Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 598

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 598 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 598); 598 Gesetzblatt Teil II Nr. 69 Ausgabetag: 15. Oktober 1971 §8 Beihilfen für Kinder von Kämpfern gegen den Faschismus (1) Kindern von Kämpfern gegen den Faschismus und von Verfolgten des Faschismus sind in jedem Falle, ohne Rücksicht auf das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten, Unterhalts- bzw. Ausbildungsbeihilfen zu gewähren. (2) Diese Beihilfen betragen bei Schülern, die im § 3 Abs. 1 genannt sind, und bei Lehrlingen 60 M monatlich; bei Schülern, die im § 3 Abs. 2 genannt sind, 100 M monatlich. §9 Beihilfen für Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Wohnheimen (1) Unterhalts- bzw. Ausbildungsbeihilfen können in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Wohnheimen erhalten: alle elternlosen und familiengelösten Schüler und Lehrlinge; Schüler und Lehrlinge, deren Unterhaltsverpflichtete auf Grund ihres geringen Einkommens keine oder gemeinsam nicht mehr als 100 M Heimkosten erstatten. (2) Im Interesse einheitlicher Regelungen für die in diesen Einrichtungen lebenden Jugendlichen soll die Höhe der Beihilfen für die im § 3 Abs. 1 genannten Schüler und für Lehrlinge nicht unter 50 M und für die im § 3 Abs. 2 genannten Schüler nicht unter 80 M liegen. Die Verwendung der Beihilfen soU zweckgebunden für die persönlichen Belange der Schüler und Lehrlinge erfolgen. Eine kollektive Nutzung der Mittel durch die Einrichtung ist nicht gestattet. §10 Zeitraum für die Zahlung der Beihilfen (1) Unterhaltsbeihilfen werden in der Regel für die Dauer eines Schuljahres gewährt. Dies gilt auch für das Jahr der Entlassung aus der Schule, wenn nicht vorher ein Arbeitsrechtsverhältnis eingegangen wird. (2) Ausbildungsbeihilfen werden in der Regel für die Dauer eines Lehrjahres gewährt. Die Zahlung der Ausbildungsbeihilfe endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Lehrverhältnis beendet wird. Der Betrieb ist verpflichtet, dem Organ für Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises die voraussichtliche Beendigung des Lehrverhältnisses spätestens 6 Wodien vorher mitzuteilen. §11 Verfahren zur Gewährung von Unterhaltsbeihilfen (1) Anträge auf Gewährung von Unterhaltsbeihilfen sind von den Unterhaltsverpflichteten an den Direktor der Sdiule zu richten.* Die Anträge müssen jährlich wiederholt werden und jeweils bis zum 15. Juni gestellt werden. Den Unterhaltsverpflichteten ist von dem Direktor diese Rechtsvorschrift eingehend zu erläutern. Sie sind im Bedarfsfälle aufzufordern, Anträge einzureichen. (2) Für die Beratung und Entscheidung über Unterhaltsbeihilfen ist an jeder Schule eine Kommission verantwortlich. Ihr gehören an: der Direktor oder sein Stellvertreter als Leiter der Kommission; ein Mitglied des Elternbeirates oder des Elternaktivs ; der FDJ-Sekretär oder ein Mitglied der Gruppenleitung der FDJ; ein Vertreter des Patenbetriebes; der jeweils zuständige Klassenleiter In besonderen Fällen kann der Direktor, um eine allseitig begründete Entscheidung zu sichern, auch andere Vertreter der Bevölkerung (z. B. aus den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland oder aus Hausgemeinschaften) hinzuziehen. (3) Die Kommission kann in Zweifelsfällen den Antrag vor der Beschlußfassung an die Arbeitsstellen der Unterhaltsverpflichteten mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme übersenden. Danach faßt die Kommission den Beschluß über die Gewährung oder Ablehnung einer Unterhaltsbeihilfe. Anträge auf erhöhte Unterhaltsbeihilfe in Ausnahmefällen gemäß § 7 Absätze 1 und 2 reicht sie an die zuständige Abteilung Volksbildung des Rates zur Entscheidung weiter. (4) ' Alle Entscheidungen sind jährlich dem zuständigen Schulrat zur Bestätigung vorzulegen. §12 Verfahren zur Gewährung von Ausbildungsbeihilfen (1) Anträge auf Gewährung von Ausbildungsbeihilfen sind von den Unterhaltsverpflichteten über den Betrieb, der den Lehrvertrag abgeschlossen hat, an das für diesen Betrieb zuständige Organ für Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises zu richten.** Die Anträge müssen jährlich wiederholt und jeweils bis zum 20. September gestellt bzw. verlängert werden. Bei sozialer Bedürftigkeit des Lehrlings sind die Unterhaltsverpflichteten vom Betrieb aufzufordern, Anträge auf Ausbildungsbeihilfe einzureichen. (2) Die Entscheidung über Ausbildungsbeihilfen trifft eine Kommission beim Organ für Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises. Ihr gehören an: der Abteilungsleiter oder sein Stellvertreter als Leiter der Kommission; * Die dafür erforderlichen Formblätter sind bei den Schulen erhältlich. ** Die dafür erforderlichen Formblätter sind bei den Organen für Berufsbildung und Berufsberatung der Bäte der Kreise erhältlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR. Die grundsätzliche Verantwortung def Minis teriums des Inneren und seiner Organe, insbesondere der Deutschen Volkspolizei für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt sind, mitgeführte Sachen durchsucht werden.

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