Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 545

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 545 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 545); 545 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1971 Berlin, den 18. August 1971 Teil II Nr. 62 Tag Inhalt Seite 3. 8. 71 Anordnung über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe auf dem Gebiet des Verkehrswesens 545 2. 8. 71 Anordnung Nr. 1 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 105'3 Ernte, Transport, Aufbereitung und Lagerung von leicht brennbaren landwirtschaftlichen Erzeugnissen 55 i Berichtigung 552 Anordnung über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe auf dem Gebiet des Verkehrswesens vom 3. August 1971 §1 Die Regelungen über Rechtsmittel in Rechtsvorschriften des Ministers für Verkehrswesen erhalten die in der Anlage veröffentlichte Fassung. §2 Diese Anordnung tritt am 15. September 1971 in Kraft. Berlin, den 3. August 1971 Der Minister für Verkehrswesen I. V.: Weiprecht Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Bereich Schiffahrt / Wasserstraßen 1. §9 der Anordnung vom 11. Januar 1960 über die Erhebung von Wassernutzungsabgaben im Bereich der Wasserstraßenverwaltung (Sonderdruck Nr. 310 des Gesetzblattes) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 10. März 1965 (GBl. II S. 267) erhält folgende Fassung: § 9 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Bescheide kann Beschwerde eingelegt werden. Der Veranlagte ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Bescheids bei dem Vorstand der veranlagenden Dienststelle einzulegen. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Leiter der Hauptverwaltung der Wasserstraßen und der Binnenschiffahrt des Ministeriums für Verkehrswesen zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Leiter der Hauptverwaltung der Wasserstraßen und der Binnenschiffahrt des Ministeriums für Verkehrswesen hat innerhalb weiterer vier Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu. begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ 2. § 10 der Anordnung vom 3. März 1960 über Wasser- straßenabgaben der Fahrgastschiffahrt (GBl. II S. 82) erhält folgende Fassung: „§ 10 Beschwerdeverfahren (1) Gegen einen Abgabenbescheid gemäß § 8 oder § 9 Abs. 3 kann Beschwerde eingelegt werden. Der Veranlagte ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas sens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten hat auf der Grundlage der Befehle, Richtlinien und anderen Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der auf unbekannte Art und Weise zielstrebiger und kurzfristiger aufzuklären, die Rückverbindungen operativ bedeut-damen Kontakte wirksamer unter operativer-Kontrolle zu nehmen. Größere Bedeutung sind der Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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