Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 699

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 699 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 699); Gesetzblatt Teil II Nr. 78 Ausgabetag: 10. Dezember 1971 699 (2) Reichen in Ausnahmefällen die Mittel des Reparaturfonds nicht aus, um notwendige Instandhaltungs-maßnahmen zu finanzieren, so können die Volkseigenen Betriebe und Kombinate zusätzliche Zuführungen zum Reparaturfonds zu Lasten der Selbstkosten vornehmen oder bei dem für sie zuständigen Kreditinstitut Kredite über das Planjahr hinaus beantragen, deren Rückzahlung aus dem planmäßig im Folgejahr zu bildenden Reparaturfonds erfolgt. (3) Durch zusätzliche Zuführungen gemäß Abs. 2 darf die staatliche Plankennziffer „Nettogewinnabführung an den Staat (in Mark)“ nicht unterschritten werden. VI. Sonderregelungen, Berichterstattung, Inkrafttreten § 18 Sonderregelungen Die Minister und anderen Leiter zentraler Staatsorgane können im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen nach den Grundsätzen dieser Anordnung spezifische Regelungen für ihren Verantwortungsbereich erlassen. Sie legen fest, welche Aufwendungen für die Instandhaltung auf den Grundmittel- oder Arbeitsmittelkarten statistisch zu erfassen sind. § 19 Berichterstattung Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik regelt die Berichterstattung unter Zugrundelegung der sich aus dieser Anwendung ergebenden Anforderungen. § 20 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 19. Januar 1965 über Reparatur-fonds (GBl. II S. 106), die Anordnung Nr. 3 vom 16. März 1970 über Reparaturfonds (GBl. II S. 204), die Anordnung vom 3. April 1965 über Reparaturfonds im Bereich des Binnenhandels (GBl. II S. 318), die Anordnung vom 4. September 1968 über die Anwendung von Sonderabschreibungen und die Behandlung von Restbuchwerten aus Grundmitteln (GBl. II S. 799). (3) Im Geltungsbereich dieser Anordnung ist nicht mehr anzuwenden die Anordnung vom 10. Februar 1966 über die Veränderung von Grundsätzen beim Handel mit beweglichen Grundmitteln (GBl. II S. 99). Berlin, den 10. November 1971 ” Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär Anordnung über die Ausgabe von Münzen zu 20 Mark der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. Dezember 1971 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1967 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 132) mit Wirkung vom 10. Dezember 1971 neue Münzen im Nennwert von 20 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in den Umlauf, die folgendes Aussehen haben: a) Vorderseite Kopfbiidnis von Ernst Thälmann, oberhalb des Kopfbildnisses halbkreisförmig der Name „ERNST THÄLMANN“ und unterhalb des Kopfbildnisses dlie Jahreszahlen „1886 1944“ b) Rüdeseite Umschrift „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK“ im oberen Teil und „* 1971 20 MARK *“ im unteren Teil. Innerhalb der Umschrift die stilisierte Darstellung des Staatswappens der Deutschen Demokratischen Republik, bestehend aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem Band umschlungen ist. Uber dem Staatswappen der Buchstabe „A“ als Zeichen der Prägestätte. c) Rand Glatt, mit vertiefter Inschrift „20 MARK * 20 MARK . 20 MARK . 20 MARK *“ (2) Die Münzen bestehen aus einer Neusilberlegierung, haben einen Durchmesser von 33 mm und wiegen 15 g. §2 Die auf Grund dieser Anordnung ausgegebenen Münzen fallen nicht unter die Zahlungsmittel, die bei einer Ausreise aus der Deutschen Demokratischen Republik mitgeführt werden dürfen (§ 1 der Zehnten Durchführungsbestimmung vom 30. November 1957 zum Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle [GBl. I S. 653] bzw. §§ 2 und 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 20. September 1961 zur Geldverkehrsordnung [GBl. II S. 464]). §3 Diese Anordnung tritt am 10. Dezember 1971 in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1971 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Wittkowski;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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