Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 641

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 641 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 641); 641 l Gesetzblatt Teil II Nr. 75 Ausgabetag: 24. November 1971 II Der zu beurteilende Sachverhalt ist so gelagert, daß hinsichtlich des zu begutachtenden Stoffes erworbene spezifische Sachkenntnisse ausreichen bis 6, M III Der zu' beurteilende Sachverhalt ist hinsichtlich des zu begutachtenden Stoffes unkompliziert und setzt zur Begutachtung erworbene berufliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus bis 3, M Zuschläge für die Qualifikation des Gutachters Hochschulqualifikation bis 3, M Fachschulqualifikation bis 2, M keine Hoch- bzw. Fachschul- qualifikation bis 1, M Zuschläge für die Berufspraxis des Gutachters Berufspraxis über 10 Jahre bis 3, M M Berufspraxis von 5 bis 10 Jahren bis 2, M Berufspraxis bis 5 Jahre bis 1, M Anordnung über die Änderung der Anordnung über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei Küstenfischereiordnung vom 1. November 1971 Zur Änderung der Anordnung vom 18. Mai 1960 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBl. I S. 373) wird in Übereinstimmung mit dem Minister der Justiz folgendes' angeordnet: §1 Der § 22 der Küstenflschereiordnung vom 18. Mai 1960 erhält folgende Fassung: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) ohne Genehmigung oder ohne eine gültige Genehmigung bei sich zu führen, in den Küstengewässern den Fischfang oder den Angelsport ausübt oder mit fangfertigen Fischerei- oder Angelgeräten angetroffen wird, b) den Bestimmungen des § 1, § 3 Absätze 1, 3 und 4, § 5 Absätze 1 und 3 bis 7, § 6 Absätze 4 bis 7, § 7 Absätze 1 bis 4, § 8 Absätze 2 und 3, § 10 Abs. 1, § 11, § 12 Absätze 2 bis 5, § 14 Absätze 1 und 2, § 15 Absätze 2 und 4 bis 9, § 16, § 17, § 18 Absätze 2 bis 6 und 8, § 19 zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen-werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter des Oberfischmeisteramtes Rostock. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die hierzu ermächtigten Mitarbeiter des Oberfischmeisteramtes Rostock befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (5) Gegenstände, die zum unzulässigen Fischfang in den Küstengewässern benutzt werden, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig eingezogen werden. (6) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101).“ §2 (1) Diese Anordnung tritt einen Monat nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt Ziff. 30 der Anlage 1 zur Verordnung vom 13. Juni 1968 zur Anpassung der geltenden Ordnungsstraf- und Übertretungsstrafbestimmungen und von Strafhinweisen Anpassungsverordnung (GBl. II S. 363) außer Kraft. Berlin, den 1. November 1971 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack * 1 Anordnung über die entgeltliche Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik Nutzungsanordnung vom 4. November 1971 Zur Sicherung einer effektiven Verwertung und Anwendung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse und zur Gewährleistung einer hohen Rationalität der wissenschaftlich-technischen Arbeit ist die umfassende volkswirtschaftliche Nutzung bereits planmäßig erarbeiteter Forschungs- und Entwicklungsergebnisse weiter durchzusetzen. Dazu wird in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Beziehungen der Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) und der Zweiten Durchführungsverordnung vom Februar 1965 zum Vertragsgesetz Einbeziehung pmrater Betriebe in das Vertragssystem - (GBl. II S. 250) bei der entgeltlichen Nutzung erarbeiteter bzw. bereits angewandter wissen- 3;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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