Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 126

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 126 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 126); 126 Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 24. Februar 1972 (2) Das Visum zur Ein- und Ausreise für Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin wird an den Grenzübergangsstellen der Deutschen Demokratischen Republik bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder einer anderen Bestätigung (z. B. bestätigte Telegramme bei dringenden Familienangelegenheiten) auf einer Anlage zum Westberliner Personalausweis erteilt. Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin, die nicht im Besitz eines gültigen Personalausweises oder eines anderen vom Westberliner Senat ordnungsgemäß ausgestellten Dokuments sind, erhalten das Einreisevisum auf einer Identitätsbescheinigung, die an den Grenzübergangsstellen der Deutschen Demokratischen Republik gegen eine Gebühr von 10, DM erworben werden kann. Einreisevisa können Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin auch von den in dritten Ländern bestehenden Konsulaten der Deutschen Demokratischen Republik erhalten. (3) Die Beantragung kann von den in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaften Bürgern bei den zuständigen Dienststellen des Paß- und Meldewesens in der Zeit vom 13. März 1972 bis 29. März 1972 für den Zeitraum vom 29. März 1972 bis 5. April 1972 und vom 2. Mai 1972 bis 17. Mai 1972 für den Zeitraum vom 17. Mai 1972 bis 24. Mai 1972 erfolgen. Anträge auf Einreisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin können auch staatliche und wirtschaftliche Organe, gesellschaftliche Organisationen sowie wissenschaftliche und kulturelle Institutionen der Deutschen Demokratischen Republik stellen. (4) Bei Touristenreisen kann die Beantragung durch Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin erfolgen bei der Generaldirektion des Reisebüros der Deutschen Demokratischen Republik über das DER Deutsches Reisebüro GmbH in Westberlin bei Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin, wenn die Einreise für einen Tag ohne Inanspruchnahme von Leistungen des Reisebüros erfolgt. Die Anträge können auf dem Postwege oder persönlich gestellt werden. Sie werden unverzüglich bearbeitet. Ausgestellte Berechtigungsscheine werden dem Antragsteller auf dem Postwege übersandt oder sofort ausgehändigt. (5) Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt sechs Tage. (6) Kinder im Alter bis zu 16 Jahren müssen im Personalausweis der Erziehungsberechtigten eingetragen sein oder einen eigenen Personalausweis bzw. eine Kinderlichtbildbescheinigung besitzen. Die Einreise von Kindern ist grundsätzlich nur in Begleitung Erziehungsberechtigter oder anderer erwachsener Personen möglich. In Ausnahmefällen (familiäre Gründe, Ferienaufenthalt) kann Kindern bis zum 16. Lebensjahr die Einreise auch ohne Begleitung erwachsener Personen gestattet werden. (7) Die Gebühr für die Erteilung des Visums zur Ein- und Ausreise beträgt bei der Einreise für einen Tag 5, DM und bei Einreisen für mehr als einen Tag 15,- DM. §3 Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin können wie bisher Einreiseanträge aus dringenden Grün- den bei der zuständigen Stelle für dringende Familienangelegenheiten in Westberlin auch für Einreisen über den im § 1 Abs. 1 genannten Zeitraum hinaus stellen. §4 Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin, die zu einem zeitweiligen Aufenthalt entsprechend § 1 in die Deutsche Demokratische Republik einreisen, sind von der Meldepflicht nach § 10 der Meldeordnung vom 15. Juli 1965 befreit. Die Befreiung von der Meldepflicht gilt nicht für die nach § 15 der Meldeordnung erforderliche Eintragung in das Hausbuch bzw. bei einem Aufenthalt in Beherbergungsstätten. §5 (1) Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin tauschen gemäß der allgemein gültigen Regelung je Person für die ersten zwei Tage je Tag und Person mindestens 5, DM und für jeden weiteren Tag und je Person 10, DM gegen Mark der Deutschen Demokratischen Republik um. (2) Von dem verbindlichen Mindestumtausch gemäß Abs. 1 sind Personen befreit, die zum Zeitpunkt der Einreise nachweisbar das Rentenalter erreicht oder das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Invaliden-und Unfallvollrentner werden den Altersrentnern gleichgestellt. §6 (1) Bei der Ein- und Ausreise sind die Zollbestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik zu beachten. Die rechtlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik über die Ein- und Ausfuhr von Gebrauchsgütern sowie Verbrauchs- und Genußmitteln sind den Erklärungen über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel zu entnehmen, die jedem Einreisenden übergeben werden. Die Mitnahme von Blindenhunden bei der Einreise ist gestattet. Ein tierärztliches Attest ist erforderlich. (2) Die Einreise mit Kraftfahrzeugen ist vordringlich möglich, wenn Einreisende wegen Körperbehinderung auf die Benutzung von Kraftfahrzeugen angewiesen sind, es sich um dringende Einreisen handelt und das Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig erreicht werden kann, die Einreise mit Kindern im Alter bis zu 3 Jahren erfolgt oder der Zielort verkehrsungünstig oder über 100 km von Westberlin entfernt liegt. Außerdem wird die Benutzung von Kraftfahrzeugen zu gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichkommerziellen und kulturellen Zwecken gestattet. Einreisen mit Motorrädern, Mopeds und Fahrrädern werden nicht gestattet. §7 Diese Verordnung tritt am 1. März 1972 in Kraft. * Berlin, den 23. Februar 1972 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 126 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 126) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 126 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 126)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den. Auf gaben Verantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung keine Genehmigung zur Übersiedlung erhalten oder dies subjektiv annehmen, geraten zunehmend in das Blickfeld des Gegners.

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