Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 20 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 18. Januar 1972 § 3 Verfügung über den Fonds Handelsrisiko (1) Von den planmäßig zu bildenden Fonds Handelsrisiko stehen bei Industriewaren den sozialistischen Einzelhandelsbetrieben 50 % den sozialistischen Großhandelsbetrieben 60 % dem Handelsbetrieb VERSINA, den Han- delsbetrieben der Hauptdirektion Spezialhandel und den Handelsbetrieben mit staatlicher Beteiligung 100 % bei Waren täglicher Bedarf allen Groß- und Einzelhandelsbetrieben 100 % bei Obst, Gemüse, Speisekartoffeln den sozialistischen Großhandelsbetrieben 80% den sozialistischen Einzelhandelsbetrieben einschließlich der Einzelhandelsverkaufsstellen des sozialistischen Großhandels und den Handelsbetrieben mit staatlicher Beteiligung 100 % für die Durchführung betrieblicher Maßnahmen zur Verfügung. (2) Der sich aus Abs. 1 ergebende planmäßige Differenzbetrag zur Gesamtbildung des Fonds Handelsrisiko ist zu Lasten des Fonds Handelsrisiko zur Bildung eines „Zentralen Risikofonds“ für die Durchführung zentraler Maßnahmen von den Handelsbetrieben bis zum 18. Werktag für den laufenden Monat an das zuständige wirtschaftsleitende Organ zu überweisen. Die Gesamtbeträge der Handelsbetriebe sind bis zum 24. Werktag jeden Monats zu überweisen an das Ministerium für Handel und Versorgung durch die wirtschaftsleitenden Organe des sozialistischen Industriewarengroßhandels, die wirtschaftsleitenden Organe des volkseigenen Einzelhandels, über die Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels, den Verband Deutscher Konsumgenossenschaften durch ■ die Konsumgenossenschaftsverbände der Bezirke, die Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln durch die Wirtschaftsvereinigungen Obst, Gemüse, Speisekartoffeln der Bezirke. (3) Den Leitern der Verkaufsstellen bzw. der Verantwortungsbereiche ist ein Limit an Handelsrisiko, differenziert nach dem Risikograd der Sortimente zur Verwendung vorzugeben. (4) Für die privaten Handelsbetriebe, die mit sozialistischen Handelsbetrieben einen Kommissionshandelsvertrag abgeschlossen haben, ist die Regelung des Abs. 3 anzuwenden und das Limit in die jährlich abzuschließenden Vereinbarungen aufzunehmen. Die über das vorgegebene Limit hinaus in Anspruch genommenen Mittel des Handelsrisikos im Kommissionsgroß-und -einzelhandel gelten als variable Kosten und sind vom Kommissionshändler zu tragen. Diese Kosten werden beim Kommissionshandel nur anerkannt, wenn für die Überschreitung des Limits eine Bestätigung durch den sozialistischen Vertragspartner ■ "-liegt. § 4 Verwendung des Fonds Handelsrisiko (1) Die Mittel des Fonds Handelsrisiko sind in den Handelsbetrieben nach den Grundsätzen der Erreichung höchster Ergebnisse für die Versorgung der Bevölkerung und zur Vermeidung von Warenverlusten bei Einhaltung des Prinzips der strengsten Sparsamkeit zu verwenden. (2) Aus den Mitteln des Fonds Handelsrisiko können finanziert werden: a) Aufwendungen, die aus Umdispositionen des Handels infolge veränderter Bedarfswünsche der Bevölkerung gegenüber den mit der Produktion entsprechend den Planaufgaben bzw. zentralen Orientierungen abgeschlossenen Wirtschaftsverträgen entstehen und nach den vertragsrechtlichen Bestimmungen zu zahlen sind, b) Stück- und Mengenprämien an Kollektive und Mitarbeiter der Handelsbetriebe zur Verhinderung von Warenverlusten auf der Grundlage der vom Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit dem Vorstand des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuß erlassenen Regelungen, c) Kosten für Änderungen und Umarbeitungen, z. B. an modisch und technisch überholten Industriewaren, für Konfektionierung gebrauchswertgefährdeter Meterware sowie für Reparaturen an Industriewaren zur Herstellung der Verkaufsfähigkeit, d) Verluste bei Nahrungsmitteln sowie Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die durch das verkaufsfertige Herrichten bzw. Aufbereiten der Waren entstehen, e) Preisnachlässe entsprechend den jeweiligen Verkaufsbedingungen, um bei Verderbgefahr oder absehbarer Qualitäts- bzw. Gebrauchswertminderung der Ware einen schnelleren Warenumschlag zu erreichen und bei Industriewaren einen zeit- bzw. saisongerechten Absatz zu sichern, f) Preisherabsetzungen nach eingetretener Qualitäts-bzw. Gebrauchswertminderung zur Sicherung der Übereinstimmung zwischen Preis und Qualität bzw. Gebrauchswert (z. B. Beschädigung, Verschmutzung), g) Preisherabsetzungen bei Obst, Gemüse, Speisekartoffeln im Einzelhandel, die sich aus der zentralen und bezirklichen operativen Preisbildung ergeben, h) natürlicher Schwund bei Nahrungsmitteln einschließlich Obst, Gemüse, Speisekartoffeln unter Zugrundelegung festgelegter Schwundsätze im Rahmen der Rechtsvorschriften, i) Verluste im Rahmen der Warenbewegung innerhalb der Handelsbetriebe (z. B. Bruch, Verderb, Nullabwertungen), soweit nachweisbar alle Möglichkeiten zur Verhinderung ausgenutzt wurden, j) Transportschäden, soweit diese von den Handelsbetrieben nach den vertragsrechtlichen Bestimmungen zu tragen sind und sie nicht durch die Versicherung ausgeglichen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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