Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 612

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 612 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 612); 612 Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 28. Oktober 1971 (2) Der GAN kann zur Qualifizierung seiner Leitungstätigkeit, unter Berücksichtigung der Bedingungen des jeweiligen Vorhabens, aus den Leitkadern der Kooperationspartner auf der Baustelle Vorhabenleitkollektive Projektierungslitkollektive Technologenleitkollektive Inbetriebsetzungskollektive bilden. Aufgaben und Arbeitsweise dieser Kollektive legt der GAN fest. (3) Der GAN hat die umfassende Mitwirkung der Werktätigen zu organisieren und dabei eng mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. Ihm obliegt es, die konkreten Ziele für die Führung des Komplexwettbewerbs zur termin- und qualitätsgerechten Fertigstellung des Vorhabens zu erarbeiten und den Komplexprämienfonds einzusetzen. Der verantwortliche Baustellenleiter des GAN hat monatlich vor den Werktätigen der Baustelle Rechenschaft abzulegen. (4) Der GAN ist insbesondere verantwortlich für die Ordnung und Sicherheit auf der Baustelle und die Herausgabe der Baustellenordnung, die Erarbeitung und Aktualisierung bilanzfähiger Netzpläne und die Sicherung der erforderlichen Bau- und Montagefreiheit durch Koordinierung der Partner, die ökonomische Gestaltung des Transports und der Lagerhaltung auf der Baustelle, die Rationalisierung der Bau- und Montageprozesse sowie der Baustelleneinrichtung, / die Organisierung des überbetrieblichen Neuererwesens, die Regelung der Arbeitszeit (Schichtsystem, Pausen) für alle auf der Baustelle eingesetzten Werktätigen und des Berufsverkehrs, die einheitliche Gestaltung der Arbeits- und Le-tfensbedingungen unter Einbeziehung der HAN für Betreuung, Versorgung und sonstige Dienstleistungen, die Qualifizierung der Werktätigen auf der Baustelle, die Sicherung der Qualität der Lieferungen und Leistungen sowi% der Erfordernisse der Schutzgüte und der technischen Sicherheit. Die Verantwortung der HAN und anderen Kooperationspartner für ihre Lieferungen und Leistungen wird dadurch nicht eingeschränkt, periodische Informationen an den Investitionsauftraggeber über den materiellen Fertigungsstand der Investition und Informationen über Störungen im vorgesehenen Ablauf, die Führung von Bestandsplänen und die Durchführung der Vermessungsarbeiten. § 9 (1) Der GAN ist für die Leitung und Durchführung des Probebetriebes sowie die Vorbereitung der Abnahme der Anlagen verantwortlich. Zur sicheren und leistungsgerechten Fahrweise der Anlagen haben der GAN und die HAN Betriebsvorschriften sowie Bedienungsanweisungen einschließlich zugehöriger Schemata und Zeichnungen sowie Probebetriebsprogramme zu übergeben. Im Interesse einer hohen Betriebszuverlässigkeit ist der GAN bzw. HAN zur Übergabe von Dokumentationen der vorbeugenden Instandhaltung (Instandhaltungspaß) verpflichtet. Diese Dokumentationen müssen den Investitionsauftraggeber zur vorbeugenden Instandhaltung und zu einer schnellen Beseitigung von Störungen und Havariefolgen befähigen. (2) Der Investitionsauftraggeber hat bei der Durchführung des Probebetriebes mitzuwirken. Er hat dazu geschultes Betriebs-, Instandhaltungs- und Leitpersonal sowie die erforderlichen Medien und Hilfsmate- I rialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die hergestellten Erzeugnisse abzunehme (3) Der GAN und die HAN haben-mW der Übergabe die Einhaltung der im Wirtschaftsvertrag vereinbarten technischen und ökonomischen Kennzahlen nachzuweisen und im Interesse einer kurzfristigen Erreichung der projektierten Dauerleistung der Anlagen den Investitionsauftraggeber im Einfahrzeitraum auf der Grundlage verträglicher Vereinbarungen wirksam zu unterstützen. (4) Der GAN bzw. HAN ist verpflichtet, dem Investitionsauftraggeber nach Abnahme der nutzungsfähigen Anlagen eine exakte, prüffähige Abrechnung und nach Inventarobjekten gegliederte Unterlagen für die Aktivierung .zu übergeben. (5) Der GAN und die HAN haben einen leistungsfähigen Kundendienst auf- bzw. auszubauen, durch den eine wirksame Unterstützung zur Sicherung einer stabilen Fahrweise der Anlagen und eines kontinuierlichen Erfahrungsrückflusses über das Betriebsverhalten der Anlagen gewährleistet wird. § 10 Generallieferanten für den Export von Industrieanlagen (1) Die GAN bzw. HAN sind, soweit in der Nomenklatur der General- und Hauptauftragnehmer ausgewiesen, gleichzeitig Generallieferanten für den Export von Industrieanlagen und für die Koordinierung der Leistungen aller am Export beteiligten Kooperationspartner verantwortlich. (2) Für bestimmte Anlagenexporte können nicht in der Nomenklatur der General- und Hauptauftragnehmer erfaßte volkseigene Betriebe und Kombinate durch die zuständigen staatlichen Organe als Generallieferant eingesetzt werden. (3) Die Generallieferanten sind die jeweiligen Vertragspartner des Außenhandelsbetriebes beim Export von Industrieanlagen. (4) Die Aufgaben der Generallieferanten beim Export von Industrieanlagen richten sich nach den Rechtsvorschriften über den Export. § 11 Scfalußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1971 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Grundsatzordnung für die Generalauftragnehmerschaft bei strukturbestimmenden Industrieinvestitionen vom 26. Juni 1968 (GBl. II S. 677) außer Kraft. (3) Die Anordnung vom 28. November 1969 über die Generalauftragnehmerschaft bei Investitionen für elektronische Datenverarbeitungsanlagen (GBl. II S. 695) tritt am 31. Dezember 1971 außer Kraft. Der darin festgelegte Liefef- und Leistungsumfang ist Gegenstand der Nomenklatur der General- und Hauptauftragnehmer. Berlin, den 12. Oktober 1971 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

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