Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 541

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 541 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 541); Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 13. August 1971 541 zuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Das zuständige Mitglied des Rates des Kreises oder Bezirkes hat innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ 1963 4. a) Die Anordnung vom 19. Juli 1963 über die Zulassung von freischaffenden Musikerziehern (GBl. II S. 563) wird durch folgenden § 6a ergänzt : „§ 6a Besehwerdeverfahren (1) Gegen die Ablehnung der Zulassung (§ 2), ihrer Verlängerung (§ 4) oder gegen ihren Entzug (§ 5) kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde, ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen bei dem Mitglied des Rates des Kreises und Leiter der Abteilung Kultur einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Vorsitzenden des Rates des Kreises zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Vorsitzende des Rates des Kreises hat innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ b) § 6 Absätze 1 und 2 der Anordnung vom 19. Juli 1963 über die Zulassung von freischaffenden Musikerziehern werden aufgehoben. 1964 5. a) Die Anordnung vom 15. Juni 1964 über die Aus- übung von Tanz- und Unterhaltungsmusik (GBl. II S. 597) wird durch folgenden § 16a ergänzt: „§ 16a Beschwerdeverfahren (1) Gegen Entscheidungen der Räte der Städte und Kreise, Abteilung Kultur, nach § 9 Absätze 2 und 3, § 10 Abs. 2, § 16 Absätze 1 und 2 sowie der Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, nach § 16 Absätze 1 und 4 dieser Anordnung kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Mitglied des Rates und Leiter der Abteilung Kultur einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (4) Uber die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Vorsitzenden des nach Abs. 2 zuständigen örtlichen Rates zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Vorsitzende des Rates hat innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ b) § 11 und §16 Abs. 5 Sätze 3 bis 5 der Anordnung vom 15. Juni 1964 über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungsmusik werden aufgehoben. 1965 r 6. a) Die Anordnung vom 28. Mai 1965 über das öf- fentliche gewerbsmäßige Veranstalten von Spielen (GBl. II S. 482) wird durch folgenden § 3a ergänzt: „§ 3a Beschwerdeverfahren (1) Gegen die Ablehnung der Spielgenehmigung (§ 3 Abs. 1) kann Beschwerde eingelegt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten negativer oder verdächtiger Gruppierungen und bestimmter Konzentrationspunkte im Verantwortungsbereich zur Störung der betreffenden Ereignisse, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu deren Verhinderung einleiten zu können. Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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