Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1972, Seite 101

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972, Seite 101 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, S. 101); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 - Ausgabetag: 25. Februar 1972 101 Abschnitt III Bestimmungen über die mit der Eisenbahn beförderten Postsendungen Artikel 18 (1) Die Übergabe und Übernahme der Postsendungen zwischen den Postverwaltungen der Abkommenspartner wird , in den Übergabebahnhöfen von Beschäftigten dieser Verwaltungen nach den Abkommen des Weltpostvereins und den zwischen den Postverwaltungen abgeschlossenen Vereinbarungen durchgeführt. (2) Briefkartenschlüsse können nach Vereinbarung der Eisenbahn- und Postverwaltungen der Abkommenspartner auch Beschäftigte der Eisenbahnverwaltungen austauschen. Abschnitt IV Bestimmungen für das Überschreiten der Staatsgrenze Artikel 19 Die Beschäftigten der Eisenbahnverwaltung eines Abkommenspartners, die zur Dienstausübung auf dem Territorium des anderen Abkommenspartners eingesetzt sind, überschreiten die Staatsgrenze mit Dokumenten, die entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Abkommenspartner zum Grenzübertritt berechtigen. Artikel 20 Das Einsteigen in die Züge und das Aussteigen aus den Zügen auf der Eisenbahnstrecke zwischen den Grenzbahnhöfen ist verboten. Dieses Verbot betrifft nicht die Beschäftigten der Grenz-, Zoll- und Transportsicherungsorgane und die Beschäftigten der Eisenbahnverwaltungen bei der Ausübung ihres Dienstes. Abschnitt V Bestimmungen über die Verantwortlichkeit Artikel 21' (1) Für Schäden, die beim Eisenbahnbetrieb auf den Streckenabschnitten zwischen der Staatsgrenze und den Grenzbahnhöfen und auf den Grenzbahnhöfen entstehen, ist Dritten gegenüber die Eisenbahnverwaltung des Abkommenspartners verantwortlich, auf dessen Territorium diese Schäden verursacht wurden. (2) Die Verantwortlichkeit der Eisenbahnen aus den Frachtverträgen sowie für Schäden an Fahrzeugen, Lademitteln, Behältern und Paletten regelt sich nach den internationalen Abkommen, die die Abkommenspartner verpflichten, und den Vereinbarungen, an die ihre Eisenbahnverwaltungen gebunden sind. Die Verantwortlichkeit der Eisenbahnen aus den Beförderungsverträgen regelt sich entsprechend den internationalen Abkommen, die die Abkommenspartner verpflichten, oder nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften. Artikel 22 Erleiden Beschäftigte der Eisenbahnverwaltung des einen Abkommenspartners bei der Ausübung des Dienstes oder auf dem Wege zum und vom Dienst auf dem Territorium des anderen Abkommenspartners einen Schaden, so wird dieser von der Eisenbahnverwaltung ersetzt, der sie angehören. Artikel 23 Die gegenseitige Verantwortlichkeit der Eisenbahnverwaltungen der Abkommenspartner für Schäden, die im grenzüberschreitenden Verkehr entstehen, richtet sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Für Personen- und Sachschäden, die von Beschäftigten der Eisenbahnverwaltungen verursacht worden sind, ist die Eisenbahnverwaltung verantwortlich, der diese Beschäftigten angehören. 2) Wurde der Schaden von Beschäftigten beider Eisenbahnverwaltungen verursacht oder läßt sich nicht feststellen, wer den Schaden verursacht hat, so sind dafür beide Eisenbahnverwaltungen zu gleichen Teilen verantwortlich. 3) Für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand der Eisenbahnanlagen, Einrichtungen und Triebfahrzeuge entstanden sind, ist die Eisenbahnverwaltung verantwortlich, der die Unterhaltung dieser Anlagen, Einrichtungen und Triebfahrzeuge obliegt. 4) Bei Schäden, die durch den mangelhaften technischen Zustand der Wagen oder durch unsachgemäße Beladung entstanden sind, regelt sich die Verantwortlichkeit nach den internationalen Abkommen, die beide Abkommenspartner verpflichten, und nach den Vereinbarungen, an die ihre Eisenbahnverwaltungen gebunden sind. 5) Schäden, die durch unabwendbare Ereignisse verursacht worden sind, werden gegenseitig nicht ersetzt, Artikel 24 Die Eisenbahnverwaltung des einen Abkommenspartners hat das Rückgriffsrecht gegen die Eisenbahnverwaltung des anderen Abkommenspartners, soweit sie durch eine rechtskräftige Entscheidung zum Ersatz eines Schadens verurteilt worden ist, für den die andere Eisenbahnverwaltung nach Artikel 23 ganz oder zum Teil verantwortlich ist. Das gleiche Rückgriffsrecht besteht, wenn beide Eisenbahnverwaltungen übereingekommen sind, daß eine von ihnen die Entschädigungsansprüche regelt, obwohl nach Artikel 23 die andere ganz oder zum Teil verantwortlich ist. Vergleiche, Anerkenntnisse und Versäumnisurteile sind jedoch hinsichtlich des Rückgriffs gegen die andere Eisenbahnverwaltung nur dann verbindlich, wenn diese ihnen zugestimmt oder sich auf Anfrage der die Entschädigungsansprüche regelnden Eisenbahnverwaltung trotz Mahnung innerhalb der angemessenen festgelegten Frist nicht geäußert hat. Artikel 25 Die Eisenbahnverwaltungen der Abkommenspartner legen in den Vereinbarungen zur Durchführung dieses Abkommens das Verfahren zur Feststellung der Ursachen von Schäden und zur Regulierung entstandener Zahlungsansprüche fest, Abschnitt VI Bestimmungen über die Abgeltung der Leistungen Artikel 26 (1) Alle Zahlungen und Verrechnungen, die sich aus der Durchführung dieses Abkommens ergeben, werden entsprechend den Bestimmungen der für beide Abkommenspartner jeweils geltenden Zahlungsabkommen durchgeführt. (2) Die Eisenbahnverwaltungen der Abkommehspartner vereinbaren die Art und Weise der Abgeltung' der Leistungen, die sich aus der Durchführung dieses Abkommens ergeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 74 vom 29. Dezember 1972 auf Seite 862. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1972, Nr. 1-74 v. 14.1.-29.12.1972, S. 1-862).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staats bürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung bei Vorführungen weiter vervollkommnet werden. Die Absprachen und Informationsbeziehnngen, insbesondere zur Effektivierung einzuleitender SofortoaSnah-men und des für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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