Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 568

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 568 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 568); 568 Gesetzblatt Teil II Nr. 65 Ausgabetag: 10. September 1971 sprechend § 8 Abs. 1 vom Beginn der Erarbeitung der Vorbereitungsunterlagen für Investitionen an erfolgen kann. (4) Das Entgelt für die vertraglich festgelegten Leistungen ist entsprechend den geltenden preisrechtlichen Bestimmungen zu vereinbaren. Die Bezahlung der Begutachtungsleistungen erfolgt durch die Auftraggeber entsprechend den Regelungen für die Finanzierung der Investitionen. §8 Durchführung der Begutachtung (1) Die Begutachtung ist parallel zur Erarbeitung der Vorbereitungsunterlagen für Investitionen durchzuführen. Die parallele Begutachtung ist so zu organisieren, daß eine stufenweise Begutachtung entsprechend den Etappen der Fertigstellung der Vorbereitungsunterlagen einer Investition erfolgen kann. Dabei ist zu sichern, daß wesentliche Erkenntnisse aus der Begutachtung bereits vor Abgabe des Gutachtens mit den für die Investitionsvorbereitung Verantwortlichen ausgewertet und bei der weiteren Vorbereitung berücksichtigt werden. In den abzuschließenden Wirtschaftsverträgen gemäß § 7 Abs. 1 können andere Formen der Durchführung der Begutachtung vereinbart werden. (2) Die Arbeit der Gutachter wird von den Gutachterstellen unter Beachtung folgender Prinzipien organisiert : gutachterliche Äußerungen zu wichtigen Fragenkomplexen sind mit Vergleichen, Gegenrechnungen oder anderen Fakten und Daten zu belegen, alle Ergebnisse der Begutachtung (auch die zu Teilen der Vorbereitungsunterlagen für Investitionen) sind in allen Abschnitten der Begutachtung in Gutachten, Protokollen bzw. anderen geeigneten Formen schriftlich zu fixieren, jede gutachterliche Äußerung erfordert die kollektive Beratung in der Gutachterkommission. Abweichende Meinungen sind mit Begründung schriftlich festzuhalten, an wichtigen Beratungen sollen Vertreter der an der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen beteiligten Betriebe und Institutionen teilnehmen. Für die wirtschaftspolitische Aussage und die wichtigsten Einzelaussagen der Begutachtung sind die Gutachterstellen verantwortlich. (3) Die Gutachterstellen arbeiten bei der Begutachtung eng mit den anderen staatlichen Organen und Institutionen zusammen, die am Prozeß der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen beteiligt sind (Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Staatliche Bauaufsicht, örtliche Staatsorgane usw.). §9 Anforderung und Berufung von Experten sowie Vergütung von Expertenleistungen 1 (1) Die Anforderung eines Experten erfolgt durch 'den Leiter der Gutachterstelle beim Leiter der Arbeits- stelle des Experten. Die Anforderung muß die Aufgabe und die voraussichtliche Zeit des Einsatzes des Experten enthalten. (2) Auf Ersuchen der Leiter der Gutachterstellen sind von den Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane, ' Betriebe, Kombinate, Einrichtungen, Hoch- und Fachschulen und Institute befähigte Mitarbeiter für die Begutachtung von Investitionen zu benennen. (3) Die Berufung der angeforderten Experten erfolgt auf Vorschlag des Leiters der Gutachterstelle durch den jeweiligen Leiter, dem die Gutachterstelle untersteht. Für die vom Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionen bei der Staatlichen Plankommission zu begutachtenden Investitionen werden die Experten durch den Leiter des Staatlichen Büros für die Begutachtung von Investitionen berufen. Die Berufung der Experten erfolgt schriftlich, in der Regel 4 Wochen vor .ihrem Einsatz. (4) Der Einsatz von Experten erfolgt in der Regel auf der Grundlage vertraglicher Beziehungen zwischen der Gutachterstelle und der Arbeitsstelle des Experten. (5) Das Arbeitsrechtsverhältnis der Experten wird durch die Tätigkeit als Gutachter nicht berührt. (6) Es ist nicht zulässig, anstelle der berufenen Experten Vertreter zu entsenden. (7) Die Experten sind verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Begutachtung erlangten Kenntnisse Verschwiegenheit zu wahren und alle im Zusammenhang mit der Begutachtung ausgehändigten und angefertigten Arbeitsunterlagen (einschließlich der Konzepte) an die Gutachterstelle zurüdezugeben. (8) Die Leistungen der Experten sowie sonstige zusätzliche Kosten sind den Gutachterstellen auf der Grundlage der geltenden preisrechtlichen Bestimmungen zu berechnen. §10 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 3. April 1968 über die Begutachtung von Unterlagen der Vorbereitung von Investitionen (GBl. II S. 237), die Anordnung vom 25. Februar 1965 über das Statut des Staatlichen Büros für die Begutachtung von Investitionen (GBl. II S. 222). Berlin, den 31. August 1971 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Klopfer Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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