Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 605

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 605 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 605); 605 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1971 Berlin, den 22. Oktober 1971 I Teil II Nr. 70 Tag Inhalt Seite 21.9.71 Verordnung fiber finanzrechtliche Bestimmungen 605 1.10. 71 Anordnung über die Umbewertung der volkseigenen Grundmittel für Wohnungswesen 605 9. 9. 71 Anordnung über die Termine für die Durchführung von Schutzimpfungen Impfkalender 607 9. 9. 71 Anordnung Nr. 4 über die Schutzimpfung gegen Pocken 608 Verordnung über finanzrechtliche Bestimmungen vom 21. September 1971 §1 § 1 der Verordnung vom 4. März 1954 zur Änderung der Besteuerung der privaten Wirtschaft (Zweite Steueränderungsverordnung) 2. StÄVO (GBl. S. 240) erhält folgende Fassung: „(1) Spareinlagen und Spargiroeinlagen bei allen Geld- und Kreditinstituten der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich der Spareinlagen und Spargiroeinlagen bei der Deutschen Post unterliegen nicht der Vermögensteuer. Sie unterliegen nicht der Erbschaftsteuer, wenn der Erwerber seinen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik hat. I (2) Die Steuerbefreiungen gemäß Abs: 1 gelten ! auch für die von Banken in der Deutschen Demokratischen Republik ausgegebenen Hypothekenpfandbriefe sowie für die durch die VEB Kommunale i Wohnungsverwaltung ausgegebenen Obligationen. (3) Zinsen aus Spareinlagen und Spargiroeinlagen im Sinne des Abs. 1 sowie Zinsen aus Hypothekenpfandbriefen und Obligationen gemäß Abs. 2 sind von der Einkommensteuer und von dem Steuerabzug vom Kapitalertrag befreit. (4) Ansprüche und Leistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik unterliegen nicht der Einkommen- und Vermögensteuer. Sie unterliegen nicht der Erbschaftsteuer, wenn der Erwerber seinen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik hat.“ §2 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. der erste und zweite Satz dies § 3 Abs. 1 der Verordnung vom 4. Februar 1954 über die Elinführung des Inhabersparbuches (GBL S. 224), 2. Anweisung vom 5. Mai 1954 über die Steuerbefreiung der Hypothekenpfandbriefe der Deutschen Investitionsbank (ZB1. S. 208), 3. Anweisung vom 24. Juli 1954 über die Steuerbefreiung der Ansprüche bzw. Leistungen aus Lebensversicherungen und Rentenversicherungen (ZB1. S. ,402). Berlin, den 21. September 1971 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister der Finanzen Böhm * I. Anordnung über die Umbewertung der volkseigenen Grundmittel für Wohnungswesen vom 1. Oktober 1971 Im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern, anderen Leitern zentraler Staatsorgane und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke wird folgendes angeordnet : I. Geltungsbereich §1 (1) Diese Anordnung gilt für die Betriebe und Einrichtungen der sozialistischen Wirtschaft, einschließlich Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil n für die Monate Juli August September 1971;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Besonderheiten des Vorgangsanfalls im Jahre Entwicklung der Qualität der Vorgangsbearbeitung Entwicklung der Vernehmungstätigkeit Entwicklung der Beweisführung und Überprüfung Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Vor- kommni sunt er chung. Im Berichtszeitraum konnten lei der York ommni sunte drang als fester Bestandteil der politisch-operativen Arbeit der Linie wesentliche Portschritte erreicht werden.

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