Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 68

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 68 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 68); 68 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 22. Januar 1971 (3) Für die Berechnung der Geldleistungen ist vom selbständig Tätigen bzw. ständig mitarbeitenden Ehegatten eine vom Rat des Kreises ausgefertigte Bescheinigung über die maßgebenden beitragspflichtigen Einkünfte vorzulegen. (4) Selbständig Tätige und ständig mitarbeitende Ehegatten, die gleichzeitig aus einer anderen Tätigkeit bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik versicherungs- und beitragspflichtig sind, erhalten die aus beiden Versicherungsverhältnissen zu gewährenden Leistungen als Gesamtbetrag. §13 (1) Zur Feststellung der auf einen Kalendertag entfallenden beitragspflichtigen Einkünfte sind die beitragspflichtigen Einkünfte des Berechnungszeitraumes durch die Anzahl der Kalendertage zu teilen, für die in diesem Zeitraum sowohl Versicherungs- als auch Beitragspflicht bestand. Für die Berechnung der Kalendertage sind für das Kalenderjahr 360 Kalendertage und für jeden Kalendermonat 30 Kalendertage zugrunde zu legen. (2) Zur Feststellung der auf einen Kalendermonat entfallenden beitragspflichtigen Einkünfte ist der gemäß Abs. 1 ermittelte Betrag mit 30 zu multiplizieren. Zu §7 Abs. 3 der Verordnung: §14 (1) Die Bestimmungen des § 12 gelten sinngemäß für die Bescheinigung der Nettoeinkünfte und für die Berechnung der nach den Nettoeinkünften zu gewährenden Leistungen. (2) Die Berechnung der Nettoeinkünfte erfolgt auf der Grundlage der gemäß § 5 der Verordnung ermittelten Einkünfte ohne Berücksichtigung der Höchstgrenze für die (Beitragspflicht. (3) Die Nettoeinkünfte des jeweiligen Berechnungszeitraumes sind die gemäß Abs. 2 ermittelten Einkünfte, die nach Abzug der vom Pflichtversicherten für diese Einkünfte zu zahlenden Steuer und des vom Pflichtversicherten zu zahlenden Beitrages zur Sozialversicherung verbleiben. Erfolgt eine steuerliche Zusammenveranlagung der Ehegatten, ist zur Ermittlung der Nettoeinkünfte der Anteil der Steuern in Abzug zu bringen, der dem Anteil der Einkünfte des jeweiligen Ehegatten an den Gesamteinkünften beider Ehegatten entspricht. (4) Die Feststellung der auf einen Kalendertag entfallenden Nettoeinkünfte erfolgt nach den Grundsätzen des § 13 Abs. 1. §15 (1) Anspruch auf erhöhtes Krankengeld nach der Verordnung vom 3. Mai 1967 über die Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte mit 2 und mehr Kindern (GBl. II S. 248) besteht bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und bei Quarantäne für die 7. bis 13. Woche der Arbeitsunfähigkeit im Kalenderjahr. (2) Anspruch auf Krankengeldzuschlag für Tuberkulosekranke haben nicht verheiratete Pflichtversicherte ohne Kinder, wie Arbeiter und Angestellte mit Steuerklasse I, verheiratete Pflichtversicherte ohne Kinder wie Arbeiter und Angestellte mit Steuerklasse II, Pflichtversicherte mit 1 Kind wie Arbeiter und Angestellte mit Steuerklasse III/l, Pflichtversicherte mit 2 Kindern wie Arbeiter und Angestellte mit Steuerklasse III/2, Pflichtversicherte mit 3 und mehr Kindern wie Arbeiter und Angestellte mit Steuerklasse III/3. (3) Als Kinder im Sinne des Abs. 2 gelten die Kinder, die für den Anspruch auf erhöhtes Krankengeld berücksichtigt werden. Zu §11 der Verordnung: §16 (1) Der Antrag auf Zahlung des für Vollrentner geltenden Beitrages ab 1. Januar 1971 ist vom Pflichtversicherten bis zum 31. März 1971 beim zuständigen Rat des Kreises schriftlich zu stellen. Auf Grund des Antrages ist durch den Rat des Kreises ein Bescheid zu erteilen. Der Antrag und die Durchschrift des Bescheides sind zu den steuerlichen Unterlagen zu nehmen. (2) Für Pflichtversicherte, die gemäß § 11 der Verordnung den für Vollrentner geltenden Beitrag zahlen, ist bei der jährlichen Eintragung der beitragspflichtigen Einkünfte in den Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung durch den Rat des Kreises der Vermerk „Beitragssatz 10 %“ anzubringen. §17 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. T (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. § 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 7. März 1956 zur Verordnung zur Übertragung der Sozialversicherung für Bauern, Handwerker, selbständig Erwerbstätige und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (GBl. I S. 258), 2. Anordnung vom 14. Juni 1961 über die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Sozialpflichtversicherung für bestimmte selbständig Erwerbstätige (GBl. II S. 258), 3. Anordnung Nr. 3 vom 9. Dezember 1964 über die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Sozialpflichtversicherung für bestimmte selbständig Erwerbstätige (GBl. II S. 1001). Berlin, den 29. Dezember 1970 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat Rademacher Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil n 5,30 M und Teil m 0,75 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Konsequenzen. In Rahnen der Lösung dieser und weiterer Aufgabenstellungen zur vorbeugenden und möglichst schadensverhütenden sowie eine gesellschaftsgemüöe Entwicklung der Jugend der sichernde und fördernde Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Analysierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere zum Nachweis von Staatsverbrechen; Einschränkung, Zurückdrängung und Paralysierung der subversiven Tätigkeit feindlicher Stellen und Kräfte an ihren Ausgangspunkten und -basen; Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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