Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 547

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 547 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 547); Gesetzblatt TeilII Nr. 62 Ausgabetag: 18. August 1971 547 (8) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie ’des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (9) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ 5. § 9 der Anordnung vom 2. März 1966 über die Klassifikation von See- und Binnenschiffen durch die Deutsche Schiffs-Revision und -Klassifikation (GBl. II S. 209) erhält folgende Fassung: ,.§9 (1) Gegen Entscheidungen der DSRK kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei der Stelle einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat; Beschwerden gegen mündliche Entscheidungen sind bei der Stelle einzulegen, deren Mitarbeiter entschieden hait. (3) Als Stellen im Sinne des Abs. 2 gelten a) die Inspektionen der DSRK b) die Hauptinspektionen der DSRK c) der Hauptdirektor der DSRK. (4) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (5) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist bei Entscheidungen a) der Inspektionen der DSRK dem Leiter der zuständigen Hauptinspektion der DSRK b) der Haupti'nspektionen der DSRK dem Hauptdirektor der DSRK c) des Hauptdirektors der DSRK dem Hauptabteilungsleiter für den Bereich Seeverkehr des Ministeriums für Verkehrswesen zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Die in den Buchstaben a und b genannten Leiter haben innerhalb weiterer zwei Wochen, der im Buchst, c genannte Leiter innerhalb weiterer vier Wochen endgültig zu entscheiden. 6 (6) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (7) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ 6. a) Im § 15 Absätze 2 und 4 der Anordnung vom 17. September 1966 über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt (GBl. II S. 687) ist statt „14 Tagen“ zu setzen: „zwei Wochen“. b) § 15 Abs. 5 der Anordnung vom 17. September 1966 über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt wird durch folgende Absätze 5 bis 10 ersetzt: „(5) Gegen die Einziehung und gegen den Entzug der Befähigungszeugnisse kann Beschwerde eingelegt werden. Der. von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (6) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer. Frist von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Organ gemäß Abs. 1 einzulegen, das die Entscheidung getroffen hat. (7) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (8) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Leiter des übergeordneten Organs zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Leiter des übergeordneten Organs hat innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig zu entscheiden; sofern das Ministerium für Verkehrswesen, Hauptverwaltung der Wasserstraßen und der Binnenschiffahrt, im Beschwerdeverfahren das übergeordnete Organ ist, beträgt diese Frist vier Wochen. (9) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (10) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern dler Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ 7. a) § 24 der Anordnung vom 30. März 1967 über den Verkehr mit Sportbooten Sportbootanordnung (Sonderdruck Nr. 549 des Gesetzblattes) wird durch folgenden Abs. 7 ergänzt: „(7) Entscheidungen über den befristeten oder dauernden Entzug von technischen Zulassungen oder Befähigungsnachweisen sind mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen; beim vorläufigen;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 547 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 547) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 547 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 547)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und andere Sanktionen sowie sonstige gesellschaf Reaktionen differenziert durchzueeizon. Ein entscheidender Vorzug und eine künftig immer unersetzbarere Triebkraft der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der militärischen Spionage tätig. Sie sind damit eine bedeutende Potenz für die imperialistischen Geheimdienste und ihre militärischen Aufklärungsorgane. Die zwischen den westlichen abgestimmte und koordinierte militärische Aufklärungstätigkeit gegen die und die mit ihr verbündeten sozialistischen Staaten im Jahre unter Berücksichtigung der neuen Lagebedingungen seine Bemühungen im erheblichen Maße darauf konzentriert hat, Bürger der zum Verlassen ihres Landes auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X