Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 718

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 718 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 718); 718 Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 28. Dezember 1971 3. Entwicklung der Arbeitsproduktivität (in Prozent zum Vorjahr) der Produktionsarbeiter in VbE* Arbeiter und Angestellten insgesamt in VbE auf Basis industrielle Warenproduktion zu IAP auf Basis Eigenleistung 4. Lohnfonds; 5. Nettogewinn; 6. Nettogewinnabführung an den Staat (in Mark); 7. Produktion von wichtigen Erzeugnissen (Gesamterzeugung bzw. Warenproduktion) in Menge bzw. in Menge und Wert je Erzeugnis; 8. Produktion von wichtigen Erzeugnissen für die Versorgung der Bevölkerung in Menge und Wert je Erzeugnis; 9. Produktion ausgewählter Erzeugnisse des Bevölkerungsbedarfs nach Preisgruppen; 10. Bereitstellung von Fertigerzeugnissen für die Bevölkerung insgesamt zu IAP; 11. abgesetzte Produktion an Fertigerzeugnissen für die Bevölkerung zu IAP; 12. Export (insgesamt und nach Quartalen), geglie-der nach - SW darunter: UdSSR; - NSW davon: KD VW BRD WB; x 13. Exportrentabilität, gegliedert nach Wirtschaftsgebieten ; 14. Export wichtiger Erzeugnisse und Leistungen (einschließlich Konsumgüter), gegliedert nach Wirtschaftsgebieten (in Menge bzw. in Menge und Wert je Erzeugnis); x 15. Import (fob) insgesamt und nach Quartalen, gegliedert wie Ziff. 12 nur für bilanzierende Organe; x 16. Import wichtiger Erzeugnisse und Leistungen, gegliedert nach SW und NSW (in Menge bzw. in Menge und Wert fob je Erzeugnis) nur für bilanzierende Organe; 17. Bilanzanteile** zum Bezug volkswirtschaftlich wichtiger Rohstoffe, Energie, Materialien und Erzeugnisse (einschließlich Konsumgüter) in Menge; 18. Aufkommen an Sekundärrohstoffen (in Menge) für die zentralbilanzierten Positionen; 19. aufgabenbezogene ökonomische Vorgaben zur Entwicklung und Produktion von Erzeugnissen und zur Entwicklung und Anwendung von Verfahren und Technologien*** sowie aufgabenge- * Wird nach Vorliegen der Informationen gemäß Abschnitt II Zlff. 8 gesondert festgelegt. * Die Bilanzanteile für metallurgische Erzeugnisse sind ln Abhängigkeit von der verbraucherseitigen Bestandsentwicklung durch die zuständigen bilanzierenden Organe quartalsweise zu präzisieren und ln die Bilanzfortschreibung einzubeziehen. ** Kennziffern der Vorgaben können, unter Berücksichtigung der Spezifik der Aufgabenstellung, bezogen auf Mengen- und Leistungseinheiten u. a. sein: Niveau der Arbeitsproduktivität, Reduzierung der Anzahl von Arbeitsplätzen, Senkung des Verwaltungsaufwandes, Erhöhung der Arbeitssicherheit und Erleichterung der Arbeit, Selbstkosten- bzw. Preisentwicklung, Exportrentabilität, Gebrauchseigenschaften (einschließlich Schutzgüte), Senkung des Material- und Energieeinsatzes. bundene Finanzierung von Wissenschaft und Technik aus dem Staatshaushalt; 20. Investitionen (materielles Volumen), darunter Bau, Ausrüstungen* darunter: a) materielles Investitionsvolumen für betriebliche Rationalisierungsmaßnahmen, b) materielles Investitionsvolumen für EDV; 21. Investitionsvorhaben, die unter der Kontrolle des Ministerrates stehen; 22. Anzahl der Arbeiter und Angestellten in Personen im Jahresdurchschnitt, ohne Lehrlinge gegliedert nach Bezirken, darunter: (nur für Industrie und Bauwesen) Anzahl der Produktionsarbeiter; x 23. Zuführung von Hoch- und Fachschulabsolventen aus dem Direktstudium nach Wissenschaftszweigen und Grundstudienrichtungen, darunter: Absolventen aus dem Studium im sozialistischen Ausland; 24. Aufnahme von Schulabgängern in die Berufsausbildung, ohne Berufsausbildung mit Abitur (für zentrale Staatsorgane gegliedert nach Bezirken, für Räte der Bezirke gegliedert nach Staatsorganen); x 25. Aufnahme von Schulabgängern in die Klassen Berufsausbildung mit Abitur (für zentrale Staatsorgane gegliedert nach Bezirken, für Räte der Bezirke gegliedert nach Staatsorganen); x 26. Aufgaben zur Bildung staatlich verbindlicher Vorräte (liefer- und verbraucherseitig) sowie zur Bildung von Wirtschaftsreserven an ausgewählten Erzeugnissen; 27. Normativ der Produktions- bzw. Handelsfondsabgabe in Prozent; 28. Normativ für die Bildung des Fonds Wissenschaft und Technik in Prozent**; x 29. Normativ für den leistungsabhängigen Lohnfondszuwachs (für ausgewählte Kombinate und Betriebe)***; 30. Prämienfonds in Mark; 31. Kultur- und Sozialfonds in Mark; x 32. Normativ Exportgewinnanteil des Betriebes in Prozent (für ausgewählte Kombinate und Betriebe)***; 33. Amortisationsabführungen (in gesonderten Fällen). Volkswirtschaftliche Berechnungskennziffern: x 1. Gesamtausgaben für Wissenschaft und Technik (ohne auftragsgebundene Finanzierung als Auftragnehmer) ; x 2. Beschäftigte für Forschung und Entwicklung, darunter: Hochschulkader, Fachschulkader; Der Bauanteil ist für die Industrieministerien, die zentralgeleiteten Bereiche der Ministerien für Bauwesen, für Materialwirtschaft, für Verkehrswesen, für Handel und Versorgung, für Volksbildung, für Hoch- und Fachschulwesen, für Kultur, für Gesundheitswesen sowie für Umweltschutz und Wasserwirtschaft nach Bezirken zu gliedern. * Den Ministerien werden absolute Beträge für die )Sigen-erwirtschaftung dieser Mittel übergeben. * * Wird von den Ministerien herausgegeben;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

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