Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 171

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 171 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 171); Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 24. März 1972 171 volkseigenen Betriebe sind alle 3 Jahre durch die RLN der Kreise auf Einhaltung der erforderlichen Voraussetzungen zu überprüfen. §5 (1) Diese Anordnung tritt am 1. März 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 12. März 1965 über die staatliche Anerkennung von Lehrbetrieben und Erteilung von Lehrberechtigungen zur Einzelausbildung in der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft für die berufspraktische Ausbildung (GBl. II Nr. 39 S. 285) außer Kraft. Berlin, den 17. Februar 1972 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft I. V.: K u h r i g Staatssekretär Anordnung Nr. 2* über den Postdienst Postordnung vom 7. März 1972 Auf Grund des § 68 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I Nr. 27 S. 365) wird im Einvernehmen mit idem Präsidenten der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik folgendes angeordnet: §1 (1) Die Anmerkung zur Gebühr Nr. 54 der Anlage 1 zur Postordnung vom 29. November 1966 (GBl. II Nr. 157 S. 1221) wird aufgehoben. (2) Die Ziff. 4 der Anlage 9 zur Postordnung erhält folgende Fassung: „4. Die Postschließfachgebühr ist von Bürgern vierteljährlich oder nach Vereinbarung für ein Kalenderjahr im voraus, von allen anderen Schließfachinhabern für ein Kalenderjahr im voraus zu bezahlen. Zahlungstermin bei jährlicher Zahlung ist der 1. April des jeweiligen Jahres. Gegenüber Schließfachinhabern, die dem Geltungsbereich der * Anordnung (Nr. 1) vom 29. November 1966 (GBl. II Nr. 157 S.1221) Verordnung vom 12. Juni 1968 über die Verrechnung von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen Verrechnungs-Verordnung (GBl. II Nr. 64 S. 423) unterliegen, werden die Gebühren im Lastschriftverfahren oder sofern die Verrechnung im Postscheckdienst erfolgen soll durch Einziehungsauftrag verrechnet.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1972 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden die Schließfachgebühren von Schließfachinhabern, die jährliche Zahlungen leisten, für das 2. Halbjahr 1972 erhoben. Berlin, den 7. März 1972 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des Ministeriums für Chemische Industrie vom 10. März 1972 §1 Folgende Rechtsvorschriften werden aufgehoben: 1. Anordnung vom 17. August 1954 über die Errichtung des Instituts für Silikon- und Fluorkarbon-Chemie (ZB1. Nr. 34 S. 420) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 1. Juni 1965 (GBl. III Nr. 15 S. 70), 2. Anordnung vom 8. Oktober 1955 über die Änderung der Zuordnung und der Struktur des VEB Elektro-kohle (GBl. II Nr. 56 S. 367), 3. Anordnung vom 1. Dezember 1964 über die Bildung des Zentralvertriebs Organische Farbstoffe und Textilhilfsmittel (GBl. III Nr. 61 S. 530), 4. Anordnung vom 23. Dezember 1964 über die Planung und Bilanzierung von Chemieanlagen (GBl. II 1965 Nr. 3 S. 9). §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 10. März 1972 Der Minister für Chemische Industrie Wyschofsky Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik Sonderdrude Nr. 726 Anordnung vom 15. Februar 1972 über die Methodik zur Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1973, 208 Seiten, 3, M Sonderdruck Nr. 728 Arbeitsschutzanordnung 330/1 vom 8. Februar 1972 Fallschutzmittel , 4 Seiten, 0,20 M Diese Sonderdrucke sind über den Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, zu beziehen. Darüber hinaus sind diese Sonderdrucke auch gegen Barzahlung und Selbstabholung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41, erhältlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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