Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 538

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 538 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 538); 538 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 13. August 1971 (2) Die gesellschaftlichen Bedarfsträger sind verpflichtet, bei den Bedarfsverteidigungen vor dem bilanzierenden Organ den Umfang der durchgeführten Regenerierungen nachzuweisen. §5 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1971 in Kraft. Berlin, den 5. Juli 1971 Der Minister für Elektrotechnik Der Minister und Elektronik für Materialwirtschaft S t e g e r Dr. Haase Anordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Containern zur Nutzung vom 20. Juli 1971 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird folgendes angeordnet: §1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge der Betriebe und Kombinate des Verkehrswesens sowie Leitungsorgane und Dienststellen der Deutschen Reichsbahn über die Überlassung von Containern zur Nutzung und sind Bestandteil der Nutzungs- bzw. Mietverträge, sofern in diesen keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. §2 Container im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen sind heb-, unterfahr- und manipulierbare Transportgefäße. Der Begriff Container umfaßt die standardisierten Transportgefäße ab 1 m3 Laderaum einschließlich Container mit einer Bruttomasse von 101 bis 30 t entsprechend den vom Internationalen Verband für Standardisierung (IOS) empfohlenen Abmessungen. §3 Container werden zur Durchführung von Transporten und für Lagerzwecke überlassen. §4 Der Vertrag wird schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch, fernmündlich oder mündlich abgeschlossen. Bei fernmündlich oder mündlich abgeschlossenem Vertrag sind der Auftrag und die Auftragsbestätigung unverzüglich schriftlich zu bestätigen. §5 (1) Der Überlasser ist verpflichtet, den Container in ordnungsgemäßem Zustand am vereinbarten Übergabeplatz und zum vereinbarten Zeitpunkt zu übergeben. (2) Der Nutzer hat sich bei Übernahme vom ordnungsgemäßen Zustand des Containers zu überzeugen. (3) Bei Mängeln hat der Überlasser andere Container zu stellen. In diesem Palle gilt als Übergabetag derjenige Tag, an dem der Ersatzcontadner am Übergabeplatz gestellt wird. Stellt der Uberlasser keinen Ersatzcontainer, sondern veranlaßt die Beseitigung der festgestellten Mängel beim Nutzer, gilt der Container am Tag der Beendigung der Arbeiten als übergeben. Kann infolge der durch die festgestellten Mängel verursachten Verzögerung der vorgesehene Zweck nicht mehr erreicht werden, ist der Nutzer berechtigt, die Ersatzgestellung oder die Mängeibeseitigung zurückzuweisen und vom Vertrag zurückzutreten. (4) Als Nachweis für Beginn und Ende der Nutzung dient der Übergabeschein je Container. (5) Die materielle Verantwortlichkeit des Überlas-sers für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages beschränkt sich auf das Dreifache des für den betroffenen Container vereinbarten Entgelts, es sei denn, es liegt Vorsatz vor. §6 (1) Der Nutzer darf die Container nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden. (2) Eine Überschreitung des für den Container zulässigen Ladegewichtes ist nicht statthaft. (3) Während der Dauer der Nutzung gehen alle mit der Verwendung . des Containers im Zusammenhang stehenden Kosten für den Container sowie für das Ladegut zu Lasten des Nutzers. (4) Der Nutzer hat alle in Betracht kommenden Rechtsvorschriften und sonstigen behördlichen sowie tariflichen Bestimmungen über die Verwendung von und den Umgang mit Containern zu 'beachten. (5) Der Nutzer ist nicht 'berechtigt, Veränderungen an den Containern oder an ihrer Beschriftung vorzunehmen. Die notwendigen Signaturen sind an den dafür vorgesehenen Stellen anzubringen. §7 (1) Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit hat der Nutzer den Container in dem Zustand unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung an den Uberlasser zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. (2) Befindet sich der Container bei der Rückgabe nicht in ordnungsgemäßem Zustand, trägt der Nutzer die Kosten für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes bzw. für die Reinigung des Containers. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts läuft, bis der Container in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben worden ist. §8 (1) Die Rückgabe des Containers hat an dem im Vertrag vereinbarten Rückgabeplatz zu erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und hat sich in jedem Fall als zweckmäßig erwiesen. Obwohl Vergünstigungen nicht an das Aussageverhalten des Beschuldigten gekoppelt sind, ist durch das Mitspracherecht des Untersuchungsführers im, Interesse der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaf tssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen.

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