Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 146

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 146 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 146); 146 Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 20. März 1972 rung der produktgebundenen Subventionen aus Abführungen haben die Betriebe die Zuführungen und Abführungen brutto abzurechnen und nachzuweisen. (3) Ist die Möglichkeit zur Finanzierung nach den Absätzen 1 und 2 nicht gegeben, werden die produktgebundenen Subventionen durch das für die Zuführung zuständige Organ zugeführt. Dabei können Abschlagzahlungen geleistet werden. §19 Die Finanzierung von produktgebundenen Subventionen für Erzeugnisse und Leistungen, die von den Betrieben über die Planauflagen hinaus abgesetzt bzw. erbracht worden sind, erfolgt wie folgt: a) Die Betriebe finanzieren die produktgebundenen Subventionen unabhängig von dem geplanten Subventionsvolumen. Die tatsächlich in Anspruch genommenen Subventionen sind in der staatlichen Berichterstattung bzw. Abrechnung auszuweisen. Überplanmäßige Subventionen sind als „Davonzahl“ zu erläutern. b) Die für die Zuführung der produktgebundenen Subventionen verantwortlichen .wirtschaftsleitenden Organe finanzieren die Subventionen im Rahmen des geplanten Subventionsvolumens. c) Soweit die Finanzierung nach Buchst, b nicht gewährleistet ist, finanziert das zuständige Ministerium oder das andere zentrale Staatsorgan den Mehrbedarf an produktgebundenen Subventionen im Rahmen des geplanten Subventionsvolumens. d) Soweit die Deckung des Mehrbedarfs an produkt-gebundenen Subventionen nach Buchst, c nicht gewährleistet ist, beantragt der zuständige Minister oder andere Leiter des zentralen Staatsorgans beim Minister der Finanzen die Bereitstellung von Mitteln zur Deckung des Mehrbedarfs. e) Die Finanzierung überplanmäßiger produktgebundener Subventionen für Betriebe der volkseigenen örtlichen Wirtschaft aus dem zentralen Haushalt kann beantragt werden, wenn die produktgebundenen Subventionen für diese Betriebe durch zentrale Regelungen festgelegt worden sind. f) Die Mittel, die zur Finanzierung der produktgebundenen Subventionen für Betriebe anderer Eigentumsformen benötigt werden, sind vom Rat des Kreises zu Lasten des zentralen Haushaltes bereitzustellen. Zu § 13 der Verordnung: §20 (1) Die Kontrolle auf dem Gebiet der produktgebundenen Abgaben und Subventionen dient der vollständigen und termingerechten Realisierung der Einnahmen des Staatshaushaltes sowie der ordnungsmäßigen Verwendung der Ausgaben des Staatshaushaltes. Die Organe gemäß § 13 der Verordnung kontrollieren insbesondere die Einhaltung und Wirkung der Rechtsvorschriften über produktgebundene Abgaben und Subventionen, die Erfassung und den Ausweis der Warenlieferungen und Leistungen sowie des Eigenverbrauches, die Errechnung der produktgebundenen Abgaben und Subventionen nach Erzeugnissen und Leistungen sowie nach Art und Höhe der Umsätze, die Abführung und Abrechnung der produktgebundenen Abgaben sowie die Zuführung der Subventionen. (2) Die im § 13 der Verordnung genannten Organe kontrollieren auch die Ordnungsmäßigkeit der Preisausgleichsabführungen und -Zuführungen, die nach den Rechtsvorschriften durch die Geschäftsbanken reguliert werden. (3) Ergeben die Kontrollen, daß produktgebundene Abgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden, sind geschuldete Beträge nadizufordem. Für die nachgeforderten Beträge sind Verzugszuschläge nach den Rechtsvorschriften zu erheben. (4) Ergeben die Kontrollen, daß produktgebundene Subventionen unberechtigt in Anspruch genommen wurden, sind die unberechtigt in Anspruch genommenen Beträge zurückzufordern. Für die zurückzufordernden Beträge sind Verzugszuschläge nach den Rechtsvorschriften zu erheben. (5) Sofern Zweifel an der Zulässigkeit der Preise bestehen, die der Errechnung der produktgebundenen Abgaben und Subventionen durch die Betriebe zugrunde gelegt wurden, ist das zuständige Preiskontrollorgan zu verständigen. §21 (1) Die Betriebe sind verpflichtet, die bestätigten Preise und die als Preiselement festgelegten produkt-gebundenen Abgaben bzw. Subventionen gegenüber den Kontrollorganen nachzuweisen. Der Nachweis ist anhand von Preisbewilligungen oder anderen Mitteilungen zu erbringen, die den Betrieben von den zuständigen Preisorganen ausgehändigt worden sind. (2) Zum Nachweis der preis- und abgabenbegünstigten Lieferungen können die Betriebe von den Kontrollorganen zur Ausstellung von Kontrollmitteilungen verpflichtet werden. §22 Für die produktgebundenen Abgaben und Subventionen der den volkseigenen Betrieben gleichgestellten Betriebe sind die Bestimmungen für die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft anzuwenden, soweit in Einzelfällen keine andere Entscheidung getroffen wurde. §23 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 1. März 1972 Der Minister der Finanzen Böhm;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, in irgend einer Art beeinträchtigt wird. Durch den Leiter der Untersuchunqshaftan stalt sind deshalb alle Maßnahmen zur Sicherung der Angeklagten oder Zeugen und ihrer Rechte in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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