Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 649

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 649 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 649); Gesetzblatt Teil II Nr. 75 Ausgabetag: 24. November 1971 649 Wirtschaft bzw. dem Eigentümer des Importfleisdies und/oder der Importfleischwaren umgehend mitzuteilen. (2) Der Leiter des Veterinärwesens regelt Einzelheiten der Durchführung der Eingangs-, Lagerungs- und Ausgangskontrolle. Beurteilung von Importfleisch und -fleischwaren §21 (1) Nach Abschluß aller für die Eingangskontrolle vorgeschriebenen Untersuchungen entscheidet der THD bzw. der Untersucher für Importfleisch über die Genußtauglichkeit des Importfleisches und/oder der Importfleischwaren und legt in Zusammenarbeit mit der Technischen Kontrollorganisation die Dauer der Lagerfähigkeit fest. Die Entscheidung kann für Teile der jeweiligen Ladeeinheit unterschiedlich getroffen werden. (2) Das Importfleisch und/oder die Importfleischwaren sind für die menschliche Ernährung entsprechend dem Untersuchungsergebnis gemäß § 11 Abs. 1 zu beurteilen und sind gemäß § 11 Absätze 2 bis 4 in den Verkehr zu bringen bzw. zu behandeln. (3) Hinsichtlich der Lagerfähigkeit werden folgende Kategorien unterschieden: Kategorie I: Lagerfähigkeit mindestens 4 Monate, Kategorie II: Lagerfähigkeit 1 bis 4 Monate, Kategorie III: nicht lagerfähig (Verbleib im Kühlhaus maximal 4 Wochen). §22 (1) Das Importfleisch ist wie folgt zu beurteilen: 1. Tauglich, Kategorie I die Angaben im staatstierärztlichen Gesundheitszeugnis bzw. Veterinärzeugnis sind vollständig, Farbe, Geruch, Konsistenz und sonstige Beschaffenheit des Importfleisches zeigen keine Abweichungen. 2. Tauglich, Kategorie II Beschaffenheit wie unter Ziff. 1, jedoch Alterungserscheinungen oder angetaut bei einer Kemtemperatur unter 0 °C, eingeleitete Hilfsuntersuchungen haben keinen Grund zur Beanstandung ergeben. 3. Tauglich, Kategorie III noch verwertbare Teile von aufgetautem Importfleisch oder von Importfleisch mit stärkeren Alterungserscheinungen, beginnender Fleisch- und Fettverfärbung bei Beschaffenheit wie unter Ziff. 1. Veränderte Teile sind abzutragen und als untauglich zu beurteilen. Die noch verwertbaren Teile dürfen keine Wertminderung erfahren haben. 4. Tauglich nach Behandlung, Kategorien I bis III bei einer bakteriologischen Untersuchung werden Salmonellen nachgewiesen, das staatstierärztliche Gesundheitszeugnis bzw. Veterinärzeugnis bzw. die Angaben über seuchenhygienische oder gesundheitliche Unbedenklich- keit fehlen und eine entsprechende Anweisung gemäß § 4 der Veterinärhygienischen Grenzüberwachungsverordnung vom 22. September 1966 bzw. eine Entscheidung gemäß § 14 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 22. September 1966 zur Veterinärhygienischen Grenzüberwachungsverordnung (GBl. II S. 662) liegt vor, eine Tierseuche wird nachgewiesen oder der Verdacht auf eine Tierseuche wird bestätigt, bei der keine Untauglichkeitserklärung nach Ziff. 8 zu erfolgen hat, Vorliegen von Tuberkulose nach Entfernen veränderter Teile, Nachweis von Nagetierbefall nach Entfernen veränderter Teile, Nachweis gesundheitsschädlicher Finnen gemäß § 16 Abs. 1 Ziff. 12. Bei der Beurteilung tauglich nach Behandlung ist außer beim Vorliegen von Tuberkulose und gesundheitsschädlichen Finnen stets die gesamte Ladeeinheit einheitlich zu beurteilen. Die Festlegung der Lagerfähigkeit erfolgt sinngemäß entsprechend Ziffern 1 bis 3. 5. Tauglich nach Behandlung, Kategorie III noch verwertbare Teile von Importfleisch mit beginnender Oberflächenzersetzung, beginnender Ranzigkeit,. stärkerer Fleisch- und Fettverfärbung und ähnlichen Abweichungen. Veränderte Teile sind abzutragen und als untauglich zu beurteilen. Die noch verwertbaren Teile dürfen keine Wertminderung erfahren haben. 6. Minderwertig, Kategorien II und III mäßige Abweichungen hinsichtlich des Geruchs und Geschmacks, der Farbe und der Konsistenz nach Entfernen veränderter Teile, Feststellung von verkalkten Sarkosporidien gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 1. 7. Minderwertig nach Behandlung, Kategorie III Beschaffenheit des Importfleisches wie unter den Ziffern 4 und 6 gleichzeitig bzw. 5 und 6 gleichzeitig. 8. Untauglich fortgeschrittene Ranzigkeit, fortgeschrittene Zersetzungen, hochgradige Abweichungen hinsichtlich des Geruchs und des Geschmacks, Feststellung von tierischen Schmarotzern gemäß § 13, Feststellung von Tierseuchen gemäß § 12 Abs. 1 Ziffern 1 bis 9, Feststellung von chemischen und biologischen Substanzen oder Radionukliden gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. 16. (2) Für die Beurteilung von Importfleischwaren ist Abs. 1 sinngemäß anzuwenden. (3) Der THD bzw. der Untersucher für Importfleisch erteilt dem Leiter des Betriebes der WB Kühl- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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