Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 539

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 539 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 539); Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 13. August 1971 539 (2) Ist im Vertrag hierüber keine Regelung getroffen, hat der Nutzer den Container an dem bei Beginn der Nutzung vereinbarten Übergabeplatz zurückzugeben. §9 (1) Der Nutzer ist für die Dauer des Nutzungsver-hältnisses für den Verlust oder die Beschädigung des Containers nach den entsprechenden Rechtsvorschriften materiell verantwortlich. (2) Als verloren gelten Container, wenn sie länger als einen Monat seit fälliger Rückgabe unauffindbar sind; in diesem Fall hat der Nutzer den Zeitwert zu ersetzen. Wird der Container innerhalb eines Jahres nach Abgabe der Verlustmeldung aufgefunden und dem Uberlasser in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, etfolgt eine Vergütung bis zur Höhe des Zeitwertes des Containers. (3) Der Nutzer übernimmt die materielle Verantwortlichkeit für alle Schäden, die Dritten durch, die Verwendung des Containers zugefügt werden. (4) Der Nutzer hat den Uberlasser von etwaigen Havarie-grosse-Forderungen freizuhalten. §10 (1) Für die Überlassung von Containern werden Tagessätze auf der Grundlage des vom Uberlasser festgelegten Tarifs bzw. in Abweichung von diesen Sätzen entsprechend den im Vertrag getroffenen besonderen Vereinbarungen berechnet. (2) Daneben kann ein Mindest- bzw. Pauschalentgelt laut Tarif vereinbart werden, das auch zu zahlen ist, wenn die Rückgabe des Containers zu einem früheren als im. Vertrag vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. (3) Die Berechnung des Entgelts beginnt mit Übernahme des leeren Containers an dem im Vertrag vereinbarten Übergabeplatz bziw. zu dem im. Vertrag vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Nutzung und endet am Tage der Rückgabe des leeren Containers an dem im Vertrag vereinbarten Rückgalbepiatz unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 2 bzw. mit Zugang der Verlustmeldung beim Uberlasser im Falle des § 9 Abs. 2 §11 (1) Auf das laut Tarif zu zahlende bzw. vereinbarte Entgelt ist ein Abschlag zu zahlen. (2) Die Höhe des Abschlages beträgt mindestens das laut Tarif zu zahlende bzw. vereinbarte Mindest- oder Pauschalentgelt. Der Abschlag ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß fällig. Eine besondere Rechnungserteilung ist nicht erforderlich. (3) Die Rechnungserteilung für das den Abschlag übersteigende Entgelt erfolgt in Abständen von einem Monat bis zur Beendigung des Nufczungsverhältnisses. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. 4 * (4) Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ausgeschlossen. (5)- Kommt der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nach, kann der Uberlasser Ver-spätungszinsen gemäß Fälligkeits-Anordnung vom 12. Juni 1968 (GBl. II S. 426) bzw. in Höhe von 6 % p. a. erheben. §12 Der Überlasser ist berechtigt, seine Aufgaben durch einen von ihm benannten Agenten wahrnehmen zu lassen. Diese Allgemeinen Bedingungen werden für die durch die Agentur- vermittelte Überlassung ebenfalls angewandt. § 13 Der Gerichtsstand ist Berlin, Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist. § 14 (1) Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen haben keinen Einfluß auf abgeschlossene Verträge. (2) Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen ist der Tarif. §15 * Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1971 Der Minister für Verkehrswesen I. V.: Weiprecht Staatssekretär Anordnung über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe auf dem Gebiet der Kultur vom 28. Juli 1971 Im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei wird folgendes angeordnet : §1 Die Regelungen über Rechtsmittel in Rechtsvorschriften des Ministers für Kultur erhalten die-in der Anlage veröffentlichte Fassung. §2 Diese Anordnung tritt asm 1. September 1971 in Kraft. Berlin, den 28. Juli 1971 Der Minister für Kultur I. V.: Wagner Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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