Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 543

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 543 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 543); 543 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 13. August 1971 (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ b) § 10 Abs. 4 Sätze 2 bis 4 und § 12 Sätze 3 und 4 der Anordnung vom 17. Juni 1968 über die Benutzung der staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik Benutzungsordnung werden aufgehoben. Anordnung Nr. 5* über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der Deutschen Demokratischen Republik Grenzordnung vom 30. Juli 1971 Auf Grund des § 8 der Verordnung vom 19. März 1964 zum Schutze dter Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 255) wird folgendes ange-ordnet: §1 § 49 der Grenzordnung vom 19. März 1964 (GBl. II S. 257) erhält folgende Fassung: .,§49 (1) Der Verkehr mit Sportbooten auf der Oder von km 543 bis km 702 ist vom 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres täglich in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. Bis Sonnenuntergang müssen die für den Sportbootverkehr festgelegten Liegeplätze angelaufen sein. Die Sportboote sind auf den Liegeplätzen so zu sichern, daß eine Benutzung durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist. (2) Für das Befahren des im Abs. 1 bezeichneten Grenzabschnittes der Oder müssen die an Bord der Sportboote befindlichen Personen im Besitz einer Genehmigung sein. Die Genehmigung kann erteilt werden an Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die a) einer an der Oder stationierten Wassersportgemeinschaft angehören oder b) die ein Sportboot auf der Oder im Grenzabschnitt zwischen Eisenhüttenstadt und Hohen-saaten überführen wollen. (3) Genehmigungen gemäß Abs. 2 sind durch den Eigentümer des Sportbootes bei der für .den Liegeplatz des Sportbootes bzw. bei der für den Ausgangsort der Überführungsfahrt zuständigen Dienststelle * Anordnung Nr. 4 vom 31. März 1969 (GBl. II Nr. 33 S. 223) der Deutschen Volkspolizei zu beantragen. Erteilte Genehmigungen sind nach Ablauf der Geltungsdauer diesen Dienststellen zurückzugeben. (4) Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen des Abs. 2 sind bei der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Frankfurt'Oder zu beantragen. (5) Die Durchführung des Trainings der Sportgemeinschaften kann auch außerhalb des im Abs. 1 festgelegten Zeitraumes (1. Mai bis 30. September) durchgeführt werden. Die Vorsitzenden der Sportgemeinschaften haben hierzu spätestens 4 Wochen vor Beginn des Trainings die Anträge beim Grenzbevollmächtigten der Deutschen Demokratischen Republik zur Volksrepublik Polen einzureichen. Die Anträge müssen enthalten: Trainingszeiten, Trainingsstrecke, Anzahl der Boote, Verantwortlicher des Trainings. (6) Die Durchführung von Sportveranstaltungen auf den Grenzgewässem bedarf der Zustimmung des' Chefs der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee. Die Zustimmung ist bis spätestens 2 Monate vor dem geplanten Termin der Veranstaltung zu beantragen. Dieser Antrag ersetzt nicht die Einholung der erforderlichen Erlaubnis bei den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. Die Sportveranstaltungen dürfen die Schiffahrt nicht beeinträchtigen. (7) Die Bootsführer von Sportbooten sind verpflichtet, die zwischenstaatlichen Bestimmungen über die Benutzung der Grenzgewässer* zu beachten und einzuhalten. Sie sind dafür verantwortlich, daß mitfahrende Personen nicht gegen diese Bestimmungen -verstoßen. Insbesondere sind verboten: a) das Anlegen am anderen Ufer, b) die Aufnahme von Verbindungen mit Fahrzeugen, die nicht in der Deutschen Demokratischen Republik stationiert sind. (8) Beim Befahren des im Abs. 1 bezeichneten Grenzabschnittes ist auf den Sportbooten am Bug oder Heck die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik zu führen. (9) Der Grenzbevollmächtigte der Deutschen Demokratischen Republik zur Volksrepublik Polen ist berechtigt, den Sportbootverkehr auf dem im Abs. 1 bezeichneten Grenzabschnitt zeitweilig zu untersagen. Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schiffahrt auf den Grenzgewässem vom 15. Mai 1969 (GBl. I 1970 S. 113) § 7 der Ersten Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schiffahrt auf den Grenzgewässem vom 20. Mai 1971 Vorschriften über die Ausübung der Schiffahrt und Flößerei, die Unterhaltung und die Nutzung der Grenzgewässer der Oder vom Grenzzeichen Nr. 433 bis zum Grenzzeichen Nr. 755, der Lausitzer Neiße vom Grenzzeichen Nr. 391 bis zum Grenzzeichen Nr. 432 und der Neuwarper Bucht vom 18. März 1954 in der Fassung der Anordnung Nr. 3 vom 20. Februar 1964 zur Änderung der Vorschriften über die Ausübung der Schiffahrt Und der Flößerei, die Unterhaltung und die Nutzung der Grenzgewässer der Oder (Sonderdrude Nr. 80/1 des Gesetzblattes) *;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 543 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 543) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 543 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 543)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in den angegriffenen Bereichen unter Einbeziehung der verantwortlichen staatlichen Leiter sowie der Einleitung offizieller disziplinarischer Maßnahmen gegen die belasteten Personen.

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