Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 574

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 574 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 574); 574 Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 22. September 1971 Anordnung zur Änderung der Preisanordnung Nr. 3045 Flüssige Kraftstoffe, Petroleum und Rohbenzine vom 1. Juli 1971 Zur Änderung der Preisanordnung Nr. 3045 vom 30. April 1964 Flüssige Kraftstoffe, Petroleum und Rohbenzine* (im folgenden Preisanordnung Nr. 3045 genannt) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeord-net: gl In der Anlage zur Preisanordnung Nr. 3045 sind die laufende Nummer 1, Buchst, c, Ziff. 1 der Preisliste und die Ziffern 2.0, 2.1 bis 2.4 und Ziff. 6.0 der Ergänzung zur Preisliste zu streichen. g (1) Landwirtschaftsbetriebe dürfen kontingentierte Kraftstoffe nur zur Erfüllung der Aufgaben in der Landwirtschaft verwenden. (2) Der Einsatz von Kraftfahrzeugen der Landwirtschaftsbetriebe für gewerbliche Transportleistungen (im Sinne Transportleistungen für Dritte) hat entsprechend den Rechtsvorschriften über die volkseigenen Kombinate des Kraftverkehrs zu erfolgen. §3 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten alle Preisbewilligungen, die zu der im § 1 dieser Anordnung gestrichenen Regelung gehören, außer Kraft. Berlin, den 1. Juli 1971 Der Minister für Chemische Industrie Wyschof sky * Erschienen als Sonderdruck Nr. P 3045 des Gesetzblattes. Anordnung über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe im Bereich der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft vom 13. August 1971 §1 Die Regelungen über Rechtsmittel in Rechtsvorschriften des Vorsitzenden des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik erhalten die in der Anlage veröffentlichte Fassung, g 2 Die Ziff. 9 der Anordnung vom 7. August 1954 über die Zahlung von Nutzungsgebühren für freie Betriebe und Flächen (ZB1. S. 423) tritt außer Kraft.* §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 13, August 1971 Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister * Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus § 2 der Grundstücksverkehrsverordnung vom 11. Januar 1963 (GBl. n S. 159). Anlage zu vorstehender Anordnung 1. a) § 3 der Anordnung vom 4. August 1954 über die Übertragung der Aufgaben der Kommissionen zur Durchführung der Bodenreform auf die Räte der Bezirke und Kreise (ZB1. S. 400, Ber. S. 460) erhält folgende Fassung: § 3 (1) Gegen Entscheidungen des Rates des Kreises und der Leiter der Abteilungen Allgemeine Landwirtschaft der Räte der Bezirke und Kreise in Bodenreformangelegenheiten kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Organ einzulegen, das die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (4) Uber die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist vom Rat des Kreises dem Rat des Bezirkes, vom Leiter der Abteilung Allgemeine Landwirtschaft des Rates des Kreises dem Rat des Kreises, vom Leiter der Abteilung Allgemeine Landwirtschaft des Rates des Bezirkes dem Rat des Bezirkes zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Rat des Kreises bzw. der Rat des Bezirkes hat innerhalb weiterer vier Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ b) Der § 4 der Anordnung wird aufgehoben. 2. § 7 und § 10 der Anordnung vom 17. Mai 1956 über den Kündigungsschutz für Pächter von Kleingärten (GBl. I S. 457) erhalten folgende Fassung: „§7 (1) Gegen Entscheidungen gemäß § 6, § 9 Abs. 2 letzter Satz und § 10 kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang oder Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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