Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 140

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 140 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 140); 140 Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 20. März 1972 VI. Beschwerdeverfahren §14 Die Betriebe haben das Recht, gegen Auflagen gemäß § 13 Abs. 4 Beschwerde einzulegen. Bei Beschwerden gegen Entscheidungen der Staatlichen Finanzrevision richtet sich das Beschwerdeverfahren nach Abschnitt V des Beschlusses vom 12. Mai 1967 über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision Auszug in der Fassung der Ziff. 28 der Anlage zur Verordnung vom 24. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBL II Nr. 54 S. 465). Bei Beschwerden gegen Entscheidungen der örtlichen Räte richtet sich das Beschwerdeverfahren nach der Verordnung vom 4. Januar 1972 über das Beschwerdeverfahren bei der Erhebung von Steuern und Abgaben (GBl. II Nr. 2 S. 17). VII. Sonstige Bestimmungen §15 Für die Betriebe mit staatlicher Beteiligung, die genossenschaftlichen und privaten Betriebe sowie die Handwerker und anderen selbständig tätigen Bürger gellen im übrigen die Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) in der Fassung vom 18. September 1970 (Sonderdruck Nr. 681 des Gesetzblattes). VIII. Schlußbestimmungen §16 (1) Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. (2) Die Minister und anderen Leiter der zentralen staatlichen Organe sind berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen, industriezweigbedingte Besonderheiten zur Entstehung der Zahlungspflicht der produktgebundenen Abgaben, Abführung und Abrechnung der produktgebundenen Abgaben sowie Beantragung und Zuführung der produktgebundenen Subventionen, Nachweispflicht der produktgebundenen Subventionen, Kontrolle der produktgebundenen Abgaben und Subventionen zu regeln. §17 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die in der Anlage aufgeführten Rechtsvorschriften außer Kraft. Berlin, den 1. März 1972 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister der Finanzen Böhm Anlage zu vorstehender Verordnung 1. Verordnung vom 6. Januar 1955 über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO) (GBl. I Nr. 8 S. 37), 2. Verordnung vom 14. Dezember 1956 zur Änderung der Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (GBl. I 1957 Nr. 15 S. 137), 3. Bekanntmachung vom 8. Februar 1957 der neuen Fassung der Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO) (GBl. I Nr. 15 S. 138), 4. Achte Durchführungsbestimmung vom 8. Februar 1957 zur Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie, der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (8. PDADB) (GBl. I Nr. 15 S. 141), 5. Neunte Durchführungsbestimmung vom 18. Januar 1958 zur Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie, der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (9. PDADB) (GBl. I Nr. 10 S. 112), 6. Zehnte Durchführungsbestimmung vom 20. Mai 1958 zur Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie, der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (10. PDADB) (GBl. I Nr. 45 S. 511), 7. Elfte Durchführungsbestimmung vom 17. Februar 1960 zur Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie, der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (11. PDADB) (GBl. I Nr. 15 S. 144), 8. Verordnung vom* 14. Oktober 1955 über die Erhebung der "Verbrauchsabgaben (VAVO) (GBl. I Nr. 95 S. 769), 9. Verordnung vom 11. April 1957 zur Änderung der Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (VAVO) (GBl. I Nr. 30 S. 249), 10. Zweite Verordnung vom 17. Juli 1958 zur Änderung der Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (GBl. I Nr. 52 S. 610), 11. Erste Durchführungsbestimmung vom 14. Oktober 1955 zur Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (1. VADB) (GBl. I Nr. 95 S. 772), 12. Zweite Durchführungsbestimmung vom 14. Oktober 1955 zur Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (2. VADB Bier) (GBl. I Nr. 95 S. 775), 13. Dritte Durchführungsbestimmung vom 14. Oktober 1955 zur Verordnung über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (3. VADB Tabak) (GBL I Nr. 95 S. 776),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

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