegten Grenzwerte überschreitet, oder (b) Wenn sich die räumliche Begrenzung unerwartet gegenüber der in den Zusatzvereinbarungen festgelegten soweit geändert hat, daß eine unerlaubte Entnahme von Kernmaterial möglich geworden ist. Ergänzungen und Erläuterungen zu Berichten Artikel 69 Auf Ersuchen der Organisation übermittelt die Regierung der DDR der Organisation zu jedem Bericht Ergänzungen und Erläuterungen, soweit dies für die Zwecke der Sicherheitskontrolle von Belang ist. INSPEKTIONEN Allgemeine Bestimmungen Artikel 70 Die Organisation hat das Recht, Inspektionen durchzuführen, wie sie im Artikel 71 82 vorgesehen sind. Zweck von Inspektionen Artikel 71 Die Organisation kann ad hoc-Inspektionen durchführen, um: (a) die Angaben nachzuprüfen, die im Erstbericht über das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegende Kernmaterial enthalten sind; (b) Veränderungen in der Sachlage, die seit dem Zeitpunkt des Brstberichtes eingetreten sind, festzustellen und nachzuprüfen Und (c) gemäß Artikel 93 und 96 die Menge und Zusammensetzung von Kernmaterial vor seiner Überführung aus der oder bei seiner Überführung in die DDR festzustellen und wenn möglich nachzuprüfen. Artikel 72 Die Organisation kann Routineinspektionen durchführen, um: (a) nachzuprüfen, daß die Berichte mit den Unterlagen übereinstimmen; (b) den Standort, die Identität, Menge und Zusammensetzung des gesamten Kernmaterials, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt, nachzuprüfen und (c) Informationen über die möglichen Ursachen für nachweismäßig nicht erfaßtes Material, Mengendifferenzen zwischen Versender und Empfänger sowie Unklarheiten im Buchbestand nachzuprüfen. Artikel 73 Vorbehaltlich der im Artikel 77 niedergelegten Verfahren kann die Organisation Sonderinspektionen durchführen: (a) um die in Sonderberichten enthaltenen Informationen nachzuprüfen oder (b) wenn die Organisation der Meinung ist, daß die von der Regierung der DDR zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich der von der Regierung der DDR gegebenen Erläuterungen, und die aus Routineinspektionen gewonnenen Informationen nicht ausreichen, damit die Organisation ihre Verpflichtungen gemäß diesem Abkommen erfüllen kann. Eine Inspektion gilt als Sonderinspektion, wenn sie entweder zusätzlich zu dem im Artikel 78 82 vorgesehenen Routineinspektionsaufwand erfolgt oder über das im Artikel 76 für ad hoc- und Routineinspektionen festgelegte Ausmaß hinaus Zugang zu Informationen oder Orten mit sich bringt oder wenn beides der Fall ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen hat sich insgesamt - bei strikter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Organe - im Berichtszeitraum kontinuierlich entwickelt. Das Verständnis und die Aufgeschlossenheit der anderen Rechtspflegeorgane für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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