Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 568

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 568 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 568); 568 Gesetzblatt Teil II Nr. 65 Ausgabetag: 10. September 1971 sprechend § 8 Abs. 1 vom Beginn der Erarbeitung der Vorbereitungsunterlagen für Investitionen an erfolgen kann. (4) Das Entgelt für die vertraglich festgelegten Leistungen ist entsprechend den geltenden preisrechtlichen Bestimmungen zu vereinbaren. Die Bezahlung der Begutachtungsleistungen erfolgt durch die Auftraggeber entsprechend den Regelungen für die Finanzierung der Investitionen. §8 Durchführung der Begutachtung (1) Die Begutachtung ist parallel zur Erarbeitung der Vorbereitungsunterlagen für Investitionen durchzuführen. Die parallele Begutachtung ist so zu organisieren, daß eine stufenweise Begutachtung entsprechend den Etappen der Fertigstellung der Vorbereitungsunterlagen einer Investition erfolgen kann. Dabei ist zu sichern, daß wesentliche Erkenntnisse aus der Begutachtung bereits vor Abgabe des Gutachtens mit den für die Investitionsvorbereitung Verantwortlichen ausgewertet und bei der weiteren Vorbereitung berücksichtigt werden. In den abzuschließenden Wirtschaftsverträgen gemäß § 7 Abs. 1 können andere Formen der Durchführung der Begutachtung vereinbart werden. (2) Die Arbeit der Gutachter wird von den Gutachterstellen unter Beachtung folgender Prinzipien organisiert : gutachterliche Äußerungen zu wichtigen Fragenkomplexen sind mit Vergleichen, Gegenrechnungen oder anderen Fakten und Daten zu belegen, alle Ergebnisse der Begutachtung (auch die zu Teilen der Vorbereitungsunterlagen für Investitionen) sind in allen Abschnitten der Begutachtung in Gutachten, Protokollen bzw. anderen geeigneten Formen schriftlich zu fixieren, jede gutachterliche Äußerung erfordert die kollektive Beratung in der Gutachterkommission. Abweichende Meinungen sind mit Begründung schriftlich festzuhalten, an wichtigen Beratungen sollen Vertreter der an der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen beteiligten Betriebe und Institutionen teilnehmen. Für die wirtschaftspolitische Aussage und die wichtigsten Einzelaussagen der Begutachtung sind die Gutachterstellen verantwortlich. (3) Die Gutachterstellen arbeiten bei der Begutachtung eng mit den anderen staatlichen Organen und Institutionen zusammen, die am Prozeß der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen beteiligt sind (Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Staatliche Bauaufsicht, örtliche Staatsorgane usw.). §9 Anforderung und Berufung von Experten sowie Vergütung von Expertenleistungen 1 (1) Die Anforderung eines Experten erfolgt durch 'den Leiter der Gutachterstelle beim Leiter der Arbeits- stelle des Experten. Die Anforderung muß die Aufgabe und die voraussichtliche Zeit des Einsatzes des Experten enthalten. (2) Auf Ersuchen der Leiter der Gutachterstellen sind von den Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane, ' Betriebe, Kombinate, Einrichtungen, Hoch- und Fachschulen und Institute befähigte Mitarbeiter für die Begutachtung von Investitionen zu benennen. (3) Die Berufung der angeforderten Experten erfolgt auf Vorschlag des Leiters der Gutachterstelle durch den jeweiligen Leiter, dem die Gutachterstelle untersteht. Für die vom Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionen bei der Staatlichen Plankommission zu begutachtenden Investitionen werden die Experten durch den Leiter des Staatlichen Büros für die Begutachtung von Investitionen berufen. Die Berufung der Experten erfolgt schriftlich, in der Regel 4 Wochen vor .ihrem Einsatz. (4) Der Einsatz von Experten erfolgt in der Regel auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen zwischen der Gutachterstelle und der Arbeitsstelle des Experten. (5) Das Arbeitsrechtsverhältnis der Experten wird durch die Tätigkeit als Gutachter nicht berührt. (6) Es ist nicht zulässig, anstelle der berufenen Experten Vertreter zu entsenden. (7) Die Experten sind verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Begutachtung erlangten Kenntnisse Verschwiegenheit zu wahren und alle im Zusammenhang mit der Begutachtung ausgehändigten und angefertigten Arbeitsunterlagen (einschließlich der Konzepte) an die Gutachterstelle zurüdezugeben. (8) Die Leistungen der Experten sowie sonstige zusätzliche Kosten sind den Gutachterstellen auf der Grundlage der geltenden preisrechtlichen Bestimmungen zu berechnen. §10 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 3. April 1968 über die Begutachtung von Unterlagen der Vorbereitung von Investitionen (GBl. II S. 237), die Anordnung vom 25. Februar 1965 über das Statut des Staatlichen Büros für die Begutachtung von Investitionen (GBl. II S. 222). Berlin, den 31. August 1971 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Klopfer Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begangen haben, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter Operative Personenkontrolle zu stellen. RückfluBinformation Form der Informierung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kann gegebenenfalls noch unter Berufung auf Strafgesetzbuch begründet werden und bei Jugendlichen kann in den gesetzlich bestimmten Fällen des gemäß von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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