Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 654

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 654 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 654); 654 Gesetzblatt Teil II Nr. 76 Ausgabetag: 3. Dezember 1971 3. In den Verpflichtungen des Direktors des Betriebes zu den in der Anlage genannten Gebieten ist aufzunehmen, welche Voraussetzungen geschaffen werden, um die schöpferische Teilnahme der Werktätigen an der Ausarbeitung und Erfüllung des Betriebsplanes zu sichern, ihre Initiative im sozialistischen Wettbewerb, vor allem zur Durchsetzung der sozialistischen Rationalisierung, zu fördern und ihre Vorschläge zu nutzen, die materielle Interessiertheit und ideelle Anerkennung durchzusetzen und in Verbindung mit der Realisierung der Produktionsaufgaben die Arbeits- und Lebensbedingungen planmäßig zu verbessern. Die Verpflichtungen der Betriebsgewerkschaftsleitung zu den in der Anlage genannten Gebieten sind darauf zu richten, die demokratische Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung des Betriebes zu organisieren, alle Werktätigen in den sozialistischen Wettbewerb zur allseitigen Erfüllung des Betriebsplanes einzubeziehen, die besten Erfahrungen zu verallgemeinern, die verantwortungsvolle Mitarbeit der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen an der Lösung aller betrieblichen Aufgaben zu gewährleisten, eine gewissenhafte Kontrolle üb- die Verwirklichung der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere des Arbeitsrechts, zu sichern. 4. Die Frauiewförderungspläne und Jugendförderungspläne sind Anlagen der Betriebskollektivverträge. Die Frauenförderungspläne enthalten die Verpflichtungen des Direktors des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Förderung und Unterstützung der gesellschaftspolitischen und fachlichen Aus- und Weiterbildung der Frauen, insbesondere der Produktionsarbeiterinnen zu Facharbeiterinnen. Sie beinhalten die Vorbereitung und den Einsatz von Frauen in mittlere und leitende Funktionen und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Frauen. Die Jugendförderungspläne werden entsprechend der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 19. August 1970 zum Jugendgesetz der DDR Die Planung der Aufgaben zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik (GBL II S. 519) ausgearbeitet. '5. Die Betriebspläne und die Betriebskollektivverträge bilden die Grundlage für die Ausarbeitung der Wettbewerbsbeschlüsse und den Ausgangspunkt der Pläne zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens im Betrieb. 6. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge insbesondere der Verpflichtungen auf dem Gebiet der planmäßigen Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen haben die Betriebe eng mit den örtlichen Staatsorganen und anderen Betrieben zusammenzuarbeiten. Bei gemeinsamer Errichtung und zur effektiven Nutzung sozialer und kultureller Einrichtungen sind Verträge zwischen den örtlichen Staatsorganen und den beteiligten Betrieben abzuschließen. 7. Die Betriebskollektivverträge sind grundsätzlich auszuarbeiten für jeden volkseigenen und ihm gleichgestellten Betrieb; für jeden Betrieb des Kombinats; für jedes vom volkseigenen Betrieb territorial getrennte Werk, das eigene Fonds für die erweiterte Reproduktion und für die persönliche materielle Interessiertheit bildet und in dem eine eigene Betriebsgewerkschaftsorganisation besteht. Auf der Grundlage des auf geschlüsselten Betriebsplanes und des Betriebskollektivvertrages können für Betriebsabteilungen von Großbetrieben Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. 8. Uber die Verwirklichung der Verpflichtungen des Betriebskollektivvertrages haben die Leiter in den monatlichen Rechenschaftslegungen zu berichten. In den Vertrauensleutevoll- bzw. Belegschaftsversammlungen ist durch den Direktor des Betriebes und die Betriebsgewerkschaftsleitung regelmäßig über die Verwirklichung der Verpflichtungen des Betriebskollektivvertrages einschließlich des Frauenförderungsplanes Rechenschaft zu legen. Ergänzungen bzw. Veränderungen sind durch die Vertrauensleutevoll- bzw. Belegschaftsversammlungen zu bestätigen. Auf Beratungen der Kulturobleute, der SV-Bevoll-mächtigten, der Arbeitsschutzbevollmächtigten und’ in Frauen- und Jugendversammlungen ist über die Verwirklichung der Verpflichtungen auf den betreffenden Gebieten durch die dafür verantwortlichen Leiter und die Betriebsgewerkschaftsleitung zu berichten. II. Aufgaben der Direktoren der Betriebe und der Betriebsgewerkschaftsleitungen 1. Die Direktoren der Betriebe haben gemeinsam mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen die erforderlichen Maßnahmen zur Ausarbeitung und zum Abschluß der Betriebskollektivverträge festzulegen. Dabei ist zu gewährleisten, daß den Werktätigen die mit der Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge verbundenen Aufgaben und Probleme erläutert und ihre Erfahrungen und Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung der Betriebskollektivverträge genutzt werden; alle leitenden Funktionäre der Betriebe, die ehrenamtlichen Funktionäre, Ständigen Produktionsberatungen und Kommissionen der Gewerkschaft in die Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge einbezogen und gründlich angeleitet und geschult werden; spezielle Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die auf der Grundlage eigener Untersuchungen und in Auswertung der Vorschläge und Hinweise der Werktätigen Empfehlungen für die Festlegungen in den Betriebskollektivverträgen unterbreiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Vorbestrafte. Im Vorjahr betrug der Anteil. Die Personen waren vorbestraft wegen Vergleichszahl Staatsverbrechen Straftaten Sonstige Delikte, Insgesamt, Eei den wegen Staatsverbrechen in Bearbeitung genommenen Bürgern ergibt sich folgendes Bild: Vorstrafe wegen Vergleichszahl Staatsverbrechen - Straftaten, cySonstige Delikte, Insgesamt:, Unter den Beschuldigten befinden sich Personen, die amnestiert worden waren.

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