Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 195

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 195 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 195); Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. April 1972 195 durch Verwendung von Instrumenten und anderen Verfahren an bestimmten strategischen Stellen, soweit dies die gegenwärtigen oder künftigen technischen Möglichkeiten zulassen, zu gewährleisten. (b) Um optimale Kosteneffektivität zu gewährleisten, sind beispielsweise die folgenden Mittel einzusetzen: (i) Räumliche Begrenzung als Mittel zur Festlegung von Materialbilanzbereichen für Nachweiszwecke (ii) Statistische Verfahren und Entnahme von Stichproben bei der Auswertung des Kernmaterialflusses und (iii) Konzentration der Nachprüfungsverfahren auf diejenigen Stadien des Kernbrennstoffzyklus, die die Erzeugung, Verarbeitung, Verwendung oder Lagerung von Kernmaterial zum Inhalt haben, aus dem ohne weiteres Kernwaffen oder andere nukleare Sprengvorrichtungen hergestellt werden könnten, und die Verringerung der Anzahl der Nachprüfungsverfahren für anderes Kernmaterial auf ein Mindestmaß, vorausgesetzt, daß die Organisation dadurch nicht bei der Anwendung der Sicherheitskontrolle gemäß diesem Abkommen behindert wird. DAS MATERIALKONTROLLSYSTEM DER DDR Artikel 7 (a) Die Regierung der DDR errichtet und führt ein System zur Nachweisführung und Kontrolle des gesamten Kernmaterials, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt. (b) Die Organisation wendet die Sicherheitskontrolle so an, daß sie in der Lage ist, bei der Feststellung, daß kein Kernmaterial aus friedlichen Anwendungsgebieten für Kernwaffen oder andere nukleare Sprengvorrichtungen abgezweigt worden ist, die Ergebnisse des Systems der DDR nachzuprüfen. Die Nachprüfungstätigkeit durch die Organisation umfaßt u. a. unabhängige Messungen und Beobachtungen, die von der Organisation gemäß den im Teil II dieses Abkommens niedergelegten Verfahren vorgenommen werden. Bei ihrer Nachprüfungstätigkeit berücksichtigt die Organisation in gebührendem Maße die technische Effektivität des Systems der DDR. BEREITSTELLUNG VON ANGABEN AN DIE ORGANISATION Artikel 8 (a) Um die wirksame Durchführung der Sicherheitskontrolle gemäß diesem Abkommen zu gewährleisten, stellt die Regierung der DDR im Einklang mit den im Teil II dieses Abkommens niedergelegten Bestimmungen der Organisation Angaben über Kernmaterial, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt, sowie über die Merkmale von Anlagen, die für die Kontrolle von derartigem Material von Belang sind, zur Verfügung. (b) (i) Die Organisation fordert nur die Mindest- menge an Angaben und Daten an, die mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesem Abkommen im Einklang steht. (ii) In bezug auf Anlagen wird die Mindestmenge an Angaben bereitgestellt, die für die Kontrolle von Kernmaterial, das gemäß diesem Abkommen der Sicherheitskontrolle unterliegt, notwendig ist. (c) Wenn die Regierung der DDR darum ersucht, ist die Organisation bereit, an Ort und Stelle in der DDR Angaben über die Auslegung von Anlagen zu prüfen, die die Regierung der DDR als besonders geheimhaltungswürdig betrachtet. Solche Angaben brauchen der Organisation nicht in Form von Unterlagen übermittelt zu werden, vorausgesetzt, sie bleiben an Ort und Stelle in der DDR zu weiteren Prüfungen durch die Organisation jederzeit verfügbar. INSPEKTOREN DER ORGANISATION Artikel 9 (a) (i) Die Organisation holt die Zustimmung der Regierung der DDR zur Benennung von Inspektoren der Organisation für die DDR ein. (ii) Wenn die Regierung der DDR entweder bei einem Benennungsvorschlag oder zu irgendeinem Zeitpunkt nach erfolgter Benennung gegen die Benennung Einwände erhebt, dann unterbreitet die Organisation der Regierung der DDR einen oder mehrere Alternativvorschläge. (iii) Wenn infolge der wiederholten Weigerung der Regierung der DDR, der Benennung von Inspektoren der Organisation zuzustimmen, gemäß diesem Abkommen durchzuführende Inspektionen behindert würden, wird eine solche Weigerung vom Rat, dem die Frage vom Generaldirektor der Organisation (im folgenden der „Generaldirektor“ genannt) zugeleitet wurde, mit dem Ziel behandelt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (b) Die Regierung der DDR ergreift die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, daß die Inspektoren der Organisation ihren Aufgaben gemäß diesem Abkommen wirksam nachkommen können. (c) Die Besuche und die Tätigkeit der Inspektoren der Organisation sind so zu organisieren, daß (i) die möglichen Ungelegenheiten und Störungen für die DDR und die inspizierten friedlichen nuklearen Tätigkeiten so gering wie möglich gehalten werden und (ii) der Schutz von Industriegeheimnissen und aller anderen vertraulichen Informationen, die den Inspektoren zur Kenntnis gelangen, gewährleistet wird. PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN Artikel 10 Die Regierung der DDR gewährt der Organisation (einschließlich ihres Eigentums, ihrer Geld- und Vermögenswerte) sowie ihren Inspektoren und anderen Beamten, die im Rahmen dieses Abkommens Aufgaben erfüllen, die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie in den entsprechenden Bestimmungen des Abkommens über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Atomenergieorganisation niedergelegt sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtssicherheit, wofür die Staatsorgane Sorge zu tragen haben, Im Zusammenhang hiermit verbindet Artikel im der Verfassung die sozialistische Gesetzlichkeit unmittelbar mit der Rechtspflege.

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