Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 564

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 564 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 564); 564 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 1. September 1971 V. Begriffsbestimmungen §13 Im Sinne der Tierseuchen Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. Tiere sind: Haustiere einschließlich Bienen, Tiere in zoologischen Gärten, Tierparks, Tiergärten, Heimattiergärten und Wildparks, Zirkusunternehmen und Schaustellungen, Wildtiere einschließlich der im menschlichen Gewahrsam gehaltenen Tiere, Fische, soweit sie für die menschliche Ernährung bestimmt, zur Verarbeitung als Futtermittel oder zur Zucht und zum Besatz in fischereimäßig genutzten Binnen- und Küstengewässem vorgesehen sind. Tieren gleichgestellt sind Bruteier sowie Sperma und Eizellen von Tieren. 2. Schlachttiere sind Tiere, die sich in Schlachtbetrieben oder auf dem Transport zu Schlachtbetrieben befinden. §14 (1) Tierseuchen sind durch Bakterien, Viren, Protozoen oder Pilze hervorgerufene, auf Tiere oder auf Menschen übertragbare Krankheiten bei Tieren. (2) Parasitosen sind durch Parasiten hervorgerufene Erkrankungen bei Tieren, die die Gesundheit und die Leistung der Tiere sowie die Verwertung der von Tieren stammenden Rohstoffe beeinträchtigen oder eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. (3) Andere besondere Gefahren für die Tierbestände sind solche, die keine Tierseuchen oder Parasitosen sind, aber gleichfalls eine vollkommene oder teilweise dauernde oder zeitweilige unvorhergesehene Einschränkung der Leistung oder des Gebrauchs der Tiere hervorrufen oder die Verwertung von Erzeugnissen und Rohstoffen tierischer Herkunft einschränken oder unmöglich machen oder eine zeitweilige oder ständige Gefahr für Menschen und Tiere bilden. §15 (1) Krankheitsverdächtige Tiere sind Tiere, an denen sich Erscheinungen zeigen, die die Wirkung von Tierseuchen, Parasitosen oder anderen besonderen Gefahren für die Tierbestände vermuten lassen. (2) Ansteckungsverdächtige Tiere sind Tiere, bei denen zu vermuten ist, daß sie Erreger von Tierseuchen, Parasitosen oder Stoffe mit besonderen Gefahren für die Gesundheit der Tiere und Menschen aufgenommen haben oder damit kontaminiert sein können. (3) Empfängliche Tiere sind solche Tiere, die auf natürlichem Wege Erreger von Tierseuchen oder Parasitosen oder Stoffe mit besonderen Gefahren für die Tierbestände aufnehmen und daran erkranken können. (4) Gefährdete Tiere sind solche Tiere, die sich in Gebieten Jbef in den, in denen Tierseuchen, Parasitosen und andere besondere Gefahren für die Tierbestände herr- schen oder die davon bedroht werden. Es wird unterschieden zwischen Gebieten mit ständiger Gefährdung und Gebieten mit zeitweiliger Gefährdung. §16 (1) Tierische Erzeugnisse sind: für die menschliche Ernährung vorgesehen: Fleisch, Knochen, Organe, Fett, Blut und Därme warmblütiger Tiere einschließlich Wild, Geflügel, Fische, Krusten- und Weichtiere und deren Zubereitungen, Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Bienenhonig, zur Verfütterung an Tiere vorgesehen: Fleisch, Organe, Fett, Fleisch-, Tierkörper-, Blut-, Knochen- und Fischmehle, Milch und Milcherzeugnisse sowie Mischfutter, das eines oder mehrere der vorstehend genannten Erzeugnisse enthält. (2) Tierische Rohstoffe sind Häute, Felle, Wolle, Borsten, andere Tierhaare, Federn, Hörner, Homschuhe, zur technischen Verwertung bestimmte Knochen, Fette, Organe sowie Teile und’Zerkleinerungsprodukte dieser Rohstoffe. §17 Träger von Ansteckungsstoffen mit besonderen Gefahren zur Verbreitung von Tierseuchen, Parasitosen und I anderen besonderen Gefahren für die ■ Tierbestände können sein: Menschen, lebende oder tote Tiere, abortierte Früchte oder Nachgeburten oder deren Teile, tierische Ausscheidungen, Jauche, Gülle und Dung, Kulturen und sonstiges Material von Tierseuchen-erregern, Heu und Stroh für landwirtschaftliche und technische Zwecke, gebrauchte Bienenwohnungen, Gerätschaften, die zur Haltung, Pflege und Nutzung von Tieren verwendet werden, Transportmittel, Tierunterkünfte oder Teile von ihnen, Verpackungsmaterial sowie Säcke und Planen, in denen Erzeugnisse und Rohstoffe tierischer Herkunft befördert oder mit denen sie abgedeckt wurden, Futtermittel, Wasser und Luft, soweit sie schädigende Stoffe gemäß § 14 enthalten. VI. §18 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. September 1971 in Kraft. Berlin, den 11. August 1971 Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald . Minister Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 0,75 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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