Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 719

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 719 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 719); 719 Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 28. Dezember 1971 x 3. Grundfondsquote (auf Basis Warenproduktion und Gesamtgrundfonds); 4. spezifischer Einsatz an wichtigen Rohstoffen und Materialien bzw. ihre Ausnutzung (Koeffizient) ; 5. Senkungsquote der Energieintensität; x 6. Materialkostenintensität in Prozent; x 7. Normativ der Umlaufmittelintensität; 8. Anzahl der Arbeiter und Angestellten in VbE im Jahresdurchschnitt, ohne Lehrlinge, darunter: (nur für Industrie und Bauwesen) Anzahl der Produktionsarbeiter*; x 9. Automatisierungsgrad und Mechanisierungs- grad der Arbeit; x 10. Schichtkoeffizient**; x 11. Export und Import (fob) in der Gliederung nach kapitalistischen Industrieländern und Entwicklungsländern in VM; x 12. Export und Import in der Gliederung nach SW und NSW zu IAP/BP bzw. zu Importabgabepreisen ; x 13. Veränderung des Kreditvolumens a) für -Investitionskredite b) für Umlaufmittelkredite***; x 14. Veränderung des Bestandes an unvollendeten Investitionen im Planjahr. Diese Grundnomenklatur der staatlichen Plankennziffern und volkswirtschaftlichen Berechnungsfcennzif-fern ist für alle Bereiche der Volkswirtschaft verbindlich. Sie wird durch die Zusatznomenklatur der Staatlichen Plankommission für spezifische Bereiche ergänzt. Durch das Ministerium für Außenwirtschaft und da? Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind in Ergänzung der Grundnomenklatur und der Zusatznomenklatur der Staatlichen Plankommission bereichstypische Plankennziffern und Be-rechnungskennzffern herauszugeben. Die Räte der'Bezirke sind berechtigt, den ihnen unterstellten und nachgeordneten Betrieben und Einrichtungen sowie den Räten der Kreise zusätzliche staatliche Plankennziffern für die Aufgaben der Versorgungswirtschaft und der Naherholung .zu übergeben. Die Kennziffer industrielle Warenproduktion (wertmäßig) zu BP erhalten nur einige Ministerien. Die Minister und anderen Leiter zentraler Staatsorgane legen in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission fest, für welche WB, gleichgestellten Organe und direkt unterstellten Kombinate diese Kennziffer vorgegeben wird. In diesen Fällen wird die industrielle Warenproduktion (wertmäßig) zu IAP als volkswirtschaftliche Berechnungskennziffer festgelegt. Die staatliche PlankennzifTer Entwicklung der Arbeitsproduktivität wird den Ministerien auf der Basis der industriellen Warenproduktion und der Eigenleistung* übergeben. Entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres Industriezweiges legen die Minister und anderen Leiter zentraler Staatsorgane in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission fest, für welche WB, gleichgestellten Organe und direkt unterstellten Kombinate die Kennziffer Entwicklung der Arbeitsproduktivität auf der Basis der industriellen Warenproduktion als staatliche Plankennziffer und auf der Basis der Eigenleistung als volkswirtschaftliche Berechnungskennziffer oder auf der Basis der Eigenleistung als staatliche Plankennziffer und auf der Basis der industriellen Warenproduktion als volkswirtschaftliche Berechnungskennziffer vorgegeben wird. Das Ministerium für Außenwirtschaft bereitet die staatlichen Planauflagen für den Export und Import (fob) nach RGW-Ländem, übrigen sozialistischen Ländern und ausgewählten Entwicklungsländern je Land gesamt sowie nach Verantwortungsbereichen auf und übergibt diese Untergliederung der staatlichen Plankennziffern einschließlich der Zahlungsbilanz nach Ländern der Staatlichen Plankommission zur Abstimmung. Die Staatliche Plankommission übergibt diese Kennziffern der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik als Abrechnungsgrundlage. Die Ministerien erhalten diese Kennziffern vom Ministerium für Außenwirtschaft zur Information. Mit Ausnahme der vorgenannten Regelungen ist kein staatliches oder wirtschaftsleitendes Organ berechtigt, ohne Zustimmung der Staatlichen Plankommission die Nomenklatur der staatlichen Plankennziffern und volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffem zu erweitern. Kleinere Betriebe der materiellen Produktion sowie die Betriebe des kulturellen Bereichs erhalten eine reduzierte Nomenklatur staatlicher Plankennziffern und volkswirtschaftlicher Berechnungskennziffem****. Dabei ist zu sichern, daß die Planerfüllung exakt kontrolliert werden kann. Wird nach Vorllegen der Informationen gemäß Abschnit II Zlff. 8 gesondert festgelegt. ♦* Wird von den Ministerien herausgegeben. * Wird von den Ministerien in Abstimmung mit den Geschäftsbanken herausgegeben. Für diese von den wirtschaftsleitenden Organen festzulegenden Betriebe sind die in der vorstehenden Nomenklatur mit einem x gekennzeichneten Positionen nicht anzuwenden. Die Außenhandelsbetriebe erhalten durch das Ministerium für Außenwirtschaft staatliche Planauflagen in der Untergliederung nach sozialistischen Ländern sowie ausgewählten Ländern im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet und spezifizieren sie in Zusammenarbeit mit den WB, Kombinaten und Betrieben sowie mit den bilanzierenden Organen. ' Die Ministerien, anderen zentralen Staatsorgane, Kombinate und WB übergeben bis 14. Januar 1972 für die ihnen unterstellten Betriebe, Kombinate und Einrichtungen der zentralgeleiteten Wirtschaft dem für den Sitz der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen zuständigen Rat des Bezirkes ausgewählte Hauptkennziffern aus den staatlichen Planauflagen entsprechend der Anordnung vom 16. April 1971 über die Methodik zur Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1972 (Sonderdruck Nr. 703 des Gesetzblattes, 5. 64, Buchst, a, lfd. Nr. 1 bis 5) auf Vordruck ÖP-O. (Uber die staatlichen Für das Bauwesen gilt: Produktion des Bauwesens und Eigenleistung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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