Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 197

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 197 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 197); Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. April 1972 197 MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER NACHPRÜFUNG VON NICHTABZWEIGUNG Artikel 18 Wenn der Rat auf Grund der Berichterstattung durch den Generaldirektor entscheidet, daß eine Maßnahme von seiten der Regierung der DDR wesentlich und dringend ist, um eine Nachprüfung zu gewährleisten, daß Kernmaterial, welches gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt, nicht für Kernwaffen oder andere nukleare Sprengvorrichtungen abgezweigt worden ist, kann der Rat die Regierung der DDR auffordern, die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich und ungeachtet dessen zu ergreifen, ob ein Verfahren für die Beilegung eines Streitfalls gemäß Artikel 22 dieses Abkommens in Anspruch genommen wurde oder nicht. Artikel 19 Wenn der Rat nach Prüfung der ihm vom Generaldirektor vorgelegten diesbezüglichen Informationen feststellt, daß die Organisation außerstande ist nachzuweisen, daß keine Abzweigung von Kernmaterial, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegen muß, für Kernwaffen oder andere nukleare Sprengvorrichtungen stattgefunden hat, kann er die im Absätze von ArtikelXII des Statuts der Organisation (im folgenden „Statut“ genannt) vorgesehenen Berichte erstatten und gegebenenfalls auch die anderen in diesem Absatz vorgesehenen Maßnahmen ergreifen. Dabei berücksichtigt der Rat den Grad an Gewißheit, den die angewendeten Sicherheitskontrollmaßnahnu-n bieten, und gewährt der Regierung der DDR jede angemessene Gelegenheit, dem Rat alle notwendigen Garantien zu verschaffen. AUSLEGUNG UND DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS UND REGELUNG VON STREITFÄLLEN Artikel 20 Die Regierung der DDR und die Organisation konsultieren sich auf Ersuchen einer der beiden Parteien über jede Frage, die sich aus der Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens ergibt. Artikel 21 Die Regierung der DDR hat das Recht zu beantragen, daß jede sich aus der Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens ergebende Frage vom Rat behandelt wird. Der Rat lädt die Regierung der DDR ein, an der Behandlung jeder derartigen Frage durch den Rat teilzunehmen. Artikel 22 Mit Ausnahme eines Streitfalles im Zusammenhang mit einer Feststellung des Rates gemäß Artikel 19 oder mit einer vom Rat auf Grund einer solchen Feststellung getroffenen Maßnahme wird jeder aus der Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens entstehende Streitfall, der nicht durch Verhandlungen oder durch ein anderes von der Regierung der DDR und der Organisation vereinbartes Verfahren beigelegt wird, auf Ersuchen einer der beiden Parteien einem Schiedsgericht vorgelegt, das sich wie folgt zusammensetzf: Die Regierung der DDR und die Organisation benennen je einen Schiedsrichter, und die beiden so benannten Schiedsrichter wählen einen dritten, der als Vorsitzender fungiert. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach Beantragung einer Schiedsentscheidung entweder die Regierung der DDR oder die Organisation keinen Schiedsrichter benannt hat, kann entweder die Regierung der DDR oder die Organisation den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, einen Schiedsrichter zu ernennen. Das gleiche Verfahren ist anzuwenden, wenn innerhalb von dreißig Tagen nach Benennung oder Ernennung des zweiten Schiedsrichters der dritte Schiedsrichter nicht gewählt worden ist. Bei Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder ist das Schiedsgericht beschlußfähig, und alle Entscheidungen erfordern die Übereinstimmung von zwei Schiedsrichtern. Das Schiedsverfahren wird vom Schiedsgericht festgelegt. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind für die Regierung der DDR und die Organisation verbindlich. ÄNDERUNG DES ABKOMMENS Artikel 23 (a) Die Regierung der DDR und die Organisation konsultieren sich auf Ersuchen einer der beiden Parteien über Änderungen dieses Abkommens. (bl Alle Änderungen erfordern das Einverständnis der Regierung der DDR und der Organisation. (c) Änderungen dieses Abkommens treten zu den gleichen Bedingungen wie das Abkommen selbst oder, wenn beide Parteien dies wünschen, nach einem vereinfachten Verfahren in Kraft. INKRAFTTRETEN, INFORMATION UND DAUER Artikel 24 Dieses Abkommen tritt an dem Tage in Kraft, an dem die Organisation von der Regierung der DDR die schriftliche Mitteilung erhält, daß die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Bedingungen der DDR für das Inkrafttreten erfüllt worden sind. Artikel 25 Der Generaldirektor informiert unverzüglich alle Mitgliedstaaten der Organisation über das Inkrafttreten dieses Abkommens sowie über jede Änderung dazu. Artikel 26 Dieses Abkommen bleibt in Kraft, solange die DDR Partner des Vertrages ist. T E I L II EINLEITUNG Artikel 27 Der Zweck dieses Teiles des Abkommens besteht darin, die bei der Durchführung der im Teil I vorgesehenen Sicherheitskontrolle anzuwendenden Verfahren darzulegen. ZIEL DER SICHERHEITSKONTROLLE Artikel 28 Das Ziel der in diesem Teil des Abkommens dargelegten Sicherheitskontrollverfahren ist die rechtzeitige Entdeckung einer Abzweigung bedeutsamer Mengen von Kernmaterial aus friedlichen nuklearen Tätigkeiten für die Herstellung von Kernwaffen oder anderen nuklearen Sprengvorrichtungen oder für unbekannte Zwecke sowie die Abschreckung vor einer solchen Abzweigung durch das Risiko einer frühzeitigen Entdek-kung. Artikel 29 Zur Erreichung des im Artikel 28 angeführten Zieles wird die Nachweisführung über den Materialbestand als Sicherheitskontrollmaßnahme von grundlegender Bedeutung angewendet, wobei abgeschlossene räumliche Begrenzung und Überwachung wichtige ergänzende Maßnahmen sind.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 197 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 197) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 197 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 197)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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