Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 608

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 608 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 608); 608 Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 22. Oktober 1971 Lebensalter Art der Schutzimpfung „§ 1 Personenkreis im 5. Lebensmonat im 9. Lebensmonat im 2. Lebensjahr im 2. Lebensjahr im 3. Lebensjahr im 5. Lebensjahr im 1. Schuljahr im 8. Lebensjahr im 9. Lebensjahr 3. Impfung gegen Diphtherie Pertussis-Tetanus Schutzimpfung gegen Masern Schluckimpfung gegen Po- liomyelitis mit trivalentem Impfstoff Erstimpfung gegen Pocken 4. Impfung gegen Diphtherie-Pertussis Tetanus 5. Impfung gegen Diphtherie-Pertussis Tetanus Prüfung der Tuberkulose-Allergie, evtl. Tuberkuloseschutzimpfung (BCG-Impfung) Schluckimpfung gegen Po- liomyelitis mit trivalentem Impfstoff 1. Wiederimpfung gegen Pocken im 11. Lebensjahr im 6. Schuljahr im 16. Lebensjahr Impfung gegen Diphtherie ' Tetanus Prüfung der Tuberkulose-Allergie, evtl. Tuberkuloseschutzimpfung (BCG-Impfung) 2. Wiederimpfung gegen Pocken im 16. Lebensjahr im 12. Schuljahr und Schulabgänger der Berufsschulen Impfung gegen Tetanus Prüfung der Tuberkulose-Allergie, evtl. Tuberkuloseschutzimpfung (BCG-Impfung) Anordnung Nr. 4* über die Schutzimpfung gegen Pocken vom 9. September 1971 Auf Grund des § 21 des Gesetzes vom 20. Dezember 1965 zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (GBl. I 1966 S. 29) in der Fassung der Ziff. 42 der Anlage zum Anpassungsgesetz vom 11. Juni 1968 (GBl. I S. 242) und der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 11. Januar 1966 zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen (GBl. II S. 52) in der Fassung der Ziff. 24 der Anlage zur Anpassungsanordnung vom 12. Juni 1968 (GBl. II S. 400) wird folgendes angeordnet: § 1 Der §1 der Anordnung (Nr. 1) vom 11. Januar 1966 über die Schutzimpfung gegen Pocken (GBl. II S. 55) erhält folgende Fassung: * Anordnung Nr. 3 vom 2. Oktober 1967 (GBl. II Nr. 94 S. 689) (1) Die Schutzimpfung gegen Pocken (nachstehend Impfung genannt) ist eine Pflichtschutzimpfung. (2) Der Impfpflicht unterliegen: a) alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zu den vom Minister für Gesundheitswesen durch gesonderte Anordnung festgelegten Terminen**, b) alle Personen, die der Musterung zum Wehrdienst unterliegen, bei der Musterung, wenn die letzte Impfung länger als 3 Jahre zurückliegt, c) alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, wenn die Seuchensituation es erfordert, d) aus- und einreisende Bürger der Deutschen Demokratischen Republik nach oder aus Gebieten, für die eine Pockenimpfung gefordert wird, e) Personen, die nicht Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sind und sich auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zeitweilig oder dauernd aufhalten oder in die Deutsche Demokratische Republik einreisen wollen, wenn eine Impfung gegen Pocken auf Grund der Seu-chensituation oder der Einreisebestimmungen erforderlich ist, f) in der Prophylaxe, Diagnostik und Behandlung tätige Ärzte, mittlere medizinische Fachkräfte und medizinische Hilfskräfte, die in ihrer Tätigkeit mit Kranken, Krankheitsverdächtigen, mit Gegenständen, die mit Krankheitserregern behaftet sind, und mit infektiösem Untersuchungsmaterial in Berührung kommen können, sowie alle Beschäftigten des Krankentransports und des Bestattungswesens sowie die im internationalen Verkehr eingesetzten Beschäftigten des Verkehrswesens, solange sie ihren Beruf ausüben, wenn die letzte erfolgreiche Impfung länger als 3 Jahre zurückliegt.“ § 2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) der § 1 der Anordnung Nr. 3 vom 2. Oktober 1967 über die Schutzimpfung gegen Pocken (GBl. II S. 689), b) die Anordnung vom 3. Oktober 1967 über die zusätzliche Wiederimpfung der Angehörigen einzelner Jahrgänge gegen Pocken (GBl. II S. 689). Berlin, den 9. September 1971 Der Minister für Gesundheitswesen S ef r i n * Z. Z. gilt die Anordnung vom 9. September 1971 über die Termine für die Durchführung von Schutzimpfungen Impfkalender - (GBl. II Nr. 70 S. 607) Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staaUichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Llzenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil n 1,80 M und Teil III 0,75 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Selten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postscbließfach 696. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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