Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 551

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 551 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 551); Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 18. August 1971 551 (4) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Leiter der Hauptverwaltung zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Leiter der Hauptverwaltung hat innerhalb weiterer vier Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzuseriden.“ 14. § 73 der Anordnung vom 22. Juni 1965 über Erlaubnisse für ziviles Luftfahrtpersonal Erlaubnisordnung (Sonderdrude Nr. 519 des Gesetzblattes) erhält folgende Fassung: § 73 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Erziehungsmaßnahmen gemäß § 66 kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Bescheids über die Erziehungsmaßnahme beim Leiter der Hauptverwaltung bzw. beim Leiter der Abteilung Fliegerische Ausbildung beim Zentralvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik einzulegen. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 4) Uber die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegebe'n, ist sie innerhalb dieser Frist dem Minister für Verkehrswesen zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Minister für Verkehrswesen hat innerhalb weiterer vier Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. 6 (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ Anordnung Nr. 1 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 105/3 Ernte, Transport, Aufbereitung und Lagerung von leicht brennbaren landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 2. August 1971 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst wird die Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 105/3 vom 23. September 1969 Ernte, Transport, Aufbereitung und Lagerung von leicht brennbaren landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Sonderdruck Nr. 646 des Gesetzblattes) wie folgt geändert: §1 Der § 40 erhält folgende Fassung: „(1) Anlagen zum Trocknen von Emtegut unter Verwendung von Wärmeenergie dürfen ab 1. Mai 1972 nur noch unter Aufsicht von Werktätigen gefahren werden, die entsprechend ausgebildet sind und einen Qualifizierungsnachiweis als Anlagenfahrer besitzen. Müssen in Ausnahmefällen bis zu dem genannten Termin Werktätige als Anlagenfahrer eingesetzt werden, die den geforderten Qualifizierungsnachweis noch nicht besitzen, so sind vom Leiter des Trocknungsbetriebes dazu erfahrene Facharbeiter oder Techniker auszuwählen, über zu beachtende Maßnahmen im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz aktenkundig zu belehren und mit ihren Aufgaben eingehend vertraut zu machen. (2) Zu trocknendes Emtegut ist weitestgehend frei von Fremdkörpern anzuliefern. (3) Das Emtegut ist vor dem Trocknen so zu zerkleinern, daß sein kontinuierlicher Durchlauf durch die Trocknungsanlage gesichert ist. Dabei ist durch ständige Kontrolle von Schärfe und Spiel der Häckselmesser und Gegenschneide sowie durch einen Messerwechsel mindestens einmal nach 8 Stunden Betriebsdauer sowohl beim Ernten als auch beim Nach-bäckseln ein kurzer, glatter Schnitt zu sichern. (4) Werden im Trockenaggregat Brandnester festgestellt, so ist diesem verstärkt Frischgut zuzuführen. Glimmendes oder mit Brandnestern durchsetztes Trockengut ist nach Verlassen des Trockenaggregates zu löschen und gesondert zu lagern. (5) Heißlufttrocknungsanlagen müssen in der Trok-kengutlinie vor der Nachbereitung und Lagerung des Trockengutes mit einem Fremdkörperabscheider für metallische und nichtmetallische Stoffe ausgerüstet sein. Bereits n Betrieb befindliche Trocknungsanlagen sind bis zum 30. April 1972 nachzurti-sten. (6) Verantwortlich für die ordnungsgemäße Einlagerung und Kontrolle des Trockengutes ist der Lagerhalter. Als Lagerhalter gelten die Vorsitzenden der LPG, die Direktoren der VEG sowie die Leiter kooperativer Einrichtungen oder andere durch sie vertraglich gebundene Partner. Beim Transport des Trockengutes ist zu sichern, daß sich der Feuchtigkeitsgehalt im Trockengut durch Witterungseinflüsse nicht erhöhen kann (geschlossene Transportfiahr-zeuge, zudecken der. Ladung mit Plane u. dgl.). Die Trocknungsbetriebe haben die Lagerhalter bei der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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