Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 96

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 96 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 96); 96 Gesetzblatt TeilII Nr. 14 - Ausgabetag: 8. Februar 1971 §3 Körperschutzmittel bedürfen der staatlichen Anerkennung, bevor sie vom Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) ein Gütezeichen erhalten, serienmäßig gefertigt oder importiert werden. Sie dürfen auf dem Binnenmarkt nur gehandelt oder in Betrieben angewandt werden, wenn sie staatlich anerkannt sind. Das gilt nicht für Körperschutzmittel, die einer in Rechtsvorschriften* bzw. Festlegungen der Minister der bewaffneten Organe bestimmten Zulassungspflicht unterliegen. §4 (1) Die staatliche Anerkennung der Körperschutzmittel erteilt das Zentralinstitut für Arbeitsschutz** beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne. Sie muß beim Zentralinstitut für Arbeitsschutz schriftlich beantragt werden. Den Anträgen sind Erzeugnisunterlagen beizufügen, durch die nachzuweisen ist, daß den Anforderungen an die Gestaltung der Körperschutzmittel gemäß § 2 entsprochen wurde. Das Zentralinstitut für Arbeitsschutz ist berechtigt, zusätzliche Unterlagen einschließlich Gutachten anzufordem. (2) Die Entscheidung über die staatliche Anerkennung von Körperschutzmitteln ist auf der Grundlage der Erzeugnisunterlagen, unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften und der internationalen Entwicklung der konstruktiven Gestaltung und stofflichen Zusammensetzung der Körperschutzmittel, zu treffen. (3) Uber Anträge auf staatliche Anerkennung von Körperschutzmitteln ist innerhalb von 4 Wochen zu entscheiden. Muß in Ausnahmefällen diese Entscheidungsfrist überschritten werden, ist dies dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Die Entscheidung über die staatliche Anerkennung von Körperschutzmitteln ist dem zuständigen Handelsorgan und bei prüfpflichtigen Erzeugnissen zusätzlich dem DAMW bekanntzugeben. Die Ablehnung von Anträgen ist zu begründen. Die Entscheidung des Zentralinstituts für Arbeitsschutz ist endgültig. §5 Das Zentralinstitut für Arbeitsschutz gibt den Katalog für Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzmittel heraus, in dem alle staatlich anerkannten Körperschutzmittel enthalten sind. Es hat den Katalog in Zusammenarbeit mit den für die Zulassung von Körperschutzmitteln zuständigen Organen bzw. Einrichtungen auf dem neuesten Stand zu halten. §6 Das Zentralinstitut für Arbeitsschutz ist berechtigt, die staatliche Anerkennung von Körperschutzmitteln zurückzuziehen, wenn deren Gestaltung den Anforderungen gemäß § 2 nicht mehr entspricht. Vor einer * Arbeitsschutzanordnung 72/1 vom 22. März 1967 Atemschutzgeräte - (GBl. II S. 201) ** 8020 Dresden, Gerhart-Hauptmann-Straße 1 Entscheidung darüber sind das zuständige Handelsorgan, bei prüfpflichtigen Erzeugnissen zusätzlich das DAMW, und bei DDR-Erzeugnissen des weiteren der zuständige Erzeugnisgruppen-Leitverantwortliche bzw. die Herstellerbetriebe anzuhören. Die Zurücknahme der staatlichen Anerkennung von Körperschutzmitteln ist diesen Organen bzw. Betrieben unverzüglich mitzuteilen. §7 (1) In Ausnahmefällen können vom Zentralinstitut für Arbeitsschutz Abweichurgen von den Bedingungen, die der staatlichen Anerkennung der Körperschutzmittel zugrunde liegen, zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist, daß a) der Bestimmungszweck der Körperschutzmittel höhere bzw. andere Anforderungen an deren Gestaltung oder Zusammensetzung als bei ihrer typischen Anwendung bedingt oder b) befristete, volkswirtschaftlich notwendige Produktionsumstellungen des Herstellers dies erfordern. Kann dadurch eine Minderung der Schutzwirkung der Körperschutzmittel eintreten, ist die Zulassung der Abweichungen an konkrete Maßnahmen zu binden, die Schädigungen der Werktätigen verhindern. (2) Die Zulassung von Abweichungen gemäß Abs. 1 muß beim Zentralinstitut für Arbeitsschutz schriftlich beantragt werden. Bei der Bearbeitung der Anträge sind die Bestimmungen über das Verfahren der staatlichen Anerkennung von Körperschutzmitteln anzuwenden. §8 (1) Die Versorgung der inländischen Bedarfsträger mit Körperschutzmitteln aus allen Aufkommensbereichen erfolgt ausschließlich durch die volkseigenen Betriebe des Chemiehandels.* (2) Die Bedarfsträger haben die Körperschutzmittel über die zuständigen Handelsbetriebe mengen- und sortimentsgerecht zu beziehen sowie für jeden Bedarfsfall einsatzbereit zu halten. Sie haben über die Ausgabe der Körperschutzmittel einen Nachweis zu führen und diesen für die Bedarfsermittlung sowie für eine regelmäßige Kontrolle des zweckentsprechenden Einsatzes und der pfleglichen Behandlung der Körperschutzmittel auszuwerten. §9 Diese Arbeitsschutzanordnung tritt am 1. März 1971 in Kraft. Berlin, den 22. Januar 1971 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat Rademacher Atemschutzgeräte, Atemanschlüsse und Zubehör, Ersatzteile hierfür sowie Gehörschutzmittel werden vom VEB Chemiehandel Halle, Betriebsteil Leipzig, gehandelt. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil n 5,30 M und Teil m 0,75 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, Je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer.

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