Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 692

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 692 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 692); 692 Gesetzblatt Teil II Nr. 78 Ausgabetag: 10. Dezember 1971 § 5 Verlorener Investitionsaufwand (1) Erweisen sich Leistungen für die unmittelbare Investitionsvorbereitung und die Investitionsdurchführung, nachdem sie aus den für Investitionen vorgesehenen Mitteln finanziert worden sind, als nicht mehr verwertbar für Investitionen, so ist der Gegenwert dieser Leistungen (verlorener Investitionsaufwand) auszubuchen. (2) Auftraggeber im Bereich der volkseigenen Wirtschaft sowie die im § 1 genannten Konsumgenossenschaften haben die Ausbuchung zu Lasten der nicht planbaren und nicht kalkulierbaren Selbstkosten vorzunehmen. Die ausgebuchten Beträge sind durch Auftraggeber, die nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion arbeiten, dem Investitionsfonds zuzuführen, durch andere Auftraggeber im Bereich der volkseigenen Wirtschaft an den zuständigen Haushalt abzuführen. (3) Entsprechend den Absätzen 1 und 2 ist zu verfahren, wenn Mehrkosten entgegen § 4 bereits aus den für Investitionen vorgesehenen Mitteln finanziert wurden. (4) Für die Behandlung der finanziellen Auswirkungen aus Investitionseinstellungen auf Grund zentraler Entscheidungen gelten die hierfür erlassenen Rechtsvorschriften*. §6 Sonderbankkonten (1) Die für die Finanzierung der Investitionen und die Tilgung von Investitionskrediten einzusetzenden Mittel sind auf Sonderbankkonten „Investitionsfonds“ bei dem zuständigen Kreditinstitut zu führen. Aus diesen Sonderbankkonten werden die Investitionsaufwendungen, Kredittilgungen und Zuführungen für die zeitweilige Finanzierung von Umlaufmitteln nach den Rechtsvorschriften finanziert. (2) Auf die Sonderbankkonten „Investitionsfonds“ sind die Mittel für die Finanzierung der Investitionen der Auftraggeber im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, die nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mitte] für die erweiterte Reproduktion arbeiten, sowie der im § 1 genannten Konsumgenossenschaften wie folgt zu überweisen: Amortisationen bzw. Nettogewinnteile in monatlichen Raten entsprechend dem Plan nach Erfüllung der gesetzlichen Abführungsverpflichtungen, Kreditmittel entsprechend dem Finanzbedarf, sonstige für Investitionen vorgesehene Mittel (wie Verkaufserlöse für Grundmittel in die Selbstkosten verrechnete Restbuchwerte, Versicherungsleistungen) entsprechend dem Aufkommen bzw. dem Finanzbedarf. Für die Auftraggeber im Bereich der volkseigenen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gelten in diesem Zusammenhang für die Kreditmittel besondere Festlegungen der zuständigen Geschäftsbank. * wurde den Beteiligten unmittelbar zugestellt (3) Die Termine der monatlichen Raten für die Überweisung der Amortisationen und Nettogewinnteile gemäß Abs. 2 sind durch die Leiter der den Auftraggebern übergeordneten Organe festzulegen; sie sind bei der Planung der ständigen Passiva zu berücksichtigen. (4) Die Einrichtung von Sonderbankkonten „Investitionsfonds“ für die Investitionen der staatlichen Organe und Einrichtungen und der Auftraggeber im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, die nicht nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion arbeiten, erfolgt nach den dafür erlassenen Rechtsvorschriften.* Das gilt auch für die Überweisung der für die Finanzierung dieser Investitionen vorgesehenen Mittel auf die Sonderbankkonten „Investitionsfonds“. (5) Für gemeinsam zu finanzierende Investitionen kann zwischen den Auftraggebern und ihren Vertragspartnern sowie dem zuständigen Kreditinstitut die Einrichtung besonderer Sonderbankkonten „Gemeinsame Investitionen“ vereinbart werden. Die Überweisung der Mittel auf diese Sonderbankkonten wird durch die Auftraggeber und ihre Vertragspartner gemeinsam festgelegt. § 7 Anlaufkosten (1) Anlaufkosten, soweit sie nicht nach den Rechtsvorschriften** aus Mitteln des Fonds Wissenschaft und Technik zu finanzieren sind, können bis zu ihrer planmäßigen Höhe als Vorleistungen (Kosten für künftige Abrechnungszeiträume) abgegrenzt und in einem Zeitraum bis zu 3 Jahren in die Selbstkosten verrechnet werden, wenn den bestätigten Jahresplänen eine solche Abgrenzung und Verrechnung zugrunde liegt. (2) Anlaufkosten sind die Aufwendungen, die vor Inbetriebnahme eines neu errichteten Betriebes oder Betriebsteiles der volkseigenen Wirtschaft anfallen und zur Gewährleistung der ordnungsmäßigen Inbetriebnahme der vertragsgemäß fertiggestellten und abgenommenen Investition erforderlich sind; die Kosten während der Anlaufzeit, die über die mit der Grundsatzentscheidung bestätigten Selbstkosten je Erzeugnis hinausgehen. Anlauf kosten, die nicht aus Mitteln des Fonds Wissenschaft und Technik zu finanzieren sind, werden als Bestandteil der Gesamtselbstkosten geplant, gesondert ausgewiesen und abgerechnet. (3) Die Anlaufzeit beginnt mit der Inbetriebnahme eines neu errichteten Betriebes oder Betriebsteiles und endet mit dem Zeitpunkt, ab dem nach der Grundsatzentscheidung die Einhaltung der bestätigten Selbstkosten je Erzeugnis zu erreichen ist. (4) Die planmäßige Höhe der Anlaufkosten gemäß Abs. 1 ergibt sich aus den in der Grundsatzentscheidung getroffenen Festlegungen (Anlaufkosten-Limit ** Zur Zeit gilt die Richtlinie vom 4. Januar 1971 über Maßnahmen zur Durchsetzung einer straften Ordnung auf dem Gebiet der Investitionen der zentralen und örtlichen Staatsorgane (GBl. II Nr. 5 S. 37) * Zur Zeit gilt die Anordnung vom 30. September 1968 über die auftragsgebundene Finanzierung wissen sehaftlich-techni-scher Aufgaben und die Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik (GBl. II Nr. 110 S. 859);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit bestimmte Personen zwingend zu solchen Reaktionen zu veranlassen, die die Lösung operativer Aufgaben ermöglichen oder dafür günstige Voraussetzungen schaffen.

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