Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 641

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 641 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 641); 641 l Gesetzblatt Teil II Nr. 75 Ausgabetag: 24. November 1971 II Der zu beurteilende Sachverhalt ist so gelagert, daß hinsichtlich des zu begutachtenden Stoffes erworbene spezifische Sachkenntnisse ausreichen bis 6, M III Der zu' beurteilende Sachverhalt ist hinsichtlich des zu begutachtenden Stoffes unkompliziert und setzt zur Begutachtung erworbene berufliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus bis 3, M Zuschläge für die Qualifikation des Gutachters Hochschulqualifikation bis 3, M Fachschulqualifikation bis 2, M keine Hoch- bzw. Fachschul- qualifikation bis 1, M Zuschläge für die Berufspraxis des Gutachters Berufspraxis über 10 Jahre bis 3, M M Berufspraxis von 5 bis 10 Jahren bis 2, M Berufspraxis bis 5 Jahre bis 1, M Anordnung über die Änderung der Anordnung über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei Küstenfischereiordnung vom 1. November 1971 Zur Änderung der Anordnung vom 18. Mai 1960 über den Fischfang im Bereich der Küstenfischerei (Küstenfischereiordnung) (GBl. I S. 373) wird in Übereinstimmung mit dem Minister der Justiz folgendes' angeordnet: §1 Der § 22 der Küstenflschereiordnung vom 18. Mai 1960 erhält folgende Fassung: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) ohne Genehmigung oder ohne eine gültige Genehmigung bei sich zu führen, in den Küstengewässern den Fischfang oder den Angelsport ausübt oder mit fangfertigen Fischerei- oder Angelgeräten angetroffen wird, b) den Bestimmungen des § 1, § 3 Absätze 1, 3 und 4, § 5 Absätze 1 und 3 bis 7, § 6 Absätze 4 bis 7, § 7 Absätze 1 bis 4, § 8 Absätze 2 und 3, § 10 Abs. 1, § 11, § 12 Absätze 2 bis 5, § 14 Absätze 1 und 2, § 15 Absätze 2 und 4 bis 9, § 16, § 17, § 18 Absätze 2 bis 6 und 8, § 19 zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung nach Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder ähnlichen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen-werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter des Oberfischmeisteramtes Rostock. (4) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die hierzu ermächtigten Mitarbeiter des Oberfischmeisteramtes Rostock befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10 M auszusprechen. (5) Gegenstände, die zum unzulässigen Fischfang in den Küstengewässern benutzt werden, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig eingezogen werden. (6) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101).“ §2 (1) Diese Anordnung tritt einen Monat nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt Ziff. 30 der Anlage 1 zur Verordnung vom 13. Juni 1968 zur Anpassung der geltenden Ordnungsstraf- und Übertretungsstrafbestimmungen und von Strafhinweisen Anpassungsverordnung (GBl. II S. 363) außer Kraft. Berlin, den 1. November 1971 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack * 1 Anordnung über die entgeltliche Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik Nutzungsanordnung vom 4. November 1971 Zur Sicherung einer effektiven Verwertung und Anwendung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse und zur Gewährleistung einer hohen Rationalität der wissenschaftlich-technischen Arbeit ist die umfassende volkswirtschaftliche Nutzung bereits planmäßig erarbeiteter Forschungs- und Entwicklungsergebnisse weiter durchzusetzen. Dazu wird in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Beziehungen der Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) und der Zweiten Durchführungsverordnung vom Februar 1965 zum Vertragsgesetz Einbeziehung pmrater Betriebe in das Vertragssystem - (GBl. II S. 250) bei der entgeltlichen Nutzung erarbeiteter bzw. bereits angewandter wissen- 3;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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