Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 736

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 736 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 736); 736 Gesetzblatt Teil II Nr. 82 Ausgabetag: 31. Dezember 1971 4. auf übertiefe Bohrungen zur Erforschung des Aufbaus der Erdkruste. § 7 (1) Im territorialen Aufsichtsbereich der Bergbehörden erstreckt sich die Zuständigkeit auf a) die staatliche Bergaufsicht über 1. Kombinate, Betriebe, Anlagen und Arbeiten, die der staatlichen Bergaufsicht unterliegen, für die aber in den §§ 1 bis 6 keine Regelung getroffen ist, wie Kombinate und Betriebe des Erz-, Spat-und Schieferbergbaus mit Ausnahme des Erzbergbaus der SDAG Wismut, Kombinate und Betriebe der Steine-und-Erden-Industrie, geologische, hydrogeologische, geophysikalische und geochemische Untersuchungsarbeiten mit Ausnahme der Untersuchungsarbeiten, die von den Kombinaten und Betrieben der SDAG Wismut durchgeführt werden, sowie der Untersuchungsarbeiten gemäß § 6 Ziffern 2 bis 4, 2. Grubenbaue alten Bergbaus, 3. Halden außerhalb des Bergbaus, b) bergbauliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben und anderen Maßnahmen in Gebieten stillgelegten Bergbaus, c) die Mitarbeit in den Stäben für Zivilverteidigung auf Bezirks- und Kreisebene. (2) Bei der Stillegung bisher bergbaulich genutzter Anlagen beginnt die Zuständigkeit im territorialen Aufsichtsbereich a) bei Grubenbauen mit der Übergabe der Grubenbaue an den Nachnutzer oder, wenn keine Nachnutzung gemäß § 2 Abs. 3 der Verwahrungsanordnung vom 19. Oktober 1971 (GBl. II S. 621) stattfindet. nach der Beendigung der endgültigen Verwahrung. b) bei übertägigen bergbaulichen Anlagen mit Ausnahme von Bauwerken nach der Beendigung der endgültigen Wiederurbarmachung gemäß § 13 Abs. 1 der Wiederurbarmachungsanordnung vom 10. April 1970 (GBl. II S. 279). § 8 In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Obersten Bergbehörde die bergbehördliche Zuständigkeit für bestimmte Kombinate, Betriebe, Anlagen und Arbeiten abweichend von den §§ 1 bis 7 festlegen. § 9 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 3 vom 15. Februar 1968 über die Abgrenzung der Dienstbereiche der Bergbehörden (GBl. Ill S. 13) außer Kraft. Leipzig, den 14. Dezember 1971 Der Leiter der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Dörfelt Anlage zu vorstehender Anordnung Anschriften der Bergbehörden Die Bergbehörden haben folgende Anschriften: 1. Bergbehörde Borna 72 Borna, Brikettfabrik Witznitz, 501 Erfurt, Heinrich-Mann-Straße 26, 40 Halle, Ludwig-Wuche-rer-Straße 9, 903 Karl-Marx-Stadt, Zwickauer Straße 403, 5. Bergbehörde Senftenberg 784 Senftenberg, Puschkinstraße 2, 6. Bergbehörde Staßfurt 325 Staßfurt, Löbnitzer Weg 2. Berichtigung Das Ministerium der Finanzen teilt mit, daß es im §3 Abs. 1 Zeilell der Anordnung vom 25. November 1971 über die Abrechnung und Abgrenzung der finanziellen Fonds zum Jahresabschluß 1971 (GBl. II S. 663) richtig heißen muß: „ sind die Zahlungsbelege mit der verkürzten . Jahreszahl .„71“ als letzter Begriff im variablen Teil des codierten Zahlungsgrundes zu versehen.“ 2. Bergbehörde Erfurt 3. Bergbehörde Halle 4. Bergbehörde Karl-Marx-Stadt Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47--Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich' Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 0,75 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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