Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 542

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 542 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 542); 542 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 13. August 1971 werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Mitglied des Rates des Kreises und Leiter der Abteilung Kultur einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Vorsitzenden des Rates des Kreises zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Vorsitzende des Rates des Kreises hat innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen wer- ■ den, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ b) § 3 Abs. 6 der Anordnung vom 28. Mai 1965 über das öffentliche gewerbsmäßige Veranstalten von Spielen wird aufgehoben. 7. a) Die Anordnung Nr. 2 vom 1. November 1965 über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungsmusik (GBl. II S. 777) wird durch folgenden § 4a ergänzt: „§ 4a Beschwerdeverfahren (1) Gegen die Ablehnung der staatlichen Spielerlaubnis (§ 2) oder ihren Entzug (§ 4) kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Mitglied des Rates des Kreises und Leiter der Abteilung Kultur einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 4 (4) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Vorsitzenden des Rates des Kreises zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Vorsitzende des Rates des Kreises hat innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ b) § 4 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der Anordnung Nr. 2 vom 1. November 1965 über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungsmusik werden aufgehoben. 1968 8. a) Die Anordnung vom 17. Juni 1968 über die Benutzung der staatlichen ■ allgemeinen öffentlichen Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik Benutzungsordnung (GBl. II S. 637) wird durch folgenden § 12a ergänzt: „§ 12a Beschwerdeverfahren (1) Gegen Gebührenbescheide (§ 10 Abs. 4) und gegen den Ausschluß von der Benutzung der Bibliothek (§ 12) kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb eitler Frist von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Leiter der Bibliothek einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Mitglied des für die Bibliothek zuständigen örtlichen Rates und Leiter der Abteilung Kultur zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Das Mitglied des für die Bibliothek zuständigen örtlichen Rates und Leiter der Abteilung Kultur hat innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 542 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 542) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 542 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 542)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule einen neuen Plan für die politisch-operative Fachschulung sowie für die politisch-fachliche Schulung unserer Mitarbeiter auszuarbeiten und mir zur Bestätigung vorzulegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X