Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 609

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 609 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 609); 609 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1971 j Berlin, den 28. Oktober 1971 j Teil II Nr. 71 . ** Tag 12.10. 71 18.10.71 ' Inhalt Verordnung über die General- und Hauptauftragnehmerschaft Sechste Durchführungsbestimmung zur Energieverordnurig Energieinspektion Seite 6(W Ö13 Verordnung über die General- und Hauptauftragnehmerschaft vom 12. Oktober 1971 Die Effektivität der volkswirtschaftlichen Entwicklung wird entscheidend von der Verbesserung der Leitung und Planung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds unter Durchsetzung der intensiv erweiterten Reproduktion, insbesondere durch die sozialistische Rationalisierung in allen Zweigen und Bereichen der Volkswirtschaft, bestimmt. Durch den Einsatz von General- und' Hauptauftragnehmern ist eine bessere leitungsmäßige Beherrschung und rationelle Organisation der arbeitsteiligen Prozesse bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen zu gewährleisten. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 16. Dezember 1970 über die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds Auszug (GBl. II 1971 S. 1) wird hierzu folgendes verordnet: Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die in der Nomenklatur der General- und Hauptauftragnehmer* erfaßten volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie Betriebe mit staatlicher Beteiligung für den. in der Nomenklatur ausgewiesenen Liefer- und Leistungsumfang. (2) Diese Verordnung gilt auch für die durch das zuständige staatliche Organ für bestimmte Investitionsvorhaben als General- bzw. Hauptauftragnehmer eingesetzten volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie Betriebe mit staatlicher Beteiligung, die nicht in der Nomenklatur der General- und Hauptauftragnehmer erfaßt sind. (3) Sofern sozialistische Genossenschaften oder deren kooperative Einrichtungen als General- oder Hauptauftragnehmer tätig werden, gilt diese Verordnung eiit-sprechend. (4) Diese Verordnung gilt, gleichermaßen für die Vertragspartner der General- und Hauptauftragnehmer (Investitionsauftraggeber und direkte Nachauftragnehmer), soweit sich aus dieser Verordnung Aufgaben für sie ergeben. (5) Für die Reproduktion der Grundfonds der bewaffneten Organe findet diese Verordnung Anwendung, soweit sich aus speziellen Bestimmungen nichts anderes ergibt. * Von der Staatlichen Plankommission herausgegeben §2 Aufgaben der Generalauftragnehmer (1) Generalauftragnehmer (GAN) sind volkseigene Betriebe und Kombinate sowie sozialistische Genossenschaften der Landwirtschaft oder deren kooperative Einrichtungen, die für einen Investitionsauftraggeber komplette nutzungsfähige Produktionsstätten, technologische Anlagen, Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich Wohnkomplexe als Finalprodukte errichten bzw. rekonstruieren. Die Verantwortung der GAN für ihre Finalprodukte erstreckt sich von der Forschung und Entwicklung, Projektierung, Herstellung, Errichtung einschließlich des Probebetriebes bis zur ingenieur-technischen Betreuung nach der Abnahme. Die GAN haben ein hohes wissenschaftlich-technisches Niveau, eine hohe Qualität und technische Sicherheit, wartungsarme und instandhaltungsgerechte Konstruktionen, niedrigen Investitionsaufwand und optimale Realisierungs- und Anlaufzeiten zu gewährleisten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kooperieren die GAN mit Hauptauftragnehmern und anderen Partnern. (2) Die GAN haben, ausgehend von den Anforderungen der Investitionsauftraggeber und unter Berücksichtigung der sozialistischen ökonomischen Integration, eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität der von ihnen zu schaffenden Grundfonds zu sichern. Hierzu haben die GAN auf die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ihrer wichtigsten Kooperationspartner Einfluß zu nehmen. Sie können Forschungskooperationsgemeinschaften bilden. (3) Zur Einhaltung und Unterbietung von verbindlichen Normativen für materielle und finanzielle Aufwendungen für Investitionen haben die GAN Maßnahmen zur kontinuierlichen Senkung der Kosten für die eigenen Leistungen und die ihrer Kooperationspartner einzuleiten. (4) Für Anlagen und Gebäude, die einen hohen Grad der Wiederholbarkeit aufweisen, haben die GAN Angebots- und Wiederverwendungsprojekte auszuarbeiten bzw. bereits vorliegende anzuwenden. (5) Die GAN haben mit ihren wichtigsten Kooperationspartnern und Investitionsauftraggebern anlagenspezifische Prinzipien für die einheitliche Gestaltung der Investitionsvorbereitung und -durchführung zu erarbeiten und durchzusetzen. Hierzu gehören insbesondere Festlegungen zur Erarbeitung von anlagenbezogenen Prinzip- und Problemlösungen, Anpassung und Auslegung der von den Kooperationspartnern produzierten Anlagen, Projektierungstechnologie, Gestaltung der Bau- und Montagetechnologie, Baustelleneinrichtung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den Bedingungen der Verschärfung der Klassenaus- jeinandersetzung mit dem Imperialismus wachsen objektiv die Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesell- schaft.

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