Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 83 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 83); Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 4. Februar 1971 83 Die Kalkulation der Kosten für Grundlohn (Fertigungslohn) hat auch nach Durchführung der Lohnerhöhungen weiterhin auf der Grundlage der am 28. Februar 1971 für die Preiskalkulation zulässigen Löhne zu erfolgen. Soweit Lohn- und Gehaltskosten als Gemeinkosten verrechnet werden, bleiben die festgelegten Zuschlagssätze für Gemeinkosten auch nach dem 28. Februar 1971 unverändert. Die Preisbildungsorgane können die Kalkulation der erhöhten Löhne und Gehälter (als Grundlöhne bzw! als Gemeinkostenlöhne) zulassen, wenn die Betriebe eine solche Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Selbstkosten nachweisen, daß durch die Kalkulation dieser Löhne und Gehälter eine Preiserhöhung nicht eintritt. §10 (1) Volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe sowie wirtschaftsleitende Organe, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, finanzieren die sich aus der Erhöhung des Mindestbruttolohnes auf 350 M und der differenzierten Erhöhung der monatlichen Bruttolöhne unter 435 M ergebenden Mehraufwendungen aus den Selbstkosten. Notwendige Präzisierungen der staatlichen Plankennziffern Nettogewinn, Lohnfonds sowie Nettogewinnabführungsbetrag an den Staat sind nach Bestätigung der Übereinstimmung der Betriebspläne 1971 mit den staatlichen Planauflagen 1971* entsprechend den von der Staatlichen Plankommission dazu zu erlassenden Rechtsvorschriften vorzunehmen. (2) Soweit durch Lohnerhöhungen für das im Lohnfonds der Betriebe geplante Personal der betrieblichen Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen eine Erhöhung der Zuschüsse aus dem Kultur- und Sozialfonds für diese Einrichtungen nachweisbar eingetreten ist, kann der für das Jahr 1971 geplante Kultur- und Sozialfonds entsprechend überschritten werden. (3) Zentrale Staatsorgane und ihnen nachgeordnete staatliche Einrichtungen (einschließlich sich selbstfinanzierende Einrichtungen) haben die 1971 entstehenden Mehraufwendungen für Lohnerhöhungen einschließlich der Betriebsanteile zur Sozialversicherung und der Un-fallümlage kontrollfähig nach Kapiteln entsprechend der Systematik des Staatshaushaltes der Deutschen Demokratischen Republik nachzuweisen. Diese Mehraufwendungen sind im Rahmen der geplanten Haushaltsausgaben für 1971 unter Berücksichtigung von Minderausgaben bzw. Einsparungen (mit Ausnahme der für Investitionen und Werterhaltung geplanten Mittel) zu finanzieren. Ist die Finanzierung in diesem Rahmen nicht möglich, so sind durch die zentralen Staatsorgane Anträge auf Bereitstellung des erforderlichen Mehrbedarfs an das Ministerium der Finanzen zu stellen. Nach Bestätigung der Anträge ist der Plan um diese Beträge fortzuschreiben. Sind die zusätzlichen Zuführungen zum Prämien-, Kultur- und Sozialfonds entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften auf Grund der sich aus den Lohnerhöhungen ergebenden Mehraufwendungen nicht gesichert, können im erforderlichen Umfang die Mehraufwendungen eliminiert werden. vgl. Anordnung vom 17. Dezember 1970 zur weiteren Arbeit am Volkswirtschaftsplan 1971 (GBl. II S. 747) (4) örtliche Staatsorgane verrechnen die sich aus den Lohnerhöhungen ergebenden finanziellen Mehraufwendungen für ihren Verantwortungsbereich (einschließlich sich selbstfinanzierende Einrichtungen) im Rahmen des zentralen Limits mit dem zentralen Haushalt. (5) Private und konfessionelle Einrichtungen des Ge-sundheits- und Sozialwesens, konfessionelle Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung sowie konfessionelle Einrichtungen des Friedhofswesens erhalten auf Antrag die Mehraufwendungen, die sich aus den Lohnerhöhungen auf der Grundlage registrierter Tarifverträge ergeben, von den örtlichen Staatsorganen erstattet. Die Erstattung kann bei den entsprechenden Einrichtungen über den Pflegekostensatz vorgenommen werden. §U (1) In sozialistischen Genossenschaften, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung und privaten Betrieben einschließlich Handwerksbetrieben sowie in konfessionellen Land- und Forstwirtschaftsbetrieben sind die sich aus den Lohnerhöhungen ergebenden Mehraufwendungen steuerlich absetzbare Kosten bzw. Betriebsausgaben. Die wirtschaftsleitenden Organe sind berechtigt, bei Betrieben mit staatlicher Beteiligung den bestätigten Lohnfonds und bei Produktionsgenossenschaften des Handwerks die steuerlich als Kosten abzugsfähige Summe der Arbeitsvergütungen um die Mehraufwendungen zu verändern. (2) Die Räte der Kreise und Städte können bei den im Abs. 1 genannten Genossenschaften und Betrieben, deren jährlicher Gewinn nicht mehr als 12 000 M beträgt, einen vorübergehenden Ausgleich gewähren, wenn das auf Grund der Auswirkungen der Lohnerhöhungen im Interesse der Produktion bzw. der Durchführung von wichtigen Reparatur- und Dienstleistungen für die Versorgung der Bevölkerung erforderlich ist. Der vorübergehende Ausgleich wird auf Antrag und beim Nachweis konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Rentabilität gewährt. Das Verfahren wird vom Minister der Finanzen geregelt. §12 Durchführungsbestimmungen erläßt der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §13 (1) Diese Verordnung tritt am l.März 1971 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 1. Juni 1967 über die Erhöhung des monatlichen Mindestbruttolohnes von 220 MDN auf 300 MDN und die differenzierte Erhöhung der monatlichen Bruttolöhne unter 400 MDN (GBl. II S. 313), Direktive vom l.Juni 1967 zur Durchführung der Verordnung vom 1. Juni 1967 über die Erhöhung des monatlichen Mindestbruttolohnes von 220 MDN auf 300 MDN und die differenzierte Erhöhung der monatlichen Bruttolöhne unter 400 MDN (GBl. II S. 315), Anordnung vom 12. Juni 1967 über die Entlohnung der Angehörigen der Betriebswachen (GBl. II S. 355).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 83 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 83) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 83 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 83)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X