Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 698

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 698 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 698); 698 Gesetzblatt Teil II Nr. 78 Ausgabetag: 10. Dezember 1971 §13 Bildung und Verwendung des Reparaturfonds * (1) Zur Finanzierung der Instandhaltungsmaßnah-men gemäß § 11 bilden die volkseigenen Betriebe und Kombinate einen Reparaturfonds. (2) Die Bildung des Reparaturfonds erfolgt a) zu Lasten der Selbstkosten für die Instandhaltung von Grundmitteln, die der Produktions-, Bau- und Handelstätigkeit sowie sonstigen Aufgaben dienen; b) zu Lasten der Kosten der betrieblichen Betreuung entsprechend den Rechtsvorschriften* für die Instandhaltung von Grundmitteln der betrieblichen Versorgungs- und Belreuungseinrich-tungen; c) aus Versicherungsleistungen, soweit solche für Schäden an Grundmitteln gezahlt werden, die durch Instandhaltungsmaßnahmen zu beheben sind. (3) Aufwendungen für die Wartung und Pflege der Grundmittel sind aus dem Reparaturfonds zu finanzieren, soweit nicht durch die Leiter der den volkseigenen Betrieben und Kombinaten übergeordneten Organe anders entschieden wird. (4) Instandhaltungsmaßnahmen an gemieteten, gepachteten oder auf Grund von Nutzungsverträgen übernommenen Grundmitteln werden aus dem Reparaturfonds finanziert, wenn die volkseigenen Betriebe und Kombinate zur Durchführung dieser Maßnahmen vertraglich verpflichtet sind. (5) Die Mittel des Reparaturfonds sind nicht zu verwenden zur Finanzierung der Aufwendungen für die persönliche Maschinenpflege; von Investitionen, einschließlich des Ersatzes von Inventarobjekten, die Bestandteil komplexer Inventarobjekte entsprechend den für die Aktivierung und Abschreibung von Grundmitteln geltenden Rechtsvorschriften sind. (6) Die aus dem Reparaturfonds finanzierten Aufwendungen verändern nicht den buchmäßig ausgewiesenen Bruttowert und Verschleiß der Grundmittel. §14 Bewertung und Abrechnung eigener Leistungen für die Instandhaltung (1) Die aus dem Reparaturfonds zu finanzierenden eigenen Leistungen sind zu den geltenden Industrieabgabepreisen oder zu Gesamtselbstkosten der planbaren Kostenarten zu bewerten und abzurechnen. (2) Die den volkseigenen Betrieben und Kombinaten übergeordneten Organe regeln für ihren Bereich im einzelnen die Bewertungs- und Abrechnungsgrundsätze gemäß Abs. 1. Während eines Planjahres dürfen diese Grundsätze nicht geändert werden. Zur Zelt gilt die Anordnung vom 23. Dezember 1964 über die vorläufige Regelung der Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Arbeiterversorgung und die Betreuung der Werktätigen in der volkseigenen Wirtschaft Finanzierung, der betrieblichen Betreuung (GBl. II Nr. 129 S. 1051) (3) Auf eigene Leistungen für die Instandhaltung, die zu Industrieabgabepreisen bewertet und abgerechnet werden, ist Produktions- bzw. Dienstleistungsabgabe nicht zu berechnen und nicht abzuführen. § 15 Planung des Reparaturfonds (1) Bildung und Verwendung des Reparaturfonds sind zu planen. Die Planung hat auf der Grundlage der im Planjahr durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen zu erfolgen. (2) Für die Ansammlung finanzieller Mittel zur Durchführung größerer Instandhaltungsmaßnahmen können zur Erhaltung der Kostenkontinuität Zuführungen zjum Reparaturfonds über den Bedarf des Planjahres hinaus geplant werden. Eine solche Planung ist nur insoweit zulässig, als diese Maßnahmen in den Folgejahren materiell gesichert sind und die Notwendigkeit ihrer Durchführung besteht. (3) Mittel des Reparaturfonds, die bis zum 31. Dezember des Planjahres nicht verbraucht sind und für die keine Ansammlung gemäß Abs. 2 für Folgejahre planmäßig vorgesehen ist, werden zugunsten der Selbstkosten ergebniswirksam gebucht. Abweichend hiervon können die Mittel des Reparaturfonds für planmäßig als Fremdleistung vorgesehene Instandhaltungsmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember des Planjahres nicht abgeschlossen bzw. nicht abgerechnet werden konnten, in das Folgejahr übertragen werden. § 16 Planmäßige Zuführungen zum Reparaturfonds (1) Die Mittel des Reparaturfonds sind auf einem Sonderbankkonto Reparaturfonds bei der zuständigen Filiale der Geschäftsbank zu führen. In begründeten Fällen kann der Leiter des dem volkseigenen Betrieb bzw. Kombinat übergeordneten Organs mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Filiale der Geschäftsbank für seinen Bereich oder für einzelne volkseigene Betriebe und Kombinate seines Bereiches festlegen, daß die Führung des Sonderbankkontos Reparaturfonds entfällt. (2) Die volkseigenen Betriebe und Kombinate führen dem Reparaturfonds bzw. dem Sonderbankkonto Reparaturfonds monatlich Beträge gemäß § 13 Abs. 2 Buchstaben a und b zu. Die Direktoren der volkseigenen Betriebe und Kombinate bestimmen die Zufüh-nungstermine und legen fest, ob dem Reparaturfonds im Laufe des Planjahres gleich hohe oder unterschiedlich hohe Monatsraten zuzuführen sind. Mit Zustimmung der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik können zeitweilig freie Mittel des Reparaturfonds' zur Finanzierung von planmäßigen Umlaufmitteln eingesetzt werden. § 17 Kredite und außerplanmäßige Zuführungen (1) Benötigen volkseigene Betriebe und Kombinate im Laufe eines Planjahres finanzielle Mittel zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, bevor die Mittel planmäßig im Reparaturfonds angesammelt sind, so können sie bei dem zuständigen Kreditinstitut einen Zwischenkredit beantragen. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt im Laufe des Planjahres aus. dem Reparaturfonds nach Ansammlung der planmäßigen Mittel.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 698 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 698) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 698 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 698)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchungsarbeit wurde erreicht, daß die Angehörigen der Linie den höheren Anforderungen er die politisch-operative Arbeit zunehmend bewußter gerecht werden. Auf diesen Grundlagen konnten Fortschritte bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens und die erforderliche Einleitung politisch-operativer Maßnahmen im Zusammenwirken mit den jeweils verantwortlichen operativen. Linien oder territorialen Diensteinheiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X