Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 735

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 735 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 735); Gesetzblatt Teil II Nr. 82 Ausgabetag: 31. Dezember 1971 735 Anordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den Produktionsgenossenschaften werktätiger See-und Küstenfischer vom 27. Dezember 1971 Zur Einführung der Rechnungsführung und Statistik in den Produktionsgenossenschaften werktätiger See-und Küstenfischer (FPG) auf der Grundlage der Verordnung vom 12. Mai 1966 über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik (GBL II S. 445) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und dem Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie folgendes angeordnet: §1 Die Anordnung vom 15. Mai 1969 über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Sonderdruck Nr. 629 des Gesetzblattes) gilt für FPG mit den folgenden Ergänzungen. §2 Der Wirtschaftsrat des Bezirkes ist im Einvernehmen mit dem Rat des Bezirkes, Abteilung Finanzen, berechtigt, sofern die betrieblichen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind, FPG von der Einführung der Material rechnung Leistungsrechnung Kostenrechnung außer Kostenartenrechnung freizustellen bzw. die schrittweise Einführung einzelner Rechnungen und Nachweisführungen mit den FPG zu vereinbaren. §3 (1) Der Kontenrahmen gemäß Anordnung vom 19. November 1970 über die Einführung eines einheitlichen Kontenrahmens in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks und Privatbetrieben (GBl. II S. 639) gilt für FPG mit folgenden Ergänzungen: 900 Grundmittelfonds eigene Mittel 910 Umlaufmittelfonds eigene Mittel. Die FPG haben weitere Fonds innerhalb der Kontenuntergruppe 921 und die Gewinnverwendung innerhalb der Kontenuntergruppe 996 nachzuweisen. (2) Den FPG wird gestattet, ihre Kostenarten nach Gruppen (Zweisteller des Kontenrahmens) zu erfassen und nachzuweisen. §4 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. Berlin, den 27. Dezember 1971 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. sc. D o n d a Anordnung über die Abgrenzung der Aufsichtsbereiche der Bergbehörden vom 14. Dezember 1971 Auf Grund des § 12 Abs. 7 der Verordnung vom 14. Januar 1970 über das Statut der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 57) wird zur Abgrenzung der Aufsichtsbereiche der Bergbehörden folgendes angeordnet: ‘ § 1 Der Aufsichtsbereich der Bergbehörde Borna erstreckt sich 1. territorial auf den' Bezirk Leipzig, 2. auf den Braunkohlenbergbau im Bezirk Leipzig. § 2 Der Aufsichtsbereich der Bergbehörde Erfurt erstreckt sich 1. territorial auf die Bezirke Erfurt und Suhl, 2. auf den Kali- und Steinsalzbergbau. § 3 Der Aufsichtsbereich der Bergbehörde Halle erstreckt sich 1. territorial auf den Bezirk Halle, 2. auf den Braunkohlenbergbau in den Bezirken Halle und Magdeburg. § 4 Der Aufsichtsbereich der Bergbehörde Karl-Marx-Stadt erstreckt sich 1. territorial auf die Bezirke Dresden, Gera und Karl-Marx-Stadt, 2. auf den Erzbergbau der SDAG Wismut sowie den Steinkohlenbergbau. § 5 Der Aufsichtsbereich der Bergbehörde Senftenberg erstreckt sich 1. territorial auf die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, und die Bezirke Cottbus und Frankfurt (Oder), 2. auf den Braunkohlenbergbau in den Bezirken Cottbus, Dresden und Frankfurt (Oder). § 6 Der Aufsichtsbereich der Bergbehörde Staßfurt erstreckt sich 1. territorial auf die Bezirke Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und den Festlandsockel der Deutschen Demokratischen Republik, 2. auf die Erkundung und Förderung von Erdgas und Erdöl, 3. auf die Erkundung speicherfähiger Gesteine, den Aufschluß und das Betreiben unterirdischer be- , hälterloser Speicher für Gase und Flüssigkeiten,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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